Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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Juni 2015 ( Thomé Newsletter)

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von lupa
Keine neuen Beiträgeinfo   Thomé Newsletter 15/2015 vom 10.06.2015  0lupa532Juni 2015 ( Thomé Newsletter) 1-34Den letzten Beitrag anzeigen Mi 10 Jun 2015, 10:04
von lupa
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