Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Sprühende Fantasie kann teuer werden . 27.09.13 15:58


    lupa
    admina


    Alter 75
    Laune hab Laune

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    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 05:18

    Einen Zug oder eine U-Bahn besprühen, Bilder, Schriftzüge oder Namenskürzel auf Wänden privater oder öffentlicher Gebäude hinterlassen übt auf Sprayer einen großen Reiz aus – immer verbunden mit dem Risiko, erwischt zu werden. Die so genannten Graffiti werden in der Regel ohne Einwilligung der Eigentümer angebracht, die Verursacher begehen somit eine Straftat, für die sie sowohl straf- als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden müssen. 


    Welche Folgen das Sprühen auf nicht genehmigte Flächen hat, erklärt das jetzt überarbeitete Faltblatt der Polizei „Sprühende Fantasie kann teuer werden“. Es richtet sich an Eltern und informiert darüber, wie sie Graffiti verhindern oder richtig darauf reagieren können. Das Faltblatt kann im Internet unter
     
    http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/details/form/7/26.html heruntergeladen werden.

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