Tacheles PM 27.8.2014: Polizei verbietet Kundgebung vor Wuppertaler Jobcenter
Sehr geehrte Damen und Herren,
Liebe Medienschaffende,
Polizei Wuppertal verbietet Protestkundgebung vor dem Wuppertaler Jobcenter
Erwerbslosenverein klagt nun für das Recht auf Versammlungsfreiheit
für den 1. September ruft der Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles e.V. zu einer Protestkundgebung vor einem Wuppertaler Jobcenter auf. Die Polizei hat für diese Versammlung eine Verbotsverfügung erlassen und begründet diese über die Privatheit des Grundstückes, welches aber öffentlich und hoheitlich genutzt wird.
Der Zahltagprotest richtet sich gegen untragbare Zustände im Wuppertaler Jobcenter, gegen die geplanten Rechtsverschärfungen im nächsten Jahr und nunmehr auch für das Recht auf Versammlungsfreiheit vor öffentlichen Gebäuden.
Das Jobcenter hat sich in privaten Räumen eingemietet, der private Grundstückseigentümer und der Jobcenterleiter, der ja mit Adressat der Kritik ist, verbitten sich den Protest mit Verweis auf das private Grundstück. Die Polizei sagt, es gilt kein Versammlungsrecht auf privaten Grundstücken. Wir sagen es gibt dieses Recht und haben am gestrigen Tage gegen die Polizeiverfügung Eilklage eingelegt.
Näheres entnehmen Sie bitte der verlinkten Pressemitteilung. Diese finden Sie hier:
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Tacheles_PM_27.08.2014.pdf
Weiterer Hintergrund:
• Artikel und Aufruf zum Protest:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/
• Kampagne gegen zu geringe Unterkunftskosten in Wuppertal:
http://tachelessozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1686/
Für etwaige Rückfragen steht Ihnen Harald Thomé über Handy: 0176 – 563 527 28 zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein
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