Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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Leserforum / Behördenwillkür / Dies und Das / Polizeigewalt

   
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11Leserforum / Behördenwillkür / Dies und Das / Polizeigewalt 1-34Bitte beachten:
Di 16 Jun 2015, 04:39
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Hartmut Joerger

513Leserforum / Behördenwillkür / Dies und Das / Polizeigewalt 1-34USt ID Nummer Bundesministerien Bundestag
Fr 06 Nov 2015, 13:03
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Horst Murken

12Leserforum / Behördenwillkür / Dies und Das / Polizeigewalt 1-34Polizeigewalt und Strafvereitelung
Mi 23 Sep 2015, 01:17
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