Rente mit 63: Wie geht das?
Vom Gesetzgeber beschlossene Veränderungen im Rentensystem haben das jahrzehntelang gültige Modell der Rente mit 65 gekippt. In langsamen Schritten erhöht sich nun das Renteneintrittsalter kontinuierlich, bis ein Renteneintrittsalter von 67 Jahren erreicht ist. Neben dieser objektiven Verschlechterung, die dem demografischen Wandel geschuldet ist, gibt es für gesetzlich Versicherte jedoch auch eine gute Nachricht. Unter bestimmten Bedingungen ist der Eintritt in den Rentenbezug schon mit 63 möglich, und das ohne Abzüge.
Belohnung für ein langes Arbeitsleben
Was gemeinhin als Rente ab 63 bezeichnet wird, ist ein Bonus für Beschäftigte, die seit langen Jahren in die Rentenkasse einzahlen. Ihnen wird mit diesem Angebot die Möglichkeit gegeben, früher als üblich abschlagsfrei in Rente zu gehen, erklärt www.meinegeldanlage.com. Das schafft ein Stück Rentengerechtigkeit, da bisher ausschließlich das Lebensalter entscheidend war. Zwar konnte jeder vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden, musste das jedoch mit hohen Rentenkürzungen bezahlen. Diese gelten dann für den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs, sodass sie sich für die Betroffenen zu einem spürbaren finanziellen Nachteil summieren.
Wer ist bezugsberechtigt?
Grundsätzlich gilt die Regelung, dass 45 Beitragsjahre nachzuweisen sind. Dabei zählen nicht nur die Berufsjahre, sondern auch zahlreiche Lohnausfallzeiten. Anerkannt werden Wehr- und Zivildienst, bis zu fünf Jahre Arbeitslosigkeit, Kindererziehungszeiten, Pflichtbeiträge für Selbstständige sowie der Bezug von Kurzarbeiter- und Insolvenz-Geld. Für Versicherte, die sich als bezugsberechtigt einschätzen, sind die Beratungsstellen der Rentenversicherung ein guter Partner. Sie überprüfen kostenlos und verlässlich, ob eine Antragsstellung wirklich aussichtsreich ist. Wichtig: Das Zugangsalter für die sogenannte Rente ab 63 verändert sich kontinuierlich. Sie wird jährlich um drei Monate angehoben, sodass 2032 das Eintrittsalter bei 65 liegt.
Florian Gerber