Tacheles Wpt Newsletter 23.03.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit unserem heutigen Newsletter möchten wir auf folgenden Punkt hinweisen:
1. Betriebsstrom von Gasthermen ist zusätzlich vom Jobcenter/Sozialamt zu übernehmen - Jetzt entsprechende Erhöhungs- und Überprüfungsanträge stellen
Bei Hartz IV-und SGB XII-Leistungsberechtigten sind Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen. Wenn die Heizenergie durch eine Gastherme erzeugt wird, fallen nicht nur Kosten für das Gas an, sondern auch Stromkosten für den Betrieb der Gastherme. Dieser Thermenstrom ist nicht in den Regelbedarfen enthalten und sind zusätzlich in Höhe von 5 % der Gaskosten als tatsächliche Heizkosten im Sinne des § 22 Abs. 1 SGB II zu berücksichtigen, so hat das BSG v. 03.12. 2015 – B 4 AS 47/14 R geurteilt.
Das Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt setzt freiwillig diese Regelung (so gut wie) nicht um. Es ist daher zu raten, in den Fällen in denen die Heizwärme mit einer Gastherme erzeugt wird, gegen den aktuellen Bescheid Widerspruch einzulegen und für die Vergangenheit einen Überprüfungsantrag. Der Überprüfungsantrag löst aus, dass auch für die Vergangenheit, bis max. Januar 2015, die zu Unrecht nicht gezahlten Betriebsstromkosten von Gasthermen nachgezahlt werden müssen.
Tacheles ruft daher dazu auf jetzt entsprechende Erhöhungs- und Überprüfungsanträge zu stellen.
Das dahingehende Material und Musterschreiben sind hier zu finden: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1998/
2. Darlehensaufrechnung nur in Höhe von 10 % des Regelbedarfes
Nach Weisung der BA dürfen Darlehen kulminiert in Höhe von bis zu 30 % des Regelsatzes aufgerechnet werden. Diese Weisung ist rechtswidrig und eine Reihe von Gerichten haben dies so entschieden.
Vom Tacheles aus haben wir zu dem Thema immer wieder Druck gemacht, das Thema medial, in unseren Fortbildungen, und auch in der Beratung thematisiert.
Aktuell hatten wir dazu eine Anfrage an die Bundesagentur für Arbeit (BA) gemacht, diese dokumentieren wir hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechung__Anschreiben_BA_28.12.15.pdf , dazu hat die BA geantwortet, dass nunmehr die Darlehensaufrechnung auf 10 % zu begrenzt sei und das dahingehend alsbald die Weisungen geändert werde. Die Antwort gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Aktuelles/Aufrechnung__Antwort_BA_12.01.2015.pdf
Mit der Antwort der BA hat Tacheles auch das Jobcenter Wuppertal konfrontiert und das Jobcenter Wuppertal hat nunmehr auch eine Weisung erlassen, nach der eine Darlehensaufrechnung oberhalb von 10 % der Regelbedarfe für unzulässig erklärt wird. Diese möchten wir bekannt machen und darauf hinweisen, dass nunmehr jedwede Darlehenstilgung oberhalb von 10 % des Regelbedarfes rechtswidrig ist.
Hier geht’s zur neuen Jobcenterweisung: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/WLG_SGBII____34a__42a_43_SGB_II___1629a_BGB_Aufrechnung.pdf
3. Das Café Tacheles sucht Personal
Der Frühling steht vor der Tür, die Nordbahntrassenbesucher wollen bewirtet werden und wir suchen Personal für den Gastrobereich. Also das Café Tacheles sucht insbesondere Menschen die werktags und tagsüber auf Minijobbasis bei uns im Gastrobereich arbeiten wollen.
Wer sich dazu berufen fühlt und/oder auch schon mal im Bereich der Gastro gearbeitet hat, möge sich bitte per Mail unter gine@tacheles-sozialhilfe.de oder telefonisch unter 0157 - 579 20 87 9 bei uns melden.
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit freundlichen Grüßen
Harald Thomé
Tacheles e.V. / Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
Tel: 0202 - 31 84 41
Fax: 0202 - 30 66 04
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
info@tacheles-sozialhilfe.de