Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
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    Wie geht es mit dem Musterwiderspruch gegen die Regelsätze .. (ELO)


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    info Wie geht es mit dem Musterwiderspruch gegen die Regelsätze .. (ELO)

    Beitrag von lupa Do 21 Jan 2016, 17:58

    Wie geht es mit dem Musterwiderspruch gegen die Regelsätze ab 01.01.2016 weiter?



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    im Dezember hatten wir dazu geraten, gegen die ab 01.01.2016 geltenden Regelsätze Widerspruch einzulegen und hatten dazu einen Musterwiderspruch zur Verügung gestellt. Es war natürlich zu erwarten, dass die Jobcenter bzw. Sozialhilfe dem Widerspruch nicht abhelfen, sondern sich entweder für unzuständig halten oder keinen Fehler vom Gesetzesgeber erkennen wollten. Inzwischen haben schon einige Jobcenter die Widersprüche als unbegründet abgelehnt, wobei die Textinhalte der Widerspruchsbescheide weitestgehend identisch sind.

    Jetzt hat man nur noch die Möglichkeit gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einzureichen. Aus diesem Grund haben wir einen Musterklageantrag entwickelt, der übernommen werden kann. Bitte beachtet, dass es sich erst mal nur um einen Klageantrag handelt und eine weitere Begründung erst danach erfolgt. Damit ist aber dann die Frist gewahrt. Gleichzeitig wird das Gericht aber schon mit der Frage befasst, ob der Gesetzgeber berechtigt war, di Regelsätze „gesetzesunkonform“ nur fort zuschreiben.

    Wir bitten Euch, dass ihr den Mustertext nur dann selbst verwendet, wenn ihr genau wisst, was ihr machen müsst. Bitte beachtet, dass wir personell und zeitlich nicht in der Lage sind individuelle Fragen hierzu klären. Alle anderen, die unsicher sind, sollten dann lieber vor Ort eine Erwerbsloseninitiative oder unabhängige Beratungsstelle aufsuchen und dann gemeinsam den Text auf Euch anzupassen. Ihr könnt natürlich auch einen Anwalt nehmen. Beachtet aber, dass es nicht sicher ist, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Dann müsstest ihr den Anwalt nämlich bezahlen. Vielleicht habt ihr ja eine Rechtsschutzversicherung. Dann gibt es kein Problem.

    Die weitere Begründung werden wir bis Mitte März zur Verfügung stellen. Die wird dann etwas umfangreicher ausfallen, da man hier Verfassungsfragen mit einbeziehen muss.

    Den Musterklageantrag findet Ihr hier:
    http://www.erwerbslosenforum.de/neueste-meldungen/2016012178597.html

    So dann möchten wir Euch noch auf den bundesweiten Aktionstag „Aufrecht bestehen‘!‘“ aufmerksam machen:

    * Macht mit! Beteiligt euch! Bundesweiter Aktionstag am 10. März 2016

    Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!

    Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht jedoch nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil.

    Jetzt gilt es. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entscheidende Phase. Geplant sind viele Veränderungen, darunter auch gravierende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt darauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Verschlechterungen und für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionen zu machen. Deshalb rufen wir alle Erwerbslosengruppen auf: Macht mit und beteiligt euch mit einer eigenen Aktivität am bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März!

    Bei einem bundesweit abgestimmten Aktionstag gewinnen die einzelnen, örtlichen Aktionen an Gewicht, weil sie Teil eines größeren Ganzen sind. Und wenn wir viele Aktivitäten zusammenbekommen, interessiert sich auch die Presse auf Bundesebene für unsere Forderungen.
    Mogelpackung „Rechtsvereinfachung“
    Weiterlesen, Material runterladen etc: http://www.aufrecht-bestehen.de/aktionen/20160118421.html

    Ihr seht, es gibt einiges dieses Jahr zu tun. Nur müssen wir es dann auch machen.


    In diesem Sinn grüßt Euch

    Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland
    A. Martin Behrsing


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    info Re: Wie geht es mit dem Musterwiderspruch gegen die Regelsätze .. (ELO)

    Beitrag von lupa Do 21 Jan 2016, 18:02

    .
    (hier noch mal der Widerspruch zur Info - lg lupa)

    Widerspruch gegen Bescheide ab dem 01.01.2016 einlegen, da nicht gesetzeskonform



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    liebe Freundinnen und Freunde des ErwerbslosenForum Deutschland,


    Wir möchten Euch darauf aufmerksm machen, dass man gegen die Bescheide der Jobcenter bzw. auch der Sozialämter ab dem 01.01.2016 Widerspruch einlegen sollte.  Einen Musterwiderspruch findet Ihr hier: http://www.erwerbslosenforum.de/neueste-meldungen/2015122178554.html#more-78554

    **Widerspruch gegen Bescheide ab dem 01.01.2016 einlegen, da nicht gesetzeskonform**

    Die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu be-rechnen.

    Deshalb halten wir es für ratsam, gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 Widerspruch einzulegen.

    Den Regelsätzen für die Jahre 2011 bis 2015 lagen Einkommens- und Verbrauchs-Konsum-Daten aus dem Jahr 2008 zugrunde. Um Inflation auszugleichen, ist es der Regierung erlaubt, pauschale Regelsatzerhöhungen vorzunehmen, solange bis eine neue Verbrauchsstatistik vorliegt, was regelmäßig alle fünf Jahre geschieht.

    Am 10.9.2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der EVS 2013. Damit wäre jetzt die Bundesregierung in der Pflicht gewesen, die Regelsätze neu zu ermitteln.
    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 23. Juli 2014 (1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) den Gesetzgeber ver¬pflichtet, die Entwicklung der Strompreise zeitnah abzubilden und den Stromkostenanteil in den Regelsätzen gegebenenfalls zu erhöhen. Ausdrücklich gab das Urteil vor, dass damit nicht bis zur turnusgemäßen An¬passung der Regelsätze gewartet werden dürfe. Das war bereits im Sommer 2014.

    Aus diesen Gründen sollten alle, die Sozialleistungen (Hartz IV oder Sozialhilfe) Widerspruch gegen die Bescheide ab dem 01.01.2016 einlegen. Bitte beachtet aber die Fristen. Einen Widerspruch kann man innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides einlegen. Sollte diese Frist verstrichen sein, benennt man den Widerspruch in Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X um. Sollte der Überprüfungsantrag nicht erfolgreich sein, kann man dann wiederum Widerspruch einlegen.

    Soweit für heute

    Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland



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