Wie geht es mit dem Musterwiderspruch gegen die Regelsätze ab 01.01.2016 weiter?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
im Dezember hatten wir dazu geraten, gegen die ab 01.01.2016 geltenden Regelsätze Widerspruch einzulegen und hatten dazu einen Musterwiderspruch zur Verügung gestellt. Es war natürlich zu erwarten, dass die Jobcenter bzw. Sozialhilfe dem Widerspruch nicht abhelfen, sondern sich entweder für unzuständig halten oder keinen Fehler vom Gesetzesgeber erkennen wollten. Inzwischen haben schon einige Jobcenter die Widersprüche als unbegründet abgelehnt, wobei die Textinhalte der Widerspruchsbescheide weitestgehend identisch sind.
Jetzt hat man nur noch die Möglichkeit gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einzureichen. Aus diesem Grund haben wir einen Musterklageantrag entwickelt, der übernommen werden kann. Bitte beachtet, dass es sich erst mal nur um einen Klageantrag handelt und eine weitere Begründung erst danach erfolgt. Damit ist aber dann die Frist gewahrt. Gleichzeitig wird das Gericht aber schon mit der Frage befasst, ob der Gesetzgeber berechtigt war, di Regelsätze „gesetzesunkonform“ nur fort zuschreiben.
Wir bitten Euch, dass ihr den Mustertext nur dann selbst verwendet, wenn ihr genau wisst, was ihr machen müsst. Bitte beachtet, dass wir personell und zeitlich nicht in der Lage sind individuelle Fragen hierzu klären. Alle anderen, die unsicher sind, sollten dann lieber vor Ort eine Erwerbsloseninitiative oder unabhängige Beratungsstelle aufsuchen und dann gemeinsam den Text auf Euch anzupassen. Ihr könnt natürlich auch einen Anwalt nehmen. Beachtet aber, dass es nicht sicher ist, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Dann müsstest ihr den Anwalt nämlich bezahlen. Vielleicht habt ihr ja eine Rechtsschutzversicherung. Dann gibt es kein Problem.
Die weitere Begründung werden wir bis Mitte März zur Verfügung stellen. Die wird dann etwas umfangreicher ausfallen, da man hier Verfassungsfragen mit einbeziehen muss.
Den Musterklageantrag findet Ihr hier:
http://www.erwerbslosenforum.de/neueste-meldungen/2016012178597.html
So dann möchten wir Euch noch auf den bundesweiten Aktionstag „Aufrecht bestehen‘!‘“ aufmerksam machen:
* Macht mit! Beteiligt euch! Bundesweiter Aktionstag am 10. März 2016
Ansprüche verteidigen – Sanktionen abschaffen!
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht jedoch nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil.
Jetzt gilt es. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entscheidende Phase. Geplant sind viele Veränderungen, darunter auch gravierende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt darauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Verschlechterungen und für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionen zu machen. Deshalb rufen wir alle Erwerbslosengruppen auf: Macht mit und beteiligt euch mit einer eigenen Aktivität am bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März!
Bei einem bundesweit abgestimmten Aktionstag gewinnen die einzelnen, örtlichen Aktionen an Gewicht, weil sie Teil eines größeren Ganzen sind. Und wenn wir viele Aktivitäten zusammenbekommen, interessiert sich auch die Presse auf Bundesebene für unsere Forderungen.
Mogelpackung „Rechtsvereinfachung“
Weiterlesen, Material runterladen etc: http://www.aufrecht-bestehen.de/aktionen/20160118421.html
Ihr seht, es gibt einiges dieses Jahr zu tun. Nur müssen wir es dann auch machen.
In diesem Sinn grüßt Euch
Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland
A. Martin Behrsing