Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV 17.09.13 13:22


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    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 17:50

    der Fall:

    Frau (62) wurde nach dem Tod ihres Sohnes (28), der bei ihr lebte, depressiv - sie konnte den frühen Tod
    ihres Sohnes erst mal sehr schwer verkraften.

    Zeitgleich wurde sie auf der Arbeit gemobbt, es kam halt alles zusammen und hat, nach Rücksprache
    mit dem Arzt und ihrem ehemaligen Sachbearbeiter bei der ARGE (sie bekam Aufstockung wegen Miete) 
    hat sie ihren Arbeitsplatz gekündigt.

    Bekommt ALG I, doch weil es so lange dauert bekam sie erst mal Leistungen aus ALG II, die verrechnen das
    dann nach Eingang des ALG I Geldes.

    so weit so gut ...

    doch nun kommt es dicke ... sie bekam jedoch nicht das Geld für ihre Miete, ist somit 1 Monat im Rückstand,
    die Sachbearbeiterin bei der ARGE meinte, das mache nix, sie wollen erst auf das Geld vom Arbeitsamt warten.
    Der Bescheid, was die Frau an ALG I bekommt lag der ARGE jedoch schon vor. Somit hätten sie der Frau die
    Miete zahlen können.

    Als die Frau noch arbeitete bekam sie ohne Probleme die Aufstockung zur Miete dazu. 
    Jetzt wo sie erwerbslos gemeldet ist hat die ARGE ihr den Zuschuss gestrichen mit der Begründung:
    die Wohnung sei zu groß, sie solle sich eine kleine Wohnung nehmen. Woher nehmen? Und das in München?
    Sie errechneten einen Mietsatz an von 444,-- € Kaltmiete, der Rest 180,-- € soll sie selbst zahlen. Wie die auf den 
    Satz von 444,-- € kommen ist selbst dem Anwalt der Frau schleierhaft. Für den Preis bekommt man in München
    höchstens ein kleines Zimmer.

    Die Frau ging über den RA ans Sozialgericht. Doch da wurde, ohne Anhörung der Frau oder RA, das ganze abgelehnt,
    die ARGE hätte recht mit dem Abzug. Ein RA der ARGE war lt. Urteil des SG aber anwesend. Es versteht sich von
    selbst, dass der RA der Frau in die Berufung geht.

    + 382,-- € Regelsatz
    -  180,-- € Abzug wegen der Wohnung verbleiben noch 202,-- €, wovon noch alle Kosten wie Strom, Telefon
    usw abgehen, so dass der Frau genau 91,-- € zum leben bleiben.

    Halloooo - sie bekommt eigentlich ALG I, wegen der Aufstockung für Miete musste sie sich an die ARGE  wenden,
    nun wird sie bestraft, dass sie gekündigt hatte (Arbeitsamt gab der Frau keine Sperre wegen Hintergrundwissen),
    das höhere ALG I hat die ARGE aber brav kassiert, so dass man sagen kann, die Frau wurde jetzt von der ARGE
    gesperrt (Wegfall des Zuschusses für die Wohnung).

    Lt. Aussage der Frau hat die Sachbearbeiterin zu der Frau gesagt:
    sie könne ja die Miete kürzen dann hätte sie genug zum leben ... was ist denn das für ne Aussage?

    Obwohl das Geld vom Arbeitsamt bei der ARGE eingegangen ist wurde der Frau nicht die ausstehende Miete
    überwiesen. Aussage der ARGE: sie hätten noch ältere Ansprüche (die Frau war mal 6 Monate arbeitslos und bekam
    ALG II) das ihr jetzt abgezogen wird.

    (Ich habe das Urteil des SG gelesen, will jedoch nicht den genauen Wortlaut widergeben, zum Schutze der Frau,
    doch inhaltlich stimmt es was ich geschrieben habe) 

    Das Urteil liest sich schon sehr verwirrend, dass die Frau während ihrer Berufstätigkeit einen Zuschuss erhielt wurde
    von der ARGE verschwiegen. Davon stand in dem Urteil nichts.
    Auch ist es mehr als ungewöhnlich, dass der RA der ARGE anwesend war, der RA der Frau nicht, er hatte bis dato 
    noch keine Antwort vom Gericht erhalten, wusste also von der Entscheidung nach Sachlage (so stand es in der
    Ablehnung vom Gericht) nichts. Er wurde übergangen.

    Ich weiß aber 100 % pro dass die ARGE auch höhere Mieten zahlt (kalt) ohne murren. Kenne genug Menschen, 
    deren Kaltmiete viel höher ist als die angeführten 444,-- € und das wird anstandslos gezahlt. (1 Personen-Haushalt)

    Bin gespannt wie es weiter geht ...
    Die Frau hat morgen ein Termin bei ihrem RA, er hat ihr schon am Telefon gesagt dass Widerspruch eingelegt wird.

    Ich werde weiter berichten ...

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    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 17:52

     Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV   18.09.13 20:57

    Die Frau war bei ihrem Anwalt der ihr folgendes mitteilte:

    Sie hatte schon seit längerer Zeit eine Kürzung erfahren, doch weil sie keinen Widerspruch eingelegt hat, wäre die ARGE im Recht.

    Die Frau erklärte:
    sie habe das zwar gelesen doch nicht weiter darüber nachgedacht weil sie ja die Aufstockung bekam, der Betrag stimmte, warum verrückt machen. Sie dachte, dass wäre ein Fehler vom Amt, den die Aufstockung bekam sie ja nach wie vor (konnte sie anhand der Konto-Auszüge auch beweisen).

    In der Ablehnung vom Gericht stand hiervon jedoch nichts drinnen, dass sie weiterhin die Aufstockung überwiesen bekam.

    Der Anwalt machte der Frau wenig Hoffnung, doch er legt vorsorglich Widerspruch ein, denn der verbleibende Betrag nach Abzug aller Kosten, (hatte Kopien und Kontoauszug ebenfalls dem Anwalt gegeben) von 91,-- € reicht nicht zum Leben. Man darf nicht vergessen, dass davon auch noch Hygiene und Pflegeartikel wie auch Putzmittel usw gekauft werden muss, was halt gebraucht wird.

    Da die Frau ALG I bekommt sieht der Anwalt wenig Chancen, dass sie dann von der Grundsicherung eine Aufstockung erhält.

    Nur soll mal jemand erklären wie man mit 91,-- € im Monat auskommen soll.

    Die Frau ist total verzweifelt.
    1 Monat Mietrückstand wegen der ARGE, dazu jetzt der Abzug der Aufstockung

    mir fehlen die Worte ....

    NS//
    hat die Frau wieder Arbeit bekommt sie erst mal wieder die Aufstockung, (lt. Aussage ihres Sachbearbeiters ...verstehe wer will)

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    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 17:53

    Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV   20.09.13 22:52 von Trulla

    Glaube nicht dass die Frau damit durch kommt. Sie hätte wenigstens anrufen und sich erkundigen können. So hat sie unberechtigterweise Geld kassiert, hätte sie melden müssen. Oder war die Bezuschussung von einer anderen Stelle? Da gibt es ein Programm 50+, das würde mir dann einleuchten. Da weiß die eine Stelle nicht was die andere Stelle macht. Frag sie mal. Bin auch gespannt wie es weiter geht. Dass man die Frau mit so wenig Geld lässt verstehe ich auch nicht. Bekommt sie jetzt das Geld wieder über das Arbeitsamt oder kassiert das jetzt die ARGE weiter?

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    Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV   17.09.13 13:22 Empty Re: Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV 17.09.13 13:22

    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 17:55

    Re: Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV   21.09.13 12:37 von lupa


    Trulla,


    hast es erfasst. Die Frau hätte sich darum kümmern sollen. So viel ich weiß bekam sie einen Bescheid, dass die Aufstockung gezahlt wird, von wem? ich frage sie beim nächsten Telefongespräch. 


    Sie hatte sich, nach dem Tod ihres Sohnes, an das Amt gewandt wegen der Aufstockung. Der Zuschuss vom Sohn fiel ja weg. Vorher hatte sie, bis auf die 6 Monate Hartz IV, nie was mit dem Amt zu tun gehabt, also auch keine Erfahrung damit.


    berichte weiter ...


    24.09.2013 08:37:28
    hatte gestern Abend mit ihr telefoniert.
    Sie hatte bis zum Schluss jeweils einen Bescheid über die Aufstockung von der Aktion 50+ bekommen (da kenne ich mich nicht aus) und von da kam auch die Zahlung sagte sie mir. Diese Bescheide hat sie ihrem Anwalt auch gegeben. Der hat beim Einspruch nochmals darauf hingewiesen, sagt sie. Mehr weiß ich im Moment nicht.



    berichte weiter ...

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    Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV   17.09.13 13:22 Empty Re: Wieder Behördenwillkür bei Hartz IV 17.09.13 13:22

    Beitrag von lupa Mo 14 Okt 2013, 18:18

    sie hat Anfang nächsten Monats Termin bei Gericht .. bin ehrlich gespannt was da heraus kommt.


    Die Frau sagte mir, dass die Sachbearbeiterin mittlerweile sehr freundlich wäre und sie bekam ein Darlehen damit sie ihre ausstehende Miete zahlen kann, da der Vermieter sie schon 2 x angeschrieben hat und er es nicht länger dulde, dass sie fortwährend mit 1 Miete im Rückstand ist. 
    (Wobei man anmerken muss, dass diese Wohnbaugesellschaft immer gleich mit Kündigung droht usw - das Internet ist voll mit Beschwerden), die Frau hat Angst dass sie da auch noch Probleme bekommt.

    Viele Menschen mit Hartz IV bekommen Probleme mit dem Vermieter wenn die Miete nicht pünktlich gezahlt wird. Und alles nur, weil die Kommunikation zwischen Arbeitsamt und Arge nicht richtig funktioniert, obwohl doch alles im Net gespeichert und hier jeder Zugang zu den Daten hat. Datenschutz wird hier klein geschrieben - meine Meinung.

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