der Fall:
Frau (62) wurde nach dem Tod ihres Sohnes (28), der bei ihr lebte, depressiv - sie konnte den frühen Tod
ihres Sohnes erst mal sehr schwer verkraften.
Zeitgleich wurde sie auf der Arbeit gemobbt, es kam halt alles zusammen und hat, nach Rücksprache
mit dem Arzt und ihrem ehemaligen Sachbearbeiter bei der ARGE (sie bekam Aufstockung wegen Miete)
hat sie ihren Arbeitsplatz gekündigt.
Bekommt ALG I, doch weil es so lange dauert bekam sie erst mal Leistungen aus ALG II, die verrechnen das
dann nach Eingang des ALG I Geldes.
so weit so gut ...
doch nun kommt es dicke ... sie bekam jedoch nicht das Geld für ihre Miete, ist somit 1 Monat im Rückstand,
die Sachbearbeiterin bei der ARGE meinte, das mache nix, sie wollen erst auf das Geld vom Arbeitsamt warten.
Der Bescheid, was die Frau an ALG I bekommt lag der ARGE jedoch schon vor. Somit hätten sie der Frau die
Miete zahlen können.
Als die Frau noch arbeitete bekam sie ohne Probleme die Aufstockung zur Miete dazu.
Jetzt wo sie erwerbslos gemeldet ist hat die ARGE ihr den Zuschuss gestrichen mit der Begründung:
die Wohnung sei zu groß, sie solle sich eine kleine Wohnung nehmen. Woher nehmen? Und das in München?
Sie errechneten einen Mietsatz an von 444,-- € Kaltmiete, der Rest 180,-- € soll sie selbst zahlen. Wie die auf den
Satz von 444,-- € kommen ist selbst dem Anwalt der Frau schleierhaft. Für den Preis bekommt man in München
höchstens ein kleines Zimmer.
Die Frau ging über den RA ans Sozialgericht. Doch da wurde, ohne Anhörung der Frau oder RA, das ganze abgelehnt,
die ARGE hätte recht mit dem Abzug. Ein RA der ARGE war lt. Urteil des SG aber anwesend. Es versteht sich von
selbst, dass der RA der Frau in die Berufung geht.
+ 382,-- € Regelsatz
- 180,-- € Abzug wegen der Wohnung verbleiben noch 202,-- €, wovon noch alle Kosten wie Strom, Telefon
usw abgehen, so dass der Frau genau 91,-- € zum leben bleiben.
Halloooo - sie bekommt eigentlich ALG I, wegen der Aufstockung für Miete musste sie sich an die ARGE wenden,
nun wird sie bestraft, dass sie gekündigt hatte (Arbeitsamt gab der Frau keine Sperre wegen Hintergrundwissen),
das höhere ALG I hat die ARGE aber brav kassiert, so dass man sagen kann, die Frau wurde jetzt von der ARGE
gesperrt (Wegfall des Zuschusses für die Wohnung).
Lt. Aussage der Frau hat die Sachbearbeiterin zu der Frau gesagt:
sie könne ja die Miete kürzen dann hätte sie genug zum leben ... was ist denn das für ne Aussage?
Obwohl das Geld vom Arbeitsamt bei der ARGE eingegangen ist wurde der Frau nicht die ausstehende Miete
überwiesen. Aussage der ARGE: sie hätten noch ältere Ansprüche (die Frau war mal 6 Monate arbeitslos und bekam
ALG II) das ihr jetzt abgezogen wird.
(Ich habe das Urteil des SG gelesen, will jedoch nicht den genauen Wortlaut widergeben, zum Schutze der Frau,
doch inhaltlich stimmt es was ich geschrieben habe)
Das Urteil liest sich schon sehr verwirrend, dass die Frau während ihrer Berufstätigkeit einen Zuschuss erhielt wurde
von der ARGE verschwiegen. Davon stand in dem Urteil nichts.
Auch ist es mehr als ungewöhnlich, dass der RA der ARGE anwesend war, der RA der Frau nicht, er hatte bis dato
noch keine Antwort vom Gericht erhalten, wusste also von der Entscheidung nach Sachlage (so stand es in der
Ablehnung vom Gericht) nichts. Er wurde übergangen.
Ich weiß aber 100 % pro dass die ARGE auch höhere Mieten zahlt (kalt) ohne murren. Kenne genug Menschen,
deren Kaltmiete viel höher ist als die angeführten 444,-- € und das wird anstandslos gezahlt. (1 Personen-Haushalt)
Bin gespannt wie es weiter geht ...
Die Frau hat morgen ein Termin bei ihrem RA, er hat ihr schon am Telefon gesagt dass Widerspruch eingelegt wird.
Ich werde weiter berichten ...
Frau (62) wurde nach dem Tod ihres Sohnes (28), der bei ihr lebte, depressiv - sie konnte den frühen Tod
ihres Sohnes erst mal sehr schwer verkraften.
Zeitgleich wurde sie auf der Arbeit gemobbt, es kam halt alles zusammen und hat, nach Rücksprache
mit dem Arzt und ihrem ehemaligen Sachbearbeiter bei der ARGE (sie bekam Aufstockung wegen Miete)
hat sie ihren Arbeitsplatz gekündigt.
Bekommt ALG I, doch weil es so lange dauert bekam sie erst mal Leistungen aus ALG II, die verrechnen das
dann nach Eingang des ALG I Geldes.
so weit so gut ...
doch nun kommt es dicke ... sie bekam jedoch nicht das Geld für ihre Miete, ist somit 1 Monat im Rückstand,
die Sachbearbeiterin bei der ARGE meinte, das mache nix, sie wollen erst auf das Geld vom Arbeitsamt warten.
Der Bescheid, was die Frau an ALG I bekommt lag der ARGE jedoch schon vor. Somit hätten sie der Frau die
Miete zahlen können.
Als die Frau noch arbeitete bekam sie ohne Probleme die Aufstockung zur Miete dazu.
Jetzt wo sie erwerbslos gemeldet ist hat die ARGE ihr den Zuschuss gestrichen mit der Begründung:
die Wohnung sei zu groß, sie solle sich eine kleine Wohnung nehmen. Woher nehmen? Und das in München?
Sie errechneten einen Mietsatz an von 444,-- € Kaltmiete, der Rest 180,-- € soll sie selbst zahlen. Wie die auf den
Satz von 444,-- € kommen ist selbst dem Anwalt der Frau schleierhaft. Für den Preis bekommt man in München
höchstens ein kleines Zimmer.
Die Frau ging über den RA ans Sozialgericht. Doch da wurde, ohne Anhörung der Frau oder RA, das ganze abgelehnt,
die ARGE hätte recht mit dem Abzug. Ein RA der ARGE war lt. Urteil des SG aber anwesend. Es versteht sich von
selbst, dass der RA der Frau in die Berufung geht.
+ 382,-- € Regelsatz
- 180,-- € Abzug wegen der Wohnung verbleiben noch 202,-- €, wovon noch alle Kosten wie Strom, Telefon
usw abgehen, so dass der Frau genau 91,-- € zum leben bleiben.
Halloooo - sie bekommt eigentlich ALG I, wegen der Aufstockung für Miete musste sie sich an die ARGE wenden,
nun wird sie bestraft, dass sie gekündigt hatte (Arbeitsamt gab der Frau keine Sperre wegen Hintergrundwissen),
das höhere ALG I hat die ARGE aber brav kassiert, so dass man sagen kann, die Frau wurde jetzt von der ARGE
gesperrt (Wegfall des Zuschusses für die Wohnung).
Lt. Aussage der Frau hat die Sachbearbeiterin zu der Frau gesagt:
sie könne ja die Miete kürzen dann hätte sie genug zum leben ... was ist denn das für ne Aussage?
Obwohl das Geld vom Arbeitsamt bei der ARGE eingegangen ist wurde der Frau nicht die ausstehende Miete
überwiesen. Aussage der ARGE: sie hätten noch ältere Ansprüche (die Frau war mal 6 Monate arbeitslos und bekam
ALG II) das ihr jetzt abgezogen wird.
(Ich habe das Urteil des SG gelesen, will jedoch nicht den genauen Wortlaut widergeben, zum Schutze der Frau,
doch inhaltlich stimmt es was ich geschrieben habe)
Das Urteil liest sich schon sehr verwirrend, dass die Frau während ihrer Berufstätigkeit einen Zuschuss erhielt wurde
von der ARGE verschwiegen. Davon stand in dem Urteil nichts.
Auch ist es mehr als ungewöhnlich, dass der RA der ARGE anwesend war, der RA der Frau nicht, er hatte bis dato
noch keine Antwort vom Gericht erhalten, wusste also von der Entscheidung nach Sachlage (so stand es in der
Ablehnung vom Gericht) nichts. Er wurde übergangen.
Ich weiß aber 100 % pro dass die ARGE auch höhere Mieten zahlt (kalt) ohne murren. Kenne genug Menschen,
deren Kaltmiete viel höher ist als die angeführten 444,-- € und das wird anstandslos gezahlt. (1 Personen-Haushalt)
Bin gespannt wie es weiter geht ...
Die Frau hat morgen ein Termin bei ihrem RA, er hat ihr schon am Telefon gesagt dass Widerspruch eingelegt wird.
Ich werde weiter berichten ...