netzwerkB Pressemitteilung vom 29.11.2013
Die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD liegen der
Öffentlichkeit nun in einer Endfassung vor:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/11/Koalitionsvertrag-CDU-CSU-SPD-27-11-2013-2.pdf
Aus Sicht des Betroffenenverbandes netzwerkB wird die verabredete Regierung
gegenüber den Opfern von Gewalt mit den im Vertrag vereinbarten Regelungen
absolut nicht ausreichend gerecht - wie schon in den vergangenen
Legislaturperioden.
Opfer interpersoneller Gewalt und anderer durch Dritte verschuldeter
Gesundheitsschädigungen bleiben ihr Leben lang von den Folgen betroffen,
unter anderem in den Bereichen physischer, psychischer und sozialer
Gesundheit, Ausbildung und Berufstätigkeit.
Opfer bleiben allein gelassen
Mit diesem Koalitionsvertrag werden die Opfer von Gewalt trotz aller
Lippenbekenntnisse vor Gericht, in Ämtern und im Gesundheitssystem allein
gelassen. Das in Deutschland geltende Schadensersatzsystem wird den realen
Schäden nicht gerecht. Je nach Einzelfall sind auch Entschädigungen in
sechs- und siebenstelliger Höhe für den entstandenen Schaden angemessen.
Obwohl dies allen bekannt ist, tastet dies die neue Regierung erneut nicht
an.
Verjährungsfristen ganz aufheben
Zudem widerspräche nicht dem Rechtssystem, die Verjährungsfristen ganz
aufzuheben, um den Belangen der Gewaltopfer Rechnung zu tragen, im
Zivilrecht auch rückwirkend. Gerade traumatisierte Opfer brauchen lange
Zeit, bevor sie den Rechtsweg bestreiten können. Zudem zeigen sich viele
weitere Gesundheitsfolgen erst sehr spät.
Notwendigkeit einer Anzeigepflicht
Dringend notwendig ist auch die Einführung einer Anzeigepflicht, damit
Gesundheitsschäden nicht mehr länger materiellen Schäden untergeordnet
bleiben, wie etwa der Geldfälschung. Hierzu wurde schon das Vorhaben der
Bundesjustizministerin Zypries 2003 leider komplett ausgehebelt. Es ist
Täterschutz, hier Mitwisser und Helfer nicht belangen zu können.
Haftung für Institutionen
Ebenso sind Organisationen, die Täter beschäftigen, in die Haftung für
Schädigungen, die in ihrem Bereich stattfinden, mit einzubeziehen. Im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit muss eine Haftpflichtversicherung
obligat sein, um ausreichende Entschädigung und medizinische
Unterstützung bei Straftaten sicherstellen zu können.
Runder Tisch dient dem Täterschutz
Die bisherigen Regelungen des Runden Tisches dienen alleinig dem
Täterschutz. Die Opferverbände waren an ihm nicht beteiligt. Der Fonds
ist ein einmaliger Tropfen auf dem heißen Stein, ohne die Opfer wirklich
in gerechter Weise zu entschädigen und dient vor allem dazu, große
Organisationen wie die Kirchen von einer Mithaftung zu entlasten.
Meldepflicht muss wieder hergestellt werden
Wir lehnen unter anderem die 2013 auf Druck des Runden Tisches vorgenommene
Abschaffung der Meldepflicht von Straftaten und Straftätern durch
Therapeuten und Medizinern gegenüber den Krankenkassen ab. Auch hier muss
die Regressmöglichkeit gegen die Täter den gesetzlichen Krankenkassen
erhalten, bzw. wieder hergestellt werden.
Verbesserung der Versorgung
Wir verlangen, dass auch im Bereich der Medizin Mittel bereit gestellt
werden, damit der Bereich der Traumatologie mehr erforscht werden kann,
Mediziner hier besser geschult werden und Patienten rascher und
sachgerechter behandelt werden können.
Wir verlangen, dass auch mehr Familienhäuser geschaffen werden, damit
Familien in schlimmen Krisen gemeinsam Hilfe suchen und gegebenenfalls auch
Intervention finden können.
Jugendlich vor Pornofizierung schützen
Im Bereich der Pornografie gibt es nicht genügend Jugendschutz. Auch hier
ist es die Pflicht der Bundesregierung, mehr Verantwortung zu übernehmen.
Kinder und Jugendliche müssen vor einer Pornofizierung ihrer Welt
geschützt werden.
Wir erwarten und verlangen eine Politik, die den Mut hat, den Menschen mehr
Würde, einen Schutz vor Gewalt und eine Hilfe bei Verbrechen zu gewähren.
Wir verweisen hierzu auch auf unsere Pressemitteilung vom 26.11.2013:
http://netzwerkb.org/2013/11/26/entwurf-koalitionsvertrag/
-
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
-
Hier können Sie spenden und Mitglied werden:
http://netzwerkb.org/jetzt-unterstuetzen/
--
Die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD liegen der
Öffentlichkeit nun in einer Endfassung vor:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/11/Koalitionsvertrag-CDU-CSU-SPD-27-11-2013-2.pdf
Aus Sicht des Betroffenenverbandes netzwerkB wird die verabredete Regierung
gegenüber den Opfern von Gewalt mit den im Vertrag vereinbarten Regelungen
absolut nicht ausreichend gerecht - wie schon in den vergangenen
Legislaturperioden.
Opfer interpersoneller Gewalt und anderer durch Dritte verschuldeter
Gesundheitsschädigungen bleiben ihr Leben lang von den Folgen betroffen,
unter anderem in den Bereichen physischer, psychischer und sozialer
Gesundheit, Ausbildung und Berufstätigkeit.
Opfer bleiben allein gelassen
Mit diesem Koalitionsvertrag werden die Opfer von Gewalt trotz aller
Lippenbekenntnisse vor Gericht, in Ämtern und im Gesundheitssystem allein
gelassen. Das in Deutschland geltende Schadensersatzsystem wird den realen
Schäden nicht gerecht. Je nach Einzelfall sind auch Entschädigungen in
sechs- und siebenstelliger Höhe für den entstandenen Schaden angemessen.
Obwohl dies allen bekannt ist, tastet dies die neue Regierung erneut nicht
an.
Verjährungsfristen ganz aufheben
Zudem widerspräche nicht dem Rechtssystem, die Verjährungsfristen ganz
aufzuheben, um den Belangen der Gewaltopfer Rechnung zu tragen, im
Zivilrecht auch rückwirkend. Gerade traumatisierte Opfer brauchen lange
Zeit, bevor sie den Rechtsweg bestreiten können. Zudem zeigen sich viele
weitere Gesundheitsfolgen erst sehr spät.
Notwendigkeit einer Anzeigepflicht
Dringend notwendig ist auch die Einführung einer Anzeigepflicht, damit
Gesundheitsschäden nicht mehr länger materiellen Schäden untergeordnet
bleiben, wie etwa der Geldfälschung. Hierzu wurde schon das Vorhaben der
Bundesjustizministerin Zypries 2003 leider komplett ausgehebelt. Es ist
Täterschutz, hier Mitwisser und Helfer nicht belangen zu können.
Haftung für Institutionen
Ebenso sind Organisationen, die Täter beschäftigen, in die Haftung für
Schädigungen, die in ihrem Bereich stattfinden, mit einzubeziehen. Im
Bereich der Kinder- und Jugendarbeit muss eine Haftpflichtversicherung
obligat sein, um ausreichende Entschädigung und medizinische
Unterstützung bei Straftaten sicherstellen zu können.
Runder Tisch dient dem Täterschutz
Die bisherigen Regelungen des Runden Tisches dienen alleinig dem
Täterschutz. Die Opferverbände waren an ihm nicht beteiligt. Der Fonds
ist ein einmaliger Tropfen auf dem heißen Stein, ohne die Opfer wirklich
in gerechter Weise zu entschädigen und dient vor allem dazu, große
Organisationen wie die Kirchen von einer Mithaftung zu entlasten.
Meldepflicht muss wieder hergestellt werden
Wir lehnen unter anderem die 2013 auf Druck des Runden Tisches vorgenommene
Abschaffung der Meldepflicht von Straftaten und Straftätern durch
Therapeuten und Medizinern gegenüber den Krankenkassen ab. Auch hier muss
die Regressmöglichkeit gegen die Täter den gesetzlichen Krankenkassen
erhalten, bzw. wieder hergestellt werden.
Verbesserung der Versorgung
Wir verlangen, dass auch im Bereich der Medizin Mittel bereit gestellt
werden, damit der Bereich der Traumatologie mehr erforscht werden kann,
Mediziner hier besser geschult werden und Patienten rascher und
sachgerechter behandelt werden können.
Wir verlangen, dass auch mehr Familienhäuser geschaffen werden, damit
Familien in schlimmen Krisen gemeinsam Hilfe suchen und gegebenenfalls auch
Intervention finden können.
Jugendlich vor Pornofizierung schützen
Im Bereich der Pornografie gibt es nicht genügend Jugendschutz. Auch hier
ist es die Pflicht der Bundesregierung, mehr Verantwortung zu übernehmen.
Kinder und Jugendliche müssen vor einer Pornofizierung ihrer Welt
geschützt werden.
Wir erwarten und verlangen eine Politik, die den Mut hat, den Menschen mehr
Würde, einen Schutz vor Gewalt und eine Hilfe bei Verbrechen zu gewähren.
Wir verweisen hierzu auch auf unsere Pressemitteilung vom 26.11.2013:
http://netzwerkb.org/2013/11/26/entwurf-koalitionsvertrag/
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
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Hier können Sie spenden und Mitglied werden:
http://netzwerkb.org/jetzt-unterstuetzen/
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