netzwerkB Pressemitteilung vom 21. März 2014
86% der Deutschen sind der Meinung, strafrechtliche Verjährungsfristen
für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten generell aufgehoben
werden.
Eine Umfrage von infratest dimap im Auftrag von netzwerkB – Netzwerk
Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. (Umfrage als PDF herunterladen
unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/2014.03.20-infratest-dimap_netzwerkB_Sexualstraftaten-GRAF_TAB.pdf)
Ergebnisse im Überblick
Es gibt nur wenige gesellschaftliche Fragestellungen, bei denen die
Deutschen derart einhelliger Meinung sind wie bei der Bewertung von
Sexualstraftaten: So sind in der aktuellen Umfrage nahezu neun von zehn (86
Prozent) der befragten Deutschen der Meinung, strafrechtliche
Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten
generell aufgehoben werden. Dagegen spricht sich etwa jeder Zehnte (12
Prozent) für eine Beibehaltung der gegenwärtig geltenden
Verjährungsfristen aus. Zwei Prozent der Befragten haben auf die Frage hin
keine Antwort gegeben.
Diese Meinungsstruktur ist unter den Deutschen weit verbreitet. Große
Mehrheiten für eine Abschaffung der Verjährungsfristen bei
Sexualstraftaten an Minderjährigen finden sich in allen Alters- und
Bildungsgruppen, unter Männern und Frauen und auch quer durch die
politischen Lager der betrachteten Anhängerschaften der Parteien CDU/CSU,
SPD, Linke und Grüne.
netzwerkB fordert die Politik auf, den Willen des Deutschen Volkes
umzusetzen - wir wollen mehr demokratische Mitbestimmung!
Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten
Als SPD-Fraktionschef im saarländischen Landtag hat Heiko Maas gefordert,
die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch aufzuheben und hat damit
die Interessen der Opfer vertreten - als Bundesjustizminister bricht er
sein Versprechen.
Der SPD-Politiker Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten
für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt. An
Norbert Denef, den Sprecher der Opferinteressenvertretung netzwerkB schrieb
er damals: "Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei
Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht
sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und
die Täter ungeschoren davonkommen.“ (Schreiben als PDF herunterladen
unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/03/HM_Denef_Verjährung_.pdf)
Er setzte sich damals für die Aufhebung der Verjährungsfrist ein. Heute
ist Maas Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz und will davon
nichts mehr wissen. Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten.
Passiert ist bisher wenig
Bisher wurde lediglich das Alter des Opfers ab dem die Verjährungsfrist
einsetzt von 18 auf 21 Jahre angehoben. Die Koalition plant nun, laut
Koalitionsvertrag, dass die strafrechtliche Verjährung von sexueller
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr
der Missbrauchsopfer einsetzt.
netzwerkB lehnt Kompromisslösung ab
Der Bundesminister Heiko Maas hat kürzlich netzwerkB mitteilen lassen,
dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag vom Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz in einem weiten Sinne verstanden wird und soll auch
angeblich in einem solchen Sinne umgesetzt werden. Wörtlich heißt es in
dem Schreiben: "Es geht danach nicht etwa nur darum, dass die Verjährung
zukünftig nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers eintreten
soll. Vielmehr soll zukünftig die - je nach Schwere des Delikts geltende -
Verjährungsfrist nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers zu
laufen beginnen." (Schreiben als PDF herunterladen unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/Heiko-Maas_07.03.14.pdf)
Als bundesweite Opferinteressenvertretung in Deutschland fordert netzwerkB
schon seit vielen Jahren die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen.
Eine Kompromisslösung, so wie sie nun vom Bundesminister Heiko Maas
vorgeschlagen wird, lehnt netzwerkB ab.
Rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen
Die rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt
gegen Kinder lehnt der Gesetzgeber mit der Begründung ab, dass sich die
Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen. Die Täter/innen
also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten,
dass sie das Gesetz brechen (dieses also bewusst taten), die sich dadurch
aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten ließen,
notorische Gesetzesbrecher also, sollen darauf vertrauen können, dass der
Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für ihre
Straftaten zur Rechenschaft zieht.
Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv
verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer
beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat
die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als
nicht geschehen betrachtet, bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung
nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“, im Interesse eines so
genannten „Rechtsfrieden“.
Es wird also deutlich: Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen
Kinder nützen nicht den Betroffenen, sondern den Täter/innen. Der
Täterschutz steht noch immer im Vordergrund dieser Gesetzgebung. Deshalb
fordert netzwerkB die rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen.
Weiterführende Quellen:
netzwerkB Pressemitteilung:
http://netzwerkb.org/2014/03/21/86-der-deutschen-fur-aufhebung-von-verjahrungsfristen/
Umfrageergebnis infratest dimap
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/2014.03.20-infratest-dimap_netzwerkB_Sexualstraftaten-GRAF_TAB.pdf
netzwerkB-tv fragt nach
https://youtu.be/jYcCj9plJDY
Heiko Maas 2010
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/03/HM_Denef_Verjährung_.pdf
Bundesminister Heiko Maas 2014
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/Heiko-Maas_07.03.2014.pdf
Zustimmung Bundesparteitag der SPD 2011
https://youtu.be/j3sUibSUnu0
netzwerkB Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/11/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_A4.pdf
-
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
86% der Deutschen sind der Meinung, strafrechtliche Verjährungsfristen
für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten generell aufgehoben
werden.
Eine Umfrage von infratest dimap im Auftrag von netzwerkB – Netzwerk
Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V. (Umfrage als PDF herunterladen
unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/2014.03.20-infratest-dimap_netzwerkB_Sexualstraftaten-GRAF_TAB.pdf)
Ergebnisse im Überblick
Es gibt nur wenige gesellschaftliche Fragestellungen, bei denen die
Deutschen derart einhelliger Meinung sind wie bei der Bewertung von
Sexualstraftaten: So sind in der aktuellen Umfrage nahezu neun von zehn (86
Prozent) der befragten Deutschen der Meinung, strafrechtliche
Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen sollten
generell aufgehoben werden. Dagegen spricht sich etwa jeder Zehnte (12
Prozent) für eine Beibehaltung der gegenwärtig geltenden
Verjährungsfristen aus. Zwei Prozent der Befragten haben auf die Frage hin
keine Antwort gegeben.
Diese Meinungsstruktur ist unter den Deutschen weit verbreitet. Große
Mehrheiten für eine Abschaffung der Verjährungsfristen bei
Sexualstraftaten an Minderjährigen finden sich in allen Alters- und
Bildungsgruppen, unter Männern und Frauen und auch quer durch die
politischen Lager der betrachteten Anhängerschaften der Parteien CDU/CSU,
SPD, Linke und Grüne.
netzwerkB fordert die Politik auf, den Willen des Deutschen Volkes
umzusetzen - wir wollen mehr demokratische Mitbestimmung!
Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten
Als SPD-Fraktionschef im saarländischen Landtag hat Heiko Maas gefordert,
die Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch aufzuheben und hat damit
die Interessen der Opfer vertreten - als Bundesjustizminister bricht er
sein Versprechen.
Der SPD-Politiker Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten
für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt. An
Norbert Denef, den Sprecher der Opferinteressenvertretung netzwerkB schrieb
er damals: "Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei
Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht
sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und
die Täter ungeschoren davonkommen.“ (Schreiben als PDF herunterladen
unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/03/HM_Denef_Verjährung_.pdf)
Er setzte sich damals für die Aufhebung der Verjährungsfrist ein. Heute
ist Maas Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz und will davon
nichts mehr wissen. Die Opfer fühlen sich von der Politik verraten.
Passiert ist bisher wenig
Bisher wurde lediglich das Alter des Opfers ab dem die Verjährungsfrist
einsetzt von 18 auf 21 Jahre angehoben. Die Koalition plant nun, laut
Koalitionsvertrag, dass die strafrechtliche Verjährung von sexueller
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr
der Missbrauchsopfer einsetzt.
netzwerkB lehnt Kompromisslösung ab
Der Bundesminister Heiko Maas hat kürzlich netzwerkB mitteilen lassen,
dass die Vorgabe im Koalitionsvertrag vom Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz in einem weiten Sinne verstanden wird und soll auch
angeblich in einem solchen Sinne umgesetzt werden. Wörtlich heißt es in
dem Schreiben: "Es geht danach nicht etwa nur darum, dass die Verjährung
zukünftig nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers eintreten
soll. Vielmehr soll zukünftig die - je nach Schwere des Delikts geltende -
Verjährungsfrist nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahrs des Opfers zu
laufen beginnen." (Schreiben als PDF herunterladen unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/Heiko-Maas_07.03.14.pdf)
Als bundesweite Opferinteressenvertretung in Deutschland fordert netzwerkB
schon seit vielen Jahren die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen.
Eine Kompromisslösung, so wie sie nun vom Bundesminister Heiko Maas
vorgeschlagen wird, lehnt netzwerkB ab.
Rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen
Die rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt
gegen Kinder lehnt der Gesetzgeber mit der Begründung ab, dass sich die
Täter/innen auf das Gesetz verlassen können sollen. Die Täter/innen
also, die bereits zum Zeitpunkt der Ausübung ihrer Straftaten wussten,
dass sie das Gesetz brechen (dieses also bewusst taten), die sich dadurch
aber in den meisten Fällen nicht von Wiederholungen abhalten ließen,
notorische Gesetzesbrecher also, sollen darauf vertrauen können, dass der
Rechtsstaat ein Rechtsstaat ist und sie nicht rückwirkend für ihre
Straftaten zur Rechenschaft zieht.
Den Betroffenen dagegen, deren Grundrechte durch diese Straftaten massiv
verletzt wurden und die häufig für ihr ganzes weiteres Leben schwer
beeinträchtigt sind, kann offenbar zugemutet werden, dass der Rechtsstaat
die gegen sie verübten schweren Straftaten ab einem gewissen Zeitpunkt als
nicht geschehen betrachtet, bzw. „die Rechtsgemeinschaft an deren Ahndung
nur noch ein untergeordnetes Interesse hat“, im Interesse eines so
genannten „Rechtsfrieden“.
Es wird also deutlich: Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen
Kinder nützen nicht den Betroffenen, sondern den Täter/innen. Der
Täterschutz steht noch immer im Vordergrund dieser Gesetzgebung. Deshalb
fordert netzwerkB die rückwirkende Aufhebung von Verjährungsfristen.
Weiterführende Quellen:
netzwerkB Pressemitteilung:
http://netzwerkb.org/2014/03/21/86-der-deutschen-fur-aufhebung-von-verjahrungsfristen/
Umfrageergebnis infratest dimap
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/2014.03.20-infratest-dimap_netzwerkB_Sexualstraftaten-GRAF_TAB.pdf
netzwerkB-tv fragt nach
https://youtu.be/jYcCj9plJDY
Heiko Maas 2010
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/03/HM_Denef_Verjährung_.pdf
Bundesminister Heiko Maas 2014
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/04/Heiko-Maas_07.03.2014.pdf
Zustimmung Bundesparteitag der SPD 2011
https://youtu.be/j3sUibSUnu0
netzwerkB Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/11/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verjährungsfristen_A4.pdf
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Für Rückfragen:
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Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
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