Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Thomé Newsletter 17.04.2014


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    Thomé Newsletter 17.04.2014 Empty Thomé Newsletter 17.04.2014

    Beitrag von lupa Do 17 Apr 2014, 15:15


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    liebe Kolleginnen und Kollegen,

    mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


    1. BSG Entscheidung zu Begrenzung der KdU wegen Umzug ohne Erfordernis

    Am 9. April 2014 hat das BSG eine wichtige Entscheidung getroffen. Darin wurde bestätigt, dass eine fortgesetzte KdU-Begrenzung wegen fehlender Umzugserfordernis nach § 22 Abs. 1 S 1 SGB II entfällt, wenn die Hilfebedürftigkeit für mindestens einen Kalendermonat durch bedarfsdeckendes Einkommen überwunden wurde und der Hilfeempfänger dadurch aus dem Leistungsbezug ausgeschieden war.
    Bundesweit dürfte es eine Reihe von Fällen geben, bei denen die KdU-Begrenzungen durch Arbeitseinkommen für mindestens einen Monat weggefallen ist. Hier ist es jetzt möglich, unter Bezugnahme auf das BSG-Urteil, einen Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X zu stellen und rückwirkend die Nachzahlung der begrenzten KdU, längstens bis Jan. 2013 einzufordern (§ 40 Abs. 1 S. 2 SG II iVm § 44 Abs. 4 SGB X). Ein Überprüfungsantrag ist hier auch für Zeiten vor dem BSG Urteil jetzt am 09.04.2014 möglich (unter Bezugnahme auf BSG-Urteil v. 21.06.2011 – B AS 118/10 R). Ist die Leistung mehr als sechs Monate fällig gewesen ist sie im Übrigen mit 4 % zu verzinsen (§ 44 Abs. 1 SGB I). Hier nun zum aktuellen BSG-Urteil:
    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2014&nr=13362


    2. BSG Urteil zur Anrechnung von Überbrückungsgeld nach § 51 StVollzG

    Dann möchte ich noch auf ein weiteres BSG-Urteil hinweisen. Darin hat das BSG geurteilt, dass es nicht zulässig ist das Überbrückungsgeld von Strafentlassenen als einmalige Einnahme anzurechnen und auf sechs Monate zu verteilen. Vielmehr wäre eine Anrechnung lediglich ab Zuflusstag für 28 Tage zulässig. Das BSG stellt dabei auf die Zweckbindung des § 51 Abs. 2 StVollzG ab (BSG v. 22.08.2013 – B 14 AS 78/12 R). Das bedeutet: das Ü-Geld darf nur für 28 Tage als Einkommen angerechnet werden, eine Verteilung aus sechs Monate ist rechtswidrig. Dahingehenden Überprüfungsanträgen ist auch für Zeiten vor der BSG-Entscheidung stattzugeben. Dies begründet sich darüber, da trotz der obigen BSG-Entscheidungen die Dienstanweisungen der BA (FH’s zu § 11 SGB II) noch nicht an die BSG-Rechtsprechung angepasst wurden und daher der Ausschluss eines Überprüfungsantrages für Zeiten vor der BSG-Entscheidung unzulässig ist (BSG v. 21.06.2011 – B 4 AS 118/10 R). Das Urteil gibt es hier:
    http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=en&nr=13229


    3. Das nächste Urteil: VG Arnsberg verurteilt Jobcenter zur Herausgabe der Telefonliste

    Diesmal verurteilt das VG Arnsberg das Jobcenter Olpe zur Herausgabe der Jobcenter Telefonliste. Auch das VG Arnsberg vertritt die Auffassung, dass der Herausgabeanspruch vom IFG gedeckt sei und es keine besonderen schützenswerten Interessen gäbe, die einer Herausgabe entgegenstünden (VG Arnsberg, Urteil v. 31. März 2014 -7K 1755/13).
    So langsam kristallisiert sich hier eine klare Rechtsprechung heraus und für die Jobcenter wird die Luft dünn. Gerne veröffentliche ich weitere IFG –Urteile dazu. Das Urteil des VG Arnsberg ist hier zu finden:
    http://www.harald-thome.de/media/files/VG-Arnsberg-IFG-Urteil-vom-31.-M-rz-2014--7K-1755-13.pdf


    4. DV gibt neue Empfehlungen zu den Unterkunftskosten heraus

    Der Deutsche Verein hat mit Stand März 2014 neue KdU Empfehlungen rausgeben. Es sind insgesamt 98 Seiten, die sich mit allen gängigen KdU-Fragen, einschließlich dem Satzungsrecht, auseinander setzen, auf jeden Fall lesens- und beachtenswert. Das Material gibt es hier:
    http://www.harald-thome.de/media/files/DV-15-13_KdU-Empfehlungen.pdf


    5. Deutscher Städtetag problematisiert das Nebeneinander von KdU im SGB II und Wohngeld und schlägt unter anderem Pauschalierung der KdU vor

    In einem Diskussionspapier des Deutschen Städtetag (DST) wird das Nebeneinander der KdU Sicherung diskutiert und darüber nachgedacht, die Wohngeld- und Unterkunftsleistungen in ein einheitliches Leistungssystem außerhalb des SGB II zur Sicherung angemessenen Wohnens für alle einkommensschwachen Haushalte zusammenzuführen. Ebenso wird darüber nachgedacht, im SGB II /SGB XII Unterkunftskosten im Rahmen der Satzungsregelungen zu pauschalieren. Hier entsteht der Eindruck, als wäre das das eigentliche Ziel des Städtetagpapieres, genau diese Debatte im Rahmen der Diskussion über die Rechtsvereinfachung in diese Richtung zu eröffnen. Der DST meldet zwar Zweifel an, ob die „Festlegung von Pauschalen für KdU aus der Sicht der Leistungsträger wie der Empfängerhaushalte Vorteile mit sich bringt … (das) müsste … anhand von Proberechnungen … ermittelt werden …“.
    Der DST plädiert von je her für Pauschalierung der KdU um so endlich die für die Kommunen harten Maßgaben des BSG endlich beseitigen und die KdU weiter absenken zu können. Daher sollte diesem Pauschalierungsvorschlag klar entgegen getreten werden. Das DST Papier gibt es hier:
    http://www.harald-thome.de/media/files/DST-Positionspapier-KdU-M-rz-2014.PDF


    6. Gesundheitsversorgung im AsylbLG: Hinweise zur aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung

    Der Kollege Claudius Voigt on GGUA Münster hat aktuelle Handlungsanleitungen zum Umgang mit Krankenbehandlungskosten nach dem AsylbLG zusammengestellt, die Infos gibt es hier:
    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1607/


    7. Leitfaden: Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II

    Dann möchte ich auf einen Leitfaden „Selbständigkeit und Arbeitslosengeld II“ hinweisen. Dieser ist von Matthias Braunholz von ASG Beratungsstelle für Arbeitslose in Hannover erstellt. Er richtet sich an Selbständige, die trotz ihrer Tätigkeit den notwendigen Lebensunterhalt nicht finanzieren können. Der kleine praktischer Leitfaden soll dabei helfen, die Scheu vor der Antragstellung von ALG II zu verlieren und einen Überblick darüber geben, was zu berücksichtigen ist, welche Zuschüsse und Förderungen möglich sind und die dafür notwendigen Schritte erläutern. Den Leitfaden gibt es hier:
    http://www.harald-thome.de/media/files/Leitfaden_Selbstaendigkeit_und_AlgII.pdf


    8. Anmerkungen zum Streitgespräch zwischen Prof. Dr. Uwe Berlit und Wolfgang Neškoviæ zur Frage der Verfassungswidrigkeit von Sanktionen im SGB II

    Dann möchte ich auf eine kritische Veröffentlichung unter der Überschrift „Redlich und verantwortungsbewusst?“ hinweisen. Darin setzt sich der Autor, Jürgen Freier, seinerzeit hat er das Bündnis für eine Sanktionsmoratorium mit angestoßen, kritisch mit den Sanktionsbefürwortungsargumenten von Prof. Dr. Uwe Berlit, die dieser im Streitgespräch mit Wolfgang Neškoviæ dargelegt hat, auseinander. Die Anmerkungen decken einige fragwürdige oder zumindest irritierende Methoden bei der Verteidigung der Sanktionsregeln auf.
    Deshalb sollte darüber eine Debatte geführt werden, die Anmerkungen sind hier zu finden:
    http://hartzkampagne.de/Berlit.rtf


    9. Tacheles veröffentlich interne Dienstanweisungen vom Wuppertaler Jobcenter und Sozialamt

    Jetzt fangen wir mit unserer Webseite so langsam an zu arbeiten. Wir haben in einem ersten Schritt alle uns vorliegenden Dienstanweisungen der Wuppertaler Sozialhilfeträger veröffentlicht. Im Rahmen einer Kampagne für mehr Transparenz bei Behörden veröffentlicht der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles interne Dienstanweisungen vom Jobcenter, dem Sozialamt und dem Forderungseinzug der Stadtkasse. Bürger/innen soll so die Möglichkeit gegeben werden, Verwaltungshandeln besser zu verstehen und sich gegen willkürliche und rechtswidrige Praktiken zur Wehr zu setzen. Auch wenn der JC Geschäftsführer in seiner Stellungnahme demgegenüber meint: „Das Jobcenter hält dagegen, dass diese Infos sowieso schon jedem zugänglich sind. Auf der Homepage und in den Flyern des Jobcenters könne sich jeder Hartz-IV-Empfänger informieren - und das verständlicher als bei Tacheles“. Dieser Aussage ist klar zu widersprechen, denn das JC Wuppertal veröffentlicht grade mal 8 Richtlinien auf seiner HP, Tacheles hingegen 42 des JC Wuppertal, aber in solchen Angelegenheiten erzählt unser Geschäftsführer gerne viel der Öffentlichkeit … Die Wuppertaler Weisungen gibt es nun hier: http://wuppertal.tacheles-sozialhilfe.de/dienstanweisungen/


    10. Aufruf an die RA’s, die meine Fortbildungen besucht haben: bitte Fachanwaltsanerkennungen mitteilen

    Ich möchte alle Rechtsanwälte, die dieses Jahr meine Teilnahmebestätigungen für die Fortbildungsnachweise nach § 15 FAO eingereicht haben, bitten, mir kurz per Mail die Anerkennung zu bestätigen.


    11. Neuer Seminar- und Veranstaltungsraum in Wuppertal

    Nun möchte ich auf unseren neuen Seminar- und Veranstaltungsraum in Wuppertal hinweisen. Dieser wird am Sitz vom Verein Tacheles e.V. im Loher Bahnhof, in Wuppertal Unterbarmen betrieben und kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden.

    Vorteile des Raumes: ruhige Atmosphäre, gut erreichbar, sogar bei Vollsperrung des Döppersbergs, tolles Ambiente, gut gelegen, viele Parkplätze. Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig. Weitere Infos und Bilder sind hier zu finden:
    http://www.seminarraum-loherbahnhof.de/


    12. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 26./27. Mai in Freiburg, am 10./11. Juni in Stuttgart und u.a. Hamburg, Wuppertal, Nürnberg und Dresden

    Dann möchte ich auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 26./27. Mai in Freiburg, am 10./11. Juni in Stuttgart, am 26./27. Juni in Hamburg, am 30. Juni/1. Juli in Wuppertal, am 14./15. Juli in Nürnberg und am 16./17. Juli in Dresden.

    Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden:
    http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html


    13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal

    Auf vielfachen Wunsch hin, diese Fortbildung auch anderswo anzubieten, kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 14. Mai in Erfurt und am 13. Juni in Wuppertal anbieten.
    Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html


    14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II Berechnung und ALG II - Bescheide prüfen und verstehen am 25./26. Aug. in Wuppertal und am 08./09. Sep. in Rostock

    Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hingucken muss. Diese biete ich am 25./26. Aug. in Wuppertal und am 08./09. Sep. in Rostock an.
    Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden:
    http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


    15. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal

    Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 6. Mai in Frankfurt, am 28. Mai in Freiburg und am 21. Juli in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
    http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


    16. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal

    Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste findet am 5. Mai in Frankfurt und am 22. Juli in Wuppertal statt. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
    http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html


    17. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 23./24. Juni in Erfurt

    Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildung im Juni erstmals in Erfurt an. Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
    Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
    Termin, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
    http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferecht


    So, das war es mal wieder für heute,

    mit besten und kollegialen Grüßen

    Harald Thomé
    Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
    Rudolfstr. 125
    42285 Wuppertal

    www.harald-thome.de
    info@harald-thome.de




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