Liebe Leser/innen und Freunde,
wie immer senden wir unseren aktuellen Newsletter zum Wochenende zu. Für Fragen zum ALG II oder anderen Sozialleistungen kann unser Forum http://hartz.info genutzt werden.
1. Hartz IV-Kundendatenbank war für Mitarbeiter ohne Berechtigung einsehbar
Im Berliner Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf konnten Mitarbeiter sensible Daten über Kollegen abrufen, wenn diese oder Angehörige früher Hartz IV bezogen haben. Informationen zur Anschrift, Kontodaten und Angaben zur familiären Situation waren unter anderem abrufbar. Normalerweise sind die Daten geschützt und können nur von Personen mit einer speziellen Berechtigung eingesehen werden... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/daten-panne-im-berliner-jobcenter-90016074.php
2. Pauschaler Verweis des Jobcenters auf Selbsthilfe bei Umzug ist rechtswidrig
Werden Hartz IV-Bezieher dazu aufgefordert, ihre Unterkunftskosten durch einen Umzug zu senken, können die Umzugskosten nach vorheriger Zusicherung gemäß § 22 Abs. 6 SGB II vom Jobcenter übernommen werden. Das gilt auch, wenn ein Umzug aus anderen Gründen notwendig geworden ist. Immer wieder werden Leistungsbezieher jedoch von den Jobcentern damit abgespeist, dass sie den Umzug selbst mit Hilfe von Freunden und Verwandten durchführen könnten, um Kosten zu sparen. Rechtsanwalt Helge Hildebrandt.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-pauschale-umzug-ablehnung-90016073.php
3. Vom Wirtschaftswachstum profitieren nur Reiche
Die Schere zwischen Arm und Reich klafft seit der Finanzkrise noch weiter auseinander. Das ergab eine Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Demnach verdienten die wohlhabendsten zehn Prozent der Menschen in den OECD-Ländern im Jahr 2010 im Durchschnitt das 9,5-Fache dessen.. Lesen Sie weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/vom-wirtschaftswachstum-profitieren-nur-reiche-90016072.php
4. Gehbehinderter Hartz IV-Bezieher wurde wegen absurdem Jobangebot sanktioniert
Ein 59-jähriger Hartz IV Bezieher mit einer Gehbehinderung sollte im Treppenhaus über 18 Etagen Kunst abfotografieren. Diesen Job für den „Kulturring in Berlin e.V." vermittelte das Jobcenter Treptow-Köpenick. Obwohl der Mann große Schmerzen hatte, absolvierte er tapfer zwei Arbeitstage. Als er danach aber nicht mehr bei der Arbeit erschien, sanktionierte ihn das Jobcenter umgehend. 30 Prozent weniger Leistung... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sanktion-nach-absurden-jobangebot-90016071.php
5. Hartz IV-Bezieher können kein Gesprächsprotokoll vom Jobcenter verlangen
Hartz IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf ein Wortprotokoll beim Jobcenter. Das entschied das Sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am 14. April veröffentlichten Beschluss (Aktenzeichen: L 3 AS 1883/13 B ER). Ein Leistungsbezieher hatte sein zuständiges Jobcenter verklagt, da es seit drei Jahren nicht für ihn bei der Arbeitsvermittlung tätig gewesen sei. Nach Ansicht des Mannes wurden immer wieder unwahre Aussagen seitens der Behörde gemacht und Druck auf ihn aufgebaut. Deshalb verlangte er vom Jobcenter, bei allen Gesprächen ein Wortprotokoll zu führen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-wortprotokoll-im-jobcenter-190016.html
6. Ratgeber: Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Unabhängiger Ratgeber: Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung. Jeder sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer und dessen Arbeitgeber zahlen in die Versicherung ein. Die rechtlichen Grundlagen zum Arbeitslosengeld I enthält das dritte Sozialgesetzbuch (SGB III)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/arbeitslosengeld-i-anspruch.html
7. Ratgeber Wie reiche ich eine Klage beim Sozialgericht ein
Wer sich gegen Ungerechtigkeiten im Hartz IV System zur Wehr setzt, wird sicherlich in die Lage versetzt werden, vor einem Sozialgericht zu klagen. Die Chancen stehen hierbei nicht schlecht: Laut Auswertungen der Sozial-, und Landessozialgerichte bekommen Kläger in sog. Hartz IV Verfahren in 50 Prozent der eingereichten Klagen volles oder teilweises Recht zugesprochen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/klage-vor-dem-sozialgericht.html
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Ein schönes Wochenende wünscht redaktion@gegen-hartz.de !