Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Hartz IV Newsletter Juli / 4 (gegen-hartz.de)


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    info Hartz IV Newsletter Juli / 4 (gegen-hartz.de)

    Beitrag von lupa Sa 26 Jul 2014, 11:24


    Liebe Freunde und Leser/innen,

    gern übersenden wir die aktuellen Urteile und Infos der letzten Woche. Fragen können wie immer im Forum gestellt werden.

    1. BSG kippt ungerechte Sozialhilfe-Regelung
    Sozialhilfebezieher, die mit Freunden oder Angehörigen zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen, haben Anspruch auf die Regelbedarfsstufe 1 (391 Euro). Das entschied der 8. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 23. Juli 2014 in drei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung. Bisher galt die Regelbedarfsstufe 3 (313 Euro) für diesen Personenkreis... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsg-kippt-ungerechte-sozialhilfe-regelung-90016175.php


    2. Studie: Die meisten Aufstocker werden trotz Mindestlohn weiterhin auf Hartz IV angewiesen sein
    Derzeit gibt es rund 1,3 Millionen Menschen, die einen Job haben und dennoch auf Hartz IV angewiesen sind. Diese sogenannten Aufstocker arbeiten meist in Teilzeit. Es gibt aber auch Vollzeit-Beschäftigte, deren Lohn nicht ausreicht, um ihr Existenzminimum davon zu decken. Da kommt der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro Stundenlohn gerade recht, könnte man denken... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-aufstockern-nuetzt-mindestlohn-wenig-90016174.php


    3. Film: Das Märchen vom Fachkräftemangel
    "Ingenieursmangel! Ärztemangel! Zu wenig IT-Spezialisten!" und "Wenn wir nicht gegensteuern, geht es bergab mit Deutschland." Das sind alltägliche Schlagzeilen, mit denen Politik gemacht wird. "Der Arbeitsmarktreport" deckt die Hintergründe des seit Jahrzehnten beklagten Fachkräftemangels auf. Tatsächlich lenkt der lautstarke Hilferuf bewusst ab von gewichtigen Problemen: Lohndumping und Arbeitslosigkeit. Akteure in diesem Spiel sind Lobbyverbände der Wirtschaft, die zusammen mit den Politikern und der Bundesagentur für Arbeit den Arbeitskräftemarkt in Deutschland gestalten.. Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/film-das-maerchen-vom-fachkraeftemangel-90016173.php


    4. Jedes vierte Kind von Hartz IV betroffen
    In Mecklenburg-Vorpommern ist fast jedes vierte Kind von Hartz IV betroffen. Das ergab eine Untersuchung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe. Demnach lebten im Dezember 2013 24,1 Prozent der unter 15-Jährigen im Nordosten in sogenannten Hartz IV-Bedarfsgemeinschaften im Sinn des SGB II. Ein Jahr zuvor waren es 24,2 Prozent der Jugendlichen. Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jedes-vierte-kind-von-hartz-iv-betroffen-90016172.php


    5. Jobcenter: Geld für Obdachlose veruntreut
    Eine Mitarbeiterin des Jobcenters Krefeld, die für die Betreuung von Obdachlosen zuständig war, hat laut Staatsanwaltschaft rund 60.000 Euro auf ihr Privatkonto abgezweigt – Geld, das für Menschen ohne Dach über dem Kopf vorgesehen war. Doch statt den Hilfebedürftigen die dringend benötigte finanzielle Unterstützung zukommen zu lassen, finanzierte sich die Frau teure Urlaubsreisen und Luxusartikel von dem Geld. Nun muss sich die Jobcenter-Mitarbeiterin vor Gericht verantworten... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-geld-fuer-obdachlose-veruntreut-90016171.php


    6. Urteil: Hartz IV-Bezieher haben keinen Anspruch auf Kostenübernahme für Kabelanschluss
    Hartz IV-Bezieher haben generell keinen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für den Kabelanschlussvertrag für die Nutzung von Fernsehen und Rundfunk. Das entschied das Landessozialgericht in Halle in seinem Urteil vom 24. Juni 2014 (Aktenzeichen: L 4 AS 98/11). Demnach sind diese Beträge bereits im Regelsatz enthalten... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-anspruch-auf-kabelanschluss-190021.html


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