Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
in meinem letzten Newsletter vom 27.8. habe ich darüber berichtet, dass die Polizei Wuppertal unseren Zahltagsprotest verboten hat.
Nach Einreichung unserer Klage gegen die Verbotsverfügung ist die Polizei zurückgerudert und hat gegenüber dem Gericht und uns angekündigt, dass sie die Verbotsverfügung zurückzieht und unsere Protestversammlung wie geplant vor dem Jobcenter stattfinden kann.
Demzufolge haben wir einen vollen Erfolg in der Sache erzielt.
Unsere „Zahltag“-Kundgebung unter dem Motto „Rechtsfreier Raum Jobcenter – soziale Rechte erkämpfen!“ wird nun wie geplant am Montag, den 1. September 2014, von 8 bis 12 Uhr unmittelbar vor dem Jobcenter an der Schwarzbachstr. stattfinden.
Tacheles hat eine Reihe Solidaritätsbekundungen erhalten, diese und weiteres Material wird alsbald auf der Tacheleswebseite veröffentlicht. Vielen Dank für die Unterstützung!
Nun die Tacheles Pressemitteilung vom 29:08.2014 dazu:
++++++ Beginn Tacheles PM 29.08.2014 +++++++
Der Zahltag vor dem Jobcenter in Oberbarmen findet wie geplant statt!
Die Polizei hebt die Verfügung gegen den Erwerbslosenverein Tacheles auf, mit der sie den Erwerbslosenprotest vor dem Jobcenter auf den Gehsteig verbannen wollte.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf teilte gestern mit, dass die Wuppertaler Polizei die Verbotsverfügung zurückgenommen hat. Der Verein Tacheles hatte am Dienstag Klage dagegen eingereicht. Eine Begründung für den Sinneswandel wurde den Verein nicht mitgeteilt. Harald Thomé von Tacheles e.V. zeigt sich erfreut über den überraschenden Erfolg der Klage: „Es war richtig, in dieser Frage konsequent zu bleiben, denn der Protest muss in unmittelbarer Nähe des Jobcenters stattfinden. Alles andere wäre eine Einschränkung des Versammlungsrechts gewesen.“
Gleichwohl bedauert der Verein, dass mit dem Rückzug der Verbotsverfügung der gerichtlichen Klärung ausgewichen wurde, ob das Versammlungsrecht auch auf Privatgelände gilt, wenn sich dort öffentliche Einrichtungen befinden, die für jeden zugänglich sind. „Diese Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil sich immer mehr Behörden in Privatimmobilien einmieten“, erläutert Thomé. „Der Freibrief, Demonstrationen vor solchen Orten zu verbieten, wäre nach unserer Auffassung eine empfindliche Einschränkung der Versammlungsfreiheit.“
Der Erwerbslosenprotest findet demnach wie ursprünglich geplant am Montag, 01. September, von 8:00 bis 12:00 Uhr vor dem Jobcenter in Oberbarmen an der Schwarzbach 105 statt. Tacheles will dort mit einem offenen Beratungsangebot, Ämterbegleitung, einem Infostand und Redebeiträgen auf die Missstände in den Wuppertaler Jobcentern aufmerksam machen und über geplante Gesetzesverschärfungen informieren. „Wir rufen alle Erwerbslosen dazu auf, sich an unserer Aktion zu beteiligen“, so Thomé. „Das Jobcenter ist ein öffentlicher Raum, in dem Protest erlaubt ist.“
Hintergrund:
Pressemitteilung: Polizei verbietet Erwerbslosenprotest vor dem Jobcenter Wuppertal
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Tacheles_PM_27.08.2014.pdf
Artikel zum Protest:
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1697/
Aufruf zum Zahltag:
http://tacheles-sozialhilfe.de/fa/redakteur/Wuppertal_Kommunales/Aufruf-Zahltag_01092014.pdf
+++++++++ Ende Tacheles PM 29.08.2014 +++++++++++++
Wir fordern zur Teilnahme und Unterstützung beim Zahltag auf!
So, das war es mal für heute,
mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de
info@harald-thome.de