Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Hartz IV = Menschenrechtsverletzung 30.07.13 11:04


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    Beitrag von lupa Do 03 Okt 2013, 17:45

    Hartz IV ist, meiner Meinung nach, gegen die Menschenrechte bzw die Menschenrechte werden hier eindeutig verletzt ...

    wie kann es sein, dass man junge volljährige Menschen per H4-Gesetz zwingt, wenn keine Arbeit, Lehrstelle usw, bis zum vollendeten 25.ten Lebensjahr bei den Eltern zu wohnen?

    wie kann es sein, dass es so viele Sanktionen gibt wie zB Kürzung des H4-Eckregelsatzes, dadurch den Mensch weiter in die Armut drängt, obwohl diesem Menschen ein angemessener Unterhalt zum Leben zusteht, wobei der Eckregelsatz nun mehr gerade fürs Überleben reicht?

    wie kann es sein, dass Menschen mit Hartz  IV Bezug erst mal um Erlaubnis fragen müssen wenn sie zu Verwandten für zB 1 Woche fahren wollen?

    Strompreise werden künstlich, dank unserer Regierung, in die Höhe geschraubt, für Menschen mit H4 Bezug kaum noch bezahlbar, doch einen Ausgleich bekommen sie nicht (versteckte Kürzung des Eckregelsatzes)

    Altersarmut wird dank Hartz IV gefördert (werden keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt), so dass sich für diese
    Menschen sich auch im Alter nichts ändert. Grundsicherung bis zum Lebensende.

    Auszug aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte:

    Artikel 13 (1) 
    Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates

    nicht bei H4 - hier dürfen die Menschen nur bei zwingenden Grund und nach Erlaubnis-Ersuchen umziehen

    Artikel 17 (2)
    Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

    Bei H4 muss alles offen gelegt werden, Ersparnisse müssen erst verbraucht werden, ist dadurch nicht mehr Eigentum 
    des Sparers, sondern das Amt verrechnet dies und kürzt dadurch die Bezüge

    Artikel 23
    (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen 
    sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit
    (2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.

    so steht es da ... doch die Realität hat mit diesem Artikel nichts gemein, das Gegenteil ist der Fall.

    Artikel 25
    (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, 
    einschließlich Nahrung, Kleidung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge gewährleistet; 
    er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von  Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verlust seiner Unterhaltsmittel 
    durch unverschuldete Umstände.
    (2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche
    genießen den gleichen Schutz

    Hartz IV steht im Widerspruch zu den meisten angeführten Fällen.

    Hartz IV ist für mich (meiner Meinung nach) Sklavenhandel im 21. Jahrhundert im neuen Kleidchen versteckt ...
    wie anders ist es zu erklären, dass man Menschen durch Hartz IV regelrecht der Würde beraubt?

    ---

    Artikel 1, Absatz 1 GG
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    der folgende Artikel würde meiner Meinung nach, die Regierung gerne für Null und Nichtig erklären - warum wohl?

    Artikel 20
    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere 
    Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an 
    Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, 
    wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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