Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Stellungnahme zum Koalitionsvertrag 2013 von CDU, CSU und SPD


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    Beitrag von lupa Sa 30 Nov 2013, 06:07

    netzwerkB Pressemitteilung vom 29.11.2013

    Die Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD liegen der
    Öffentlichkeit nun in einer Endfassung vor:
    http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/11/Koalitionsvertrag-CDU-CSU-SPD-27-11-2013-2.pdf

    Aus Sicht des Betroffenenverbandes netzwerkB wird die verabredete Regierung
    gegenüber den Opfern von Gewalt mit den im Vertrag vereinbarten Regelungen
    absolut nicht ausreichend gerecht - wie schon in den vergangenen
    Legislaturperioden.

    Opfer interpersoneller Gewalt und anderer durch Dritte verschuldeter
    Gesundheitsschädigungen bleiben ihr Leben lang von den Folgen betroffen,
    unter anderem in den Bereichen physischer, psychischer und sozialer
    Gesundheit, Ausbildung und Berufstätigkeit.

    Opfer bleiben allein gelassen

    Mit diesem Koalitionsvertrag werden die Opfer von Gewalt trotz aller
    Lippenbekenntnisse vor Gericht, in Ämtern und im Gesundheitssystem allein
    gelassen. Das in Deutschland geltende Schadensersatzsystem wird den realen
    Schäden nicht gerecht. Je nach Einzelfall sind auch Entschädigungen in
    sechs- und siebenstelliger Höhe für den entstandenen Schaden angemessen.
    Obwohl dies allen bekannt ist, tastet dies die neue Regierung erneut nicht
    an.

    Verjährungsfristen ganz aufheben

    Zudem widerspräche nicht dem Rechtssystem, die Verjährungsfristen ganz
    aufzuheben, um den Belangen der Gewaltopfer Rechnung zu tragen, im
    Zivilrecht auch rückwirkend. Gerade traumatisierte Opfer brauchen lange
    Zeit, bevor sie den Rechtsweg bestreiten können. Zudem zeigen sich viele
    weitere Gesundheitsfolgen erst sehr spät.

    Notwendigkeit einer Anzeigepflicht

    Dringend notwendig ist auch die Einführung einer Anzeigepflicht, damit
    Gesundheitsschäden nicht mehr länger materiellen Schäden untergeordnet
    bleiben, wie etwa der Geldfälschung. Hierzu wurde schon das Vorhaben der
    Bundesjustizministerin Zypries 2003 leider komplett ausgehebelt. Es ist
    Täterschutz, hier Mitwisser und Helfer nicht belangen zu können.

    Haftung für Institutionen

    Ebenso sind Organisationen, die Täter beschäftigen, in die Haftung für
    Schädigungen, die in ihrem Bereich stattfinden, mit einzubeziehen. Im
    Bereich der Kinder- und Jugendarbeit muss eine Haftpflichtversicherung
    obligat sein, um ausreichende Entschädigung und medizinische
    Unterstützung bei Straftaten sicherstellen zu können.

    Runder Tisch dient dem Täterschutz

    Die bisherigen Regelungen des Runden Tisches dienen alleinig dem
    Täterschutz. Die Opferverbände waren an ihm nicht beteiligt. Der Fonds
    ist ein einmaliger Tropfen auf dem heißen Stein, ohne die Opfer wirklich
    in gerechter Weise zu entschädigen und dient vor allem dazu, große
    Organisationen wie die Kirchen von einer Mithaftung zu entlasten.

    Meldepflicht muss wieder hergestellt werden

    Wir lehnen unter anderem die 2013 auf Druck des Runden Tisches vorgenommene
    Abschaffung der Meldepflicht von Straftaten und Straftätern durch
    Therapeuten und Medizinern gegenüber den Krankenkassen ab. Auch hier muss
    die Regressmöglichkeit gegen die Täter den gesetzlichen Krankenkassen
    erhalten, bzw. wieder hergestellt werden.

    Verbesserung der Versorgung

    Wir verlangen, dass auch im Bereich der Medizin Mittel bereit gestellt
    werden, damit der Bereich der Traumatologie mehr erforscht werden kann,
    Mediziner hier besser geschult werden und Patienten rascher und
    sachgerechter behandelt werden können.

    Wir verlangen, dass auch mehr Familienhäuser geschaffen werden, damit
    Familien in schlimmen Krisen gemeinsam Hilfe suchen und gegebenenfalls auch
    Intervention finden können.

    Jugendlich vor Pornofizierung schützen

    Im Bereich der Pornografie gibt es nicht genügend Jugendschutz. Auch hier
    ist es die Pflicht der Bundesregierung, mehr Verantwortung zu übernehmen.
    Kinder und Jugendliche müssen vor einer Pornofizierung ihrer Welt
    geschützt werden.

    Wir erwarten und verlangen eine Politik, die den Mut hat, den Menschen mehr
    Würde, einen Schutz vor Gewalt und eine Hilfe bei Verbrechen zu gewähren.
    Wir verweisen hierzu auch auf unsere Pressemitteilung vom 26.11.2013:
    http://netzwerkb.org/2013/11/26/entwurf-koalitionsvertrag/
    -

    Für Rückfragen:
    netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
    Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
    presse@netzwerkb.org
    www.netzwerkB.org

    -

    Hier können Sie spenden und Mitglied werden:
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    --

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