Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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EU-Parlament

ThemenAntwortenAutorGesehenNeueste Beiträge
Keine neuen Beiträgexx   Raus aus dem #EU-Parlament von Buonanno und Korwin-Mikke 1lupa543EU-Parlament 1-34Den letzten Beitrag anzeigen Di 27 Okt 2015, 18:00
von lupa
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