Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
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Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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Dieses Thema ist gesperrt. Sie können weder die Beiträge bearbeiten, noch Antworten verfassen.  Info:  Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen 08000-116 016 vom 24.07.13 8:04 0lupa176Bürgerinfo der polizeiberatung.de 1-34Den letzten Beitrag anzeigen Do 03 Okt 2013, 04:51
von lupa
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Do 31 Okt 2013, 10:30
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