Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa So 23 Aug 2015, 15:14

    Spenden für den Verwendungszweck "Aktion 17.Juni" - siehe Spendenaufruf

    Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.  (BI Grundeinkommen e.V.)



    Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V.
    (BI Grundeinkommen e.V.)

    Konto:

    400 310 6302

    BLZ:

    430 609 67

    Bank:

    GLS Gemeinschaftsbank eG

    IBAN:

    DE07 4306 0967 4003 106 302

    BIC:

    GENODEM1GLS

    Verwendungszweck: Aktion 17. Juni




    P.s. zum Thema Spenden:

    "Wenn Herr Boes hungert, braucht es da noch Spenden?"

    Nicht für mein Essen - aber für die AKTION braucht's Geld - und wer weiß, wie lange sie am Ende dauert.
    Meine Wohnung ist schon länger nicht mehr bezahlt - ich wäre froh, sie bis zum Ende der
    Entscheidung(en) halten zu können.
    Unsere Computer sind kaputt, Telefon-, Webseiten-, Druck-, Strom-, Fahrt- und Aktionskosten fallen an.
    Für den schlimmsten Fall sind die Kosten der Bestattung zu bezahlen (Mit der Bestatterin haben wir schon gesprochen), usw. usf..

    Alle Spenden und Darlehen gehen auf ein - nicht gemeinnützig eingerichtetes [1] - Unterkonto der Bürgerinitiative bedingungsloses Grundeinkommen e.V. (BbG), werden aber ausschließlich im Sinne der Brandbrief-Aktion verwendet.

    So weit mir aus diesem Konto Geld gegeben wird (Wohnung, Krankenkasse) wird mir das Geld von der BbG weiter nur als DARLEHEN zur Verfügung gestellt.

    Sollte ich das durch die Sanktionen einbehaltene Geld vom Jobcenter zurück erhalten, weil wir in Karlsruhe gewinnen, kann ich die an mich gegebenen Darlehen der BbG tilgen, die dann ihrerseits die an sie für mich gegebenen Darlehen Dritter zurückerstattet und die erhaltenen Spenden gemeinnützigen Initiativen/Zwecken zur Verfügung stellt.

    _______________________

    [1] Diese Aktion wird vom Finanzamt nicht als gemeinnützig anerkannt ...

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      Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 19 Apr 2024, 05:27