Pressemitteilung vom 08.09.15
„Wir sind empört!“
70ter Hungertag von Ralph Boes
(Foto frei verwendbar)
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Bemerkung:
vorab:
„Wir sind empört!“
70ter Hungertag von Ralph Boes
Inzwischen befindet sich der seit zwei Jahren vollsanktionierte Menschenrechtsaktivist Ralph Boes nach 69 Tagen des Sanktionshungerns wegen Herzbeschwerden im Krankenhaus. Da der Körper bei Mangelernährung zuerst die Muskulatur abbaut, ist die Herzschwäche mit großer Wahrscheinlichkeit eine Folge des Hungerns. Da Ralph Boes alle Sozialleistungen gestrichen wurden, vollzog er die Konsequenz des Hungerns seit dem 1.Juli öffentlich am Pariser Platz, um auf die Verfassungswidrigkeit der Sanktionen aufmerksam zu machen.
(Foto frei verwendbar)
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Bemerkung:
vorab:
wir wünschen Herrn Ralph Boes weiterhin viel Kraft und hoffen, dass er endlich sein Fasten aufgeben kann weil das Bundesverfassungsgericht die Sanktionen für rechtswidrig erklären.
Vom Bundesarbeitsministerium erwarte ich nichts. Es gibt ja schon 2 positive Urteile wegen Sanktionen doch es reicht nicht. Das Bundesverfassungsgericht muss die Sanktionen endgültig als rechtswidrig erklären. Sanktionen mit einem Geldwert gleichzusetzen das vom Eckregelsatz abgezogen wird ist schon ein Unding. Damit entzieht man dem Betroffenen jede Möglichkeit zum Leben bzw. zum Überleben. Jeder Mensch hat in der Not ein Recht auf Sozialhilfe. Dies noch zu kürzen ist nicht nur unmenschlich es verstößt gegen das Grundgesetz.
Sanktionen erinnern mich an Prügel. Prügel weil sie ihr Recht auf Sozialleistungen einfordern ...
Das GG hört nicht vor dem Schreibtisch der Sachbearbeiter auf. Auch nicht vor der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*
lupa
Vom Bundesarbeitsministerium erwarte ich nichts. Es gibt ja schon 2 positive Urteile wegen Sanktionen doch es reicht nicht. Das Bundesverfassungsgericht muss die Sanktionen endgültig als rechtswidrig erklären. Sanktionen mit einem Geldwert gleichzusetzen das vom Eckregelsatz abgezogen wird ist schon ein Unding. Damit entzieht man dem Betroffenen jede Möglichkeit zum Leben bzw. zum Überleben. Jeder Mensch hat in der Not ein Recht auf Sozialhilfe. Dies noch zu kürzen ist nicht nur unmenschlich es verstößt gegen das Grundgesetz.
Sanktionen erinnern mich an Prügel. Prügel weil sie ihr Recht auf Sozialleistungen einfordern ...
Das GG hört nicht vor dem Schreibtisch der Sachbearbeiter auf. Auch nicht vor der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*
lupa