Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
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Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Theologe Schneider wirbt für Sterben im "geschützten Raum"/ Interview mit ...


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    Beitrag von lupa Do 05 Nov 2015, 18:45

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    Quelle: Mail/Newsletter von Pressereferat Deutscher Bundestag am 05.11.2015 an lupa




    Pressemitteilung


    Theologe Schneider wirbt für Sterben im "geschützten Raum"/ Interview mit der Wochenzeitung
    „Das Parlament“

    Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 9. November 2015) -bei Nennung der Quelle frei zur sofortigen Veröffentlichung -

    Der ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche, Nikolaus Schneider, hält strafrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit der Sterbehilfe für problematisch. Zwar sollte das Strafrecht der organisierten Form der Sterbehilfe durchaus eine Grenze setzen, sagte der Theologe im Gespräch mit der Wochenzeitung "Das Parlament" (Montagausgabe). Er wäre aber zurückhaltend damit, "das Sterben als solches rechtlich zu regeln", fügte er mit Blick auf die am Freitag im Bundestag anstehende Entscheidung über mehrere Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe an.

    Schneider argumentierte, es müsse einen geschützten Raum des Vertrauens zwischen Arzt, Patient, Pflegenden und Angehörigen geben. "In diesem geschützten Raum müssen grundlegende Fragen besprochen und entschieden werden können. Da sollte das Strafrecht möglichst rausgehalten werden."

    Der ärztlich assistierte Suizid sei aus seiner Sicht ein Grenzfall und müsse ein Einzelfall bleiben, "in dem der Mediziner eine Gewissensentscheidung trifft". Schneider betonte: "Ich möchte nicht, dass der Staat vorschreibt, unter welchen Bedingungen ein assistierter Suizid statthaft ist."

    Was die Frage der Rechtssicherheit für Ärzte angeht, verwies der Theologe auf seine Erfahrungen. "Ich habe ganz viele Menschen beim Sterben begleitet und erlebt, wie Ärzte agieren, zum Beispiel wenn es um die Abgabe von Morphium ging. Die Ärzte haben immer darauf geachtet, dass die Sterbenden so sterben konnten, wie sie es wollten. Sie haben dabei nicht zuerst an mögliche strafrechtliche Ermittlungen gedacht. Ich glaube auch nicht, dass die Gefahren eines Staatsanwalts am Krankenbett wirklich so real sind, wie behauptet wird."

    Ein assistierter Suizid quasi als Regelangebot des Gesundheitssystems sei jedoch klar abzulehnen, fügte Schneider hinzu. Er wolle nämlich nicht, dass irgendwann jemand komme und Druck ausübe, damit ein anderer aus Kosten- oder Zeitgründen seinem Leben frühzeitig ein Ende setzt.

    Die seit einem Jahr laufende Bundestagsdebatte über die Sterbebegleitung wertete der ehemalige EKD-Ratsvorsitzende als "qualitativ sehr hochwertig". Das Parlament habe sich Zeit genommen und nur zur Sache debattiert, ohne Gesetzentwürfe und ohne auf eine Abstimmung zu zielen. "Das hatten wir so, glaube ich, bisher noch nicht." Auch die Diskussion über die Gesetzentwürfe habe ihn beeindruckt. "Da gab es kein Gezänk oder unangenehme parteipolitische Profilierung. Die Positionen wurden aus einem starken inneren Anliegen heraus begründet. Das tut auch uns als Gesellschaft gut."


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