Liebe Mitstreiter, Freunde und Leser/innen,
wir wünschen Allen eine besinnliche, frohe und stressfreie Weihnachtszeit. Wir blicken zurück auf ein Jahr vieler Kämpfe für die Rechte von Hartz IV Beziehende. Manches klappte gute, manches weniger. Oft konnten unsere Veröffentlichungen dazu beitragen, dass Betroffene sich im Kampf gegen die Ungerechtigkeiten der Jobcenter erolgreich zur Wehr setzen konnten.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf den Aufruf des Erwerbslosen Forums Deutschland hin. Es spricht vieles dafür, dass mal wieder die Regelleistungen verfassungswidrig sind. Daher unterstützen wir den Aufruf, einen Widerspruch einzulegen! Auch aus politischen Gründen, aber auch um eventuelle Ansprüche zu sichern. Mehr hierzu findet ihr hier:
Widerspruch einlegen: Hartz IV Regelleistungen verfassungswidrig!
Nach Ansicht des Erwerbslosen Forums Deutschland (ELO) sind die Regelsatzerhöhung zum 01.01.2016 ist nicht gesetzeskonform und somit verfassungswidrig. Die Bundesregierung hat die Regelsätze für Hartz IV- und Grundsicherungsbezieher auf Basis der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008 (EVS 2008) fortgeschrieben, anstatt – wie es das zwölfte Buch Sozialgesetzbuch in § 28 zwingend vorschreibt – die Regelsätze ab 1.1.2016 anhand der EVS 2013 grundlegend neu zu berechnen.
LINK: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/widerspuch-hartz-iv-saetze-verfassungswidrig-3718018.php
Eure Gegen-Hartz.de Redaktion redaktion@gegen-hartz.de
(Beitrag vom 25.12.15 - hatte Urlaub - lg lupa)