Hartz IV Newsletter der Gegen-Hartz Redaktion / Januar 4/2016
Liebe Leser/innen,
zum Wochenende übersenden wir wieder unseren Newsletter.
1. Hartz IV Strafen trotz Jobcenter-Fehler
Es ist keine Seltenheit, dass Unterlagen von Hartz IV-Antragstellern im Jobcenter verloren gehen. Wer erwartet, dass die Behörde für den Schaden aufkommt, irrt. Vielmehr müssen die Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Einbußen in Kauf nehmen, sofern sie nicht stichhaltig beweisen können, dass die Unterlagen tatsächlich abgegeben bzw. zugeschickt wurden... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-strafen-trotz-jobcenter-fehler.php
2. So gehts weiter mit dem Musterwiderspruch
Im Dezember hatte das Erwerbslosen Forum Deutschland dazu geraten, gegen die seit 01.01.2016 geltenden Hartz IV Regelsätze Widerspruch einzulegen und hatten dazu einen Musterwiderspruch zur Verügung gestellt. Es war natürlich zu erwarten, dass die Jobcenter bzw. Sozialhilfe dem Widerspruch nicht abhelfen, sondern sich entweder für unzuständig halten oder keinen Fehler vom Gesetzesgeber erkennen wollten. Inzwischen haben schon einige Jobcenter.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/so-gehts-weiter-mit-dem-hartz-iv-musterwiderspruch.php
3. Hartz IV Leistungen auch im Monat der Rentenzahlung
Wer von Hartz IV in die Rente wechselt, darf keinen Ausfall von Leistungen in dem Monat des Wechsel erfahren. Denn leider kommt es immer wieder dazu. Die ALG II-Leistungen immer am letzten Tag des laufenden Monats für den kommenden Monat ausgezahlt werden. Die Rente wird im Gegensatz dazu am letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat überwiesen. „Bei einem Übergang von Leistungen nach dem SGB II zu Rentenzahlungen würde es insofern zu einer erheblichen Deckungslücke kommen“, sagt Rechtsanwalt Kay Füsslein. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-leistungen-auch-bei-beginn-der-rente.php
4. Hartz IV verwehrt ohne Bescheid?
Werden einem Antragsteller Hartz IV Leistungen verweigert, ohne dass ein rechtsgültiger Bescheid erlassen wurde, sollten Betroffene von dem Jobcenter „schriftlich unter Fristsetzung einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen“, sagt Rechtsanwalt Frank Weiland. Nur dann ist es nämlich möglich, gegen die Ablehnung einen Widerspruch und gegebenenfalls eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verwehrt-ohne-bescheid.php
5. Hartz-IV-Unterkunftskosten: Der Verein Tacheles wirft dem Jobcenter Wuppertal vorsätzlichen Rechtsbruch vor
Das Landessozialgericht NRW (LSG) verurteilte das Jobcenter Wuppertal bereits Ende Oktober dazu, die angemessenen Unterkunftskosten für Wuppertaler Hartz-IV-Beziehende in rechtmäßiger Weise zu bemessen. Jobcenter-Vorstandsmitglied Uwe Kastien erklärte noch Ende letzten Jahres „das Urteil wird ab Anfang kommenden Jahres umgesetzt“ (WZ 30.12.2015)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-wuppertal-vorsaetzlicher-rechtsbruch.php
6. Bei allen Behörden-Gängen: Immer eine Empfangsbestätigung ausfüllen lassen
Da in den Ämtern und Behörden, egal welchen Bereiches, öfters Unterlagen „verloren“ gehen und der Einsender somit der Bürger immer zur Rechenschaft gezogen wird, ist es wichtig eine Empfangsbestätigung sich ausstellen zu lassen, da der Bürger immer haftbar gemacht wird. Das heißt bei jeder Abgabe der Unterlagen oder Dokumente sollten man sich eine Eingangsbestätigung gleich selbst mitbringen und auf der Rückseite die eingereichten Unterlagen aufzeichnen lassen. Einen kostenlosen Vordruck finden Sie im Anhang!.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/behoerden-empfangsbestaetigung-vordruck.php
7. Jobcenter drängt Verdi zum Rauswurf von JobcenterWatch
Auf Druck von Jobcenter-Mitarbeiter, die gleichzeitig Mitglieder sind, geht die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi auf Distanz zu dem Hartz IV-kritischen Projekt „JobcenterWatch“. Die Mitglieder der Initiative dürfen sich nicht mehr in den Räumen von Verdi treffen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/jobcenter-draengt-zum-rauswurf-von-jobcenterwatch.php
8. Keine Förderung wenn das Klassenziel nicht gefährdet ist
Sollen sich Kinder aus Hartz IV Familien nicht schulisch verbessern dürfen, um später bessere Ausbildungs- und Jobmöglichkeiten zu haben? Offenbar nicht, wenn man dem Urteil des hessischen Landessozialgerichts folgt. Laut des Gerichts haben „Hartz-IV-Empfänger mit noch befriedigenden Schulleistungen hat keinen Anspruch auf ergänzende Lernförderung“. Wesentliches Lernziel sei lediglich die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe bzw. ein ausreichendes Leistungsniveau. Dies entschied in einem heute veröffentlichten Urteil der 9. Senat des Hessischen Landessozialgerichts. (AZ: L 9 AS 192/14).. Weiterlesen:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/schueler-duerfen-sich-bei-hartz-iv-nicht-verbessern.php
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