Thomé Newsletter 06/2016 vom 07.02.2016
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist wieder mal Zeit für einen Newsletter, der heutige zu folgenden Themen:
1. Protest gegen das Rechtsverschärfungsgesetz
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zu einem bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März 2016 auf. Bitte macht mit und beteiligt euch! Mit der geplanten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV drohen gravierende Verschlechterungen. Die versprochene Entschärfung der Sanktionen steht nicht mehr im Gesetzentwurf. Damit darf die Regierung nicht durchkommen, dagegen machen wir mobil.
Alles weitere dazu hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1949/Dann gibt es von Frieder Claus die Kampagne „Schreiben Sie Ihrem Abgeordneten“, alles weitere dazu hier:
http://tinyurl.com/j2vcwun . Hier geht es darum, Landtags- und Bundestagsabgeordnete mit einer Mustervorlage anzuschreiben und ihnen klar zu machen, dass wir mit den geplanten Änderungen so nicht einverstanden sind.
Von Seiten Tacheles ist derzeit ein »Forderungspapier « im Arbeit, in dem wir unsererseits notwendige und überfällige SGB II – Änderungen darstellen und einfordern.
2. The blues goes on beim Jobcenter Wuppertal
Das Wuppertaler Jobcenter wurde zu anders berechneten und zum Teil höheren Unterkunftskosten vom LSG verurteilt. Das JC hat es nun - nach über drei Monaten- geschafft eine neue KdU – Richtlinie zu erlassen. Allerdings verstößt diese wiederum an einigen Punkten deutlich gegen geltendes Recht, so soll versucht werden durch die KdU-Richtlinie rückwirkende Korrekturen durch Widersprüche oder Überprüfungsanträge auszuschließen. Auch soll darin geregelt werden, dass BK-Nachforderungen nicht mehr in zunächst tatsächlicher Höhe übernommen werden, sondern nur noch bis zur neuen Gesamtangemessenheitsgrenze.
Wir habe diese und weitere Punkte genommen, diese in einer zweiten Fachaufsichtsbeschwerde zusammengefasst und formiert, die dazugehörigen Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/1966/3. Neue Weisungen zum SGB II
Die BA hat wiederum neue Fachliche Hinweise rausgegeben und zwar zu folgenden §: § 20, 21, 23, 24, 27 und 52 SGB II. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
4. Dolmetscher und Übersetzerkosten im Sozialrecht
Amtssprache Deutsch“, mit diesem Hinweis, wird regelmäßig von den JC das Mitbringen von Übersetzern gefordert oder verlangt das kostenpflichtige Übersetzungen beigebracht werden. Diese Herangehensweise ist rechtswidrig. § 19 Abs. 2 S. 1 2. TS SGB X regelt, dass die Vorlage von Übersetzungen zu verlangen ist „sofern [die Behörde] nicht in der Lage ist, Anträge und Dokumente zu verstehen“. Das bedeutet, das generalisierte Verlangen von Übersetzern und Übersetzungen ist völlig unzulässig.
Zunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde nicht die betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, dann muss weiter überlegt werden. Bei den „gemeinsamen Einrichtungen“, sprich den Jobcentern, die nicht von optierenden Kommunen betreiben werden, ist der Behördenbegriff ein bundesweiter. Es ist zu fordern, dass jedes JC / jeder Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter welche Sprache spricht/lesen kann.“
Dann besteht nach gemäß Art. 2 der VO (EWG) Nr. 883/2004 für alle Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates, Staatenlose und Flüchtlinge, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und Hinterbliebene ein Anspruch auf Kostenübernahme auf Dolmetscher und Übersetzerkosten.
Dazu noch eine Antwort auf eine kleine Anfrage im Berliner Senat: http://www.elke-breitenbach.de/uploads/media/ka17-12607.pdfZunächst hat die Behörde im Rahmen der weiten Auslegung von sozialen Rechten (§ 2 Abs. 2 SGB I) zu prüfen, ob in der Behörde nicht die betreffende Sprache sprechendes /lesendes Personal vorhanden ist. Ist das nicht der Fall, dann muss weiter überlegt werden. Bei den „gemeinsamen Einrichtungen“, sprich den Jobcentern, die nicht von optierenden Kommunen betreiben werden, ist der Behördenbegriff ein bundesweiter. Es ist zu fordern, dass jedes JC / jeder Sozialleistungsträger Listen zu erstellen hat, welcher Mitarbeiter welche Sprache spricht/lesen kann.“
Dann besteht nach gemäß Art. 2 der VO (EWG) Nr. 883/2004 für alle Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates, Staatenlose und Flüchtlinge, die in einem Mitgliedstaat der EU wohnen, ihre Familienangehörige und Hinterbliebene ein Anspruch auf Kostenübernahme auf Dolmetscher und Übersetzerkosten.
Sowie Weisungen der BA dazu/HEGA 05/11 – 08: http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf
und Ergänzungsweisungen vom 19.11.2015: http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.11.2015.pdf und http://www.harald-thome.de/media/files/Information_Dolmetscher_Asyl-vom-19.11.2015.pdf (Geheim)
5. Bürgerwehren in Ost und West - Wie Neonazis gegen Flüchtlinge hetzen
Dazu mal folgenden Artikel aus dem Tagesspiegel: http://tinyurl.com/j3pd64f
6. Der »übergriffige Fremde« - ein Mythos -Amadeu gibt Broschüre gegen Vorurteile heraus
Download: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/gender_und_rechtsextremismus.pdf
7. Sehenswerter Kommentar in der Tagesschau zum von der AfD geforderten Schusswaffeneinsatz
Ohne weiteren Kommentar: http://www.tagesschau.de/kommentar/afd-schusswaffen-105.html
8. Nächste Grundlagenseminare zum SGB II am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 29./30. März in Stuttgart, am 31. März/01. April 2016 in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden und in Leipzig, Wuppertal, Hamburg, Hannover, Berlin, Erfurt und München und weitere Städte
Dann möchte auf meine nächsten Grundlagenseminare hinweisen. Anfang nächsten Jahres finden folgende statt: am 29.Feb./01. März in Freiburg, am 29./30. März in Stuttgart, am 31. März/ 01. April in Wuppertal, am 11./12. April in Dresden, 19./20. Mai in Leipzig, am 23./24. Mai in Wuppertal, am 25./26. Mai in Hamburg, am 06./07.Juni in Hannover, am 13./14. Juni in Berlin, am 15./16. Juni in Erfurt und am 20./21. Juli in München und weitere Städte.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html9. SGB II-Intensivseminar am 25.-29. April in Wuppertal
Am 25. - 29. April führe ich ein fünftätiges SGB II-Intensivseminar zum SGB II durch. Dort werden wir das SGB II viel tiefer durchgegangen, es gibt mehr Zeit für die Feinheiten haben und alle TeilnehmerInnen sind danach gewiss völlig platt, haben aber den Zugang zum "Recht verstehen", zur Systematik, wo und wie man/frau gucken muss bekommen. Ich kann daher gerade diese Fortbildung nur empfehlen. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
10. SGB II-Vertiefungsseminar: SGB II-Berechnung und ALG II-Bescheide prüfen und verstehen am 22./23. März in Frankfurt, am 04./05. April in Berlin, am 20./21. Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt
Diese Fortbildung biete ich nunmehr wieder an, dabei geht es um die SGB II-Berechnung in allen Feinheiten und um die Prüfung der SGB II-Bescheide, sowie die Erklärung, wo man hinschauen muss. Diese biete ich am 22./23. März in Frankfurt, am 04./05. April in Berlin, am 20./21.Juni in Freiburg und am 15./16. August in Erfurt an. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II am 17. März in
Hamburg, am 22. Juni in Frankfurt, am 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden
Dann möchte ich auf die Fortbildung „Rechtshilfe gegen Aufrechnung, Kürzen und Rückforderung im SGB II“ hinweisen. In dieser Fortbildung wird die systematische, das Existenzminimum unterschreitende, Aufrechnungs-, Kürzungs- und Rückforderungspraxis der Jobcenter bearbeitet. Es wird geprüft, wann das Amt überhaupt aufrechnen darf, in welcher Höhe, wo unzulässige Eingriffe vorliegen und wie dagegen interveniert werden kann. Die Fortbildung ist ein MUSS von parteilicher Sozialberatung und allen anderen, die sich gegen systematisch rechtswidriges Aufrechnungshandling der Jobcenter zur Wehr setzen wollen. Die FoBi findet am 17. März in Hamburg, am 22. Juni in Frankfurt, 08. Aug. in Hannover und am 22. Aug. in Dresden statt.
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt
Diese Fortbildung biete ich am 15. März in Erfurt, am 17. Mai in Wuppertal, am 23. Aug. in Dresden und am 06. September in Frankfurt an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
13. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 19. Feb. in Hamburg, am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt
Auf vielfachen Wunsch hin kann ich diese, speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten konzeptionierte Fortbildung, nunmehr am 19. Februar in Hamburg, am 03. Mai in Wuppertal und am 05. Sept. in Frankfurt anbieten. Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
14. Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste am 23. Juni in Frankfurt
Diese Fortbildung biete ich im nächsten Jahr am 23. Juni in Frankfurt an. Diese Spezialfortbildung ist speziell für Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und angedockten Diensten. Dort werden die SGB II/SGB XII relevanten Fragen bearbeitet. Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html
15. Grundlagenseminar: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete am 15./16. Feb. in Frankfurt/M, 4./5. Apr. in Wuppertal und 14./15. Apr. in Hamburg-Harburg +++ noch Plätze frei – auch kurzfristige Anmeldung ist möglich +++
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und gesetzlicher Änderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Die zweitägige Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-sozialhilferechtDas Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
16. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII am 9. Mai in Wuppertal und 23. Mai in Frankfurt/M
Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem kommunalen Satzungsrecht nach § 22a SGB II.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Infos und Anmeldung unter: http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und-1Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Das war es dann wieder mal für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
http://www.harald-thome.de/
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