Datenschutzerklärung muss jetzt offen angezeigt werden, versteckt im Impressum reicht da nimmer, sondern man muss extra auf den Datenschutz hinweisen, Beispiel in Form eines Buttons wenn dieser gut sichtbar ist.
das geht aus einem neuen Urteil des Das OLG Hamburg (Urteil vom 27. Juni 2013, Az. 3 U 26/12) hervor
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