Liebe Leser/innen,
wie immer senden wir unseren Newsletter. Besonders möchten wir auf das Thema Asylbewerber und den angeblichen Hartz IV Bescheid hinweisen. Wie nicht anders zu erwarten war, stellte sich der Bericht von PI-News und Pro-NRW als reine Hetze heraus. Trotzdem halten viele Menschen diesen Bericht für echt und bleiben bei ihren Vorurteilen. Wir finden das sehr schlimm, da hier die selbsten Vorurteilsbeladenen Mechanismen greifen, wie sie gegenüber Hartz IV Betroffenen immer wieder angeführt werden. Aber lest selbst:
1. Pro NRW hetzt auf Facebook mit Lügen gegen Asylbewerber
Regelmäßig hetzt Pro NRW mit den absurdesten Behauptungen gegen Asylbewerber und Ausländer im Allgemeinen. Am vergangenen Freitag hat sich die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehende Partei mal wieder Facebook ausgesucht, um ihre Lügen zu verbreiten. „Asylanten erhalten neben Hartz IV zusätzlich 2.262,50 Euro monatliche Eingliederungshilfe und kommen so auf über 4.000,00 Euro monatlich für eine vierköpfige Familie. Deutsche werden zu Menschen zweiter Klasse im eigenen Land“, lautet der besagte Post. Lest weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mit-hartz-iv-gegen-asylbewerber-hetzen-900159082.php
2. Urteil: Jobcenter muss Kosten für Nachhilfeunterricht zurückzahlen
Die Übernahme von Nachhilfekosten durch das Jobcenter ist im Rahmen der Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht auf die Dauer von zwei Monaten beschränkt. Das entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund. Nach bisheriger Rechtsprechung wurden Nachhilfekosten nur im zeitlich begrenzen Rahmen übernommen. Dabei spielte es keine Rolle, ob der Schüler weiterhin eine Lernförderung benötigt oder nicht. Diese unsinnige Regelung hob das SG nun mit seinem Urteil vom 20. Dezember 2013 auf (Aktenzeichen: S 19 AS 1036/12)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-recht-auf-nachhilfe-bestaetigt-900159084.php
3. Obdachloser spendet 150 Euro für Kita in Werden
Die Ärmsten geben ihr letztes Hemd: Ein Obdachloser spendete jüngst 150 Euro für eine Kita in Werden, die dem Verein für Kinder- und Jugendarbeit in sozialen Brennpunkten (VKJ) angehört. Der 58-Jährige, der entweder im Eingangsbereich eines Buchhandels oder auf einer Bank schläft, hat selbst nicht mehr als eine Isomatte, ein Radio, ein Buch, einen Regenschirm, einen Schlafsack und warme Kleidung. Mehr brauche er auch nicht, sagte der Mann im Gespräch mit der „WAZ“. Im Laufe der Zeit entstand eine Freundschaft zwischen dem Obdachlosen Hanno und den Kindern des Kinderhauses Budenzauber, so dass er sich dazu entschied, der Einrichtung eine großzügige Spende zu machen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/obdachloser-spendet-150-euro-fuer-kita-in-werden-900159083.php
4. Mehrbedarf für Alleinerziehende kann trotz neuem Lebenspartner weiter gezahlt werden
Der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende entfällt nicht zwangsläufig durch Zusammenziehen mit einem neuen Partner. Das entschied das Sozialgericht (SG) Konstanz mit Urteil vom 21. Januar 2014. Demnach verwirkt der Anspruch nur, wenn der neue Partner erheblich an der Pflege und Erziehung des Kindes beteiligt wird und somit den alleinerziehenden Elternteil wesentlich unterstützt. (Aktenzeichen: S 4 AS 1904/12).. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/mehrbedarf-alleinerziehende-trotz-neuem-partner-900159085.php
5. Daimler verklagt SWR wegen Bericht „Hungerlohn am Fließband"
Im Mai vergangenen Jahres wurde die TV-Reportage „Hungerlohn am Fließband" zum ersten Mal ausgestrahlt. Ein getarnter Reporter des Südwestrundfunk (SWR) hatte damals bei Daimler als Leiharbeiter anheuert, um Informationen über das Lohn-Dumping des Konzerns zu sammeln. Die Leiharbeiter führen dem Bericht zufolge teilweise die gleichen Tätigkeiten aus wie die Stammbelegschaft, erhalten aber nur einen Bruchteil des Gehalts, so dass vielen nichts anderes übrig bleibt, als mit Hartz IV aufzustocken.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/daimler-klage-wegen-hungerlohn-am-flieband-900159086.php
6. Urteil: Jugendweihe-Feier von Hartz IV bestritten werden
Hartz IV-Bezieher können für die Jugendweihe-Feier keine zusätzlichen Leistungen vom Jobcenter erhalten. Das entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (LSG) in seinem Urteil vom 14.11.2013 (Aktenzeichen: L 5 AS 175/12). Demnach seien die Beträge für diese Kosten bereits im Regelsatz enthalten... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-geld-fuer-jugendweihe-190009.html
7. Ratgeber Mietminderung
Bei Mietmängeln oder Fehlern in der Mietsache darf der Mieter gemäß § 536 BGB die Miete kürzen, ohne dies zuvor einzuklagen. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen für eine Mietminderung gegeben sein wie etwa eine angemessene Höhe der Minderung... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/hartz-4-ratgeber/mietminderung-miete-mindern.html
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