Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Papst Franziskus möge handeln


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    Beitrag von lupa Sa 12 Apr 2014, 16:33


    netzwerkB Pressemitteilung vom 12.04.2014
    (http://netzwerkb.org/2014/04/12/papst-franziskus-moge-handeln/)

    Papst Franziskus hat die Opfer von Kindesmissbrauch durch Priester in der
    katholischen Kirche um Vergebung gebeten. „Ich fühle mich berufen, mich
    der Sache anzunehmen, des Bösen, das einige Priester getan haben (...),
    und um Vergebung zu bitten, für den Schaden, den sie angerichtet haben,
    für den sexuellen Missbrauch an Kindern“, sagte der Pontifex am Freitag
    bei einem Treffen mit Kinderschützern im Vatikan.

    Auf den ersten Blick wirkt Papst Franziskus fortschrittlich und
    realistisch. Das bisherige Ergebnis spricht jedoch eine andere Sprache.

    Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt
    e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:

    Nach wie vor verweigert die römisch-katholische Kirche den Schritt, auf
    die Opfer und ihre Angehörigen zuzugehen, ihnen Anerkennung zuteil werden
    zu lassen, ihnen Hilfe bei der Aufklärung zu gewähren, die medizinisch
    erforderliche Unterstützung zu ermöglichen und die Entschädigungen zu
    leisten, die für den tatsächlichen Schaden im Leben der Betroffenen einen
    Ausgleich bringen würden.

    Die verantwortlichen Täterschützer der katholischen Kirche werden nach
    wie vor nicht zur Rechenschaft gezogen. Und die Täter selbst – sofern
    sie überhaupt ermittelt werden – sind in vielen Fällen durch die
    bestehenden Verjährungsfristen für sexuelle Straftaten geschützt.

    Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap meinen 86 Prozent
    der Deutschen, Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen
    sollten aufgehoben werden. Das Volk spricht hier eine klare Sprache.
    Politik und Kirche hinken hinterher. Die Kirche sollte hier eine
    Vorreiterrolle übernehmen – und nicht versuchen, der Gesellschaft mit
    leeren Worten, so wie es Papst Franziskus auch am vergangenen Freitag
    wieder einmal getan hat, zu suggerieren, dass sie angeblich etwas für die
    Opfer tut. So lange diese mit 5.000 Euro abgespeist und nicht angemessen
    entschädigt werden, die Täter und Täterschützer aber von Kirche und
    Staat nicht zur Rechenschaft gezogen werden, kann von einer Aufarbeitung
    nicht die Rede sein.

    Papst Franziskus möge handeln und nicht von Vergebung reden - das erwarten
    die Opfer.

    Akt der Versöhnung – N. 555.086:
    http://netzwerkb.org/2013/11/02/akt-der-versoehnung/

    86% der Deutschen für Aufhebung von Verjährungsfristen:
    http://netzwerkb.org/2014/03/21/86-der-deutschen-fur-aufhebung-von-verjahrungsfristen/

    -
    Für Rückfragen:
    netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
    Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
    presse@netzwerkb.org
    www.netzwerkB.org

    --



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