netzwerkB Pressemitteilung vom 12.04.2014
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gab am Freitag einen Gesetzentwurf
zur Verschärfung der Vorschriften gegen Kinderpornografie und sexuellen
Missbrauch in die Ressortabstimmung.
Der SPD-Politiker Heiko Maas hat sich im Jahr 2010 mit deutlichen Worten
für die Interessen der Opfer von sexualisierter Gewalt eingesetzt. An
Norbert Denef, den Sprecher der Opferinteressenvertretung netzwerkB schrieb
er damals: ”Kindesmissbrauch ist für mich, auch als Vater von zwei
Kindern, eines der schlimmsten Vergehen überhaupt. Es darf einfach nicht
sein, dass ein solches widerliches und grausames Verbrechen verjährt und
die Täter ungeschoren davonkommen.“ (Schreiben als PDF herunterladen
unter:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/03/HM_Denef_Verjährung_.pdf)
netzwerkB lehnt Kompromisslösung ab
Entgegen seiner Forderung von 2010, will Justizminister Maas lediglich nur
noch, dass ab dem 30. Lebensjahr des Opfers die Verjährungsfrist laufen
soll. Das empfinden Opfer von sexualisierter Gewalt als Verrat.
Als bundesweite Opferinteressenvertretung in Deutschland fordert netzwerkB
schon seit vielen Jahren die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen.
Eine Kompromisslösung, so wie sie nun vom Bundesminister Heiko Maas
vorgeschlagen wird, lehnt netzwerkB ab.
Verharmlosung der Gewalt
Laut SPIEGEL-Information will Maas die Prävention verbessern: Das Budget
des Netzwerks "Kein Täter werden", das "Pädophile" betreut, soll noch in
diesem Jahr um 70 Prozent auf fast 600.000 Euro erhöht werden.
Nicht zuletzt ist es hinsichtlich der Prävention bzw. Ansätzen zur
Tätertherapie dringend notwendig, sich die tatsächlichen Proportionen,
was die Beteiligung von so genannten „Pädophilen“ an der Gesamtzahl
der sexualisierten Straftaten gegen Kinder betrifft, klarzumachen. Wenn
Prävention – wie im vom Bundesjustizministerium finanziell sehr gut
ausgestatteten Projekt „Dunkelfeld“ der Berliner Charité – vor allem
darauf zielt, dass „pädophil“ veranlagte Männer nicht zu Straftätern
werden, dann spricht man mit solch einem Angebot maximal 2 bis 20 Prozent
aller Täter an. Bei 80 bis 98 Prozent aller Sexualstraftäter (gegen
Kinder) wird dies keine einzige Tat verhindern.
Der Hauptkritikpunkt von Betroffenen am Begriff „Pädophilie“ gilt
allerdings der Verharmlosung der Gewalt, die auch den von so genannten
„Pädophilen“ verübten sexualisierten Übergriffen auf Kinder
innewohnt.
86% der Deutschen für Aufhebung von Verjährungsfristen:
http://netzwerkb.org/2014/03/21/86-der-deutschen-fur-aufhebung-von-verjahrungsfristen/
Was kritisieren wir am Ausdruck „Pädophile“?:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2011/01/netzwerkB_Positionspapier_Pädophilie_15.01.2011.pdf
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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www.netzwerkB.org
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