netzwerkB Pressemitteilung vom 12.04.2014
(http://netzwerkb.org/2014/04/12/papst-franziskus-moge-handeln/)
Papst Franziskus hat die Opfer von Kindesmissbrauch durch Priester in der
katholischen Kirche um Vergebung gebeten. „Ich fühle mich berufen, mich
der Sache anzunehmen, des Bösen, das einige Priester getan haben (...),
und um Vergebung zu bitten, für den Schaden, den sie angerichtet haben,
für den sexuellen Missbrauch an Kindern“, sagte der Pontifex am Freitag
bei einem Treffen mit Kinderschützern im Vatikan.
Auf den ersten Blick wirkt Papst Franziskus fortschrittlich und
realistisch. Das bisherige Ergebnis spricht jedoch eine andere Sprache.
Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt
e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Nach wie vor verweigert die römisch-katholische Kirche den Schritt, auf
die Opfer und ihre Angehörigen zuzugehen, ihnen Anerkennung zuteil werden
zu lassen, ihnen Hilfe bei der Aufklärung zu gewähren, die medizinisch
erforderliche Unterstützung zu ermöglichen und die Entschädigungen zu
leisten, die für den tatsächlichen Schaden im Leben der Betroffenen einen
Ausgleich bringen würden.
Die verantwortlichen Täterschützer der katholischen Kirche werden nach
wie vor nicht zur Rechenschaft gezogen. Und die Täter selbst – sofern
sie überhaupt ermittelt werden – sind in vielen Fällen durch die
bestehenden Verjährungsfristen für sexuelle Straftaten geschützt.
Laut einer repräsentativen Umfrage von infratest dimap meinen 86 Prozent
der Deutschen, Verjährungsfristen für Sexualstraftaten an Minderjährigen
sollten aufgehoben werden. Das Volk spricht hier eine klare Sprache.
Politik und Kirche hinken hinterher. Die Kirche sollte hier eine
Vorreiterrolle übernehmen – und nicht versuchen, der Gesellschaft mit
leeren Worten, so wie es Papst Franziskus auch am vergangenen Freitag
wieder einmal getan hat, zu suggerieren, dass sie angeblich etwas für die
Opfer tut. So lange diese mit 5.000 Euro abgespeist und nicht angemessen
entschädigt werden, die Täter und Täterschützer aber von Kirche und
Staat nicht zur Rechenschaft gezogen werden, kann von einer Aufarbeitung
nicht die Rede sein.
Papst Franziskus möge handeln und nicht von Vergebung reden - das erwarten
die Opfer.
Akt der Versöhnung – N. 555.086:
http://netzwerkb.org/2013/11/02/akt-der-versoehnung/
86% der Deutschen für Aufhebung von Verjährungsfristen:
http://netzwerkb.org/2014/03/21/86-der-deutschen-fur-aufhebung-von-verjahrungsfristen/
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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