Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Internationaler Tag der genitalen Selbstbestimmung


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    Internationaler Tag der genitalen Selbstbestimmung    Empty Internationaler Tag der genitalen Selbstbestimmung

    Beitrag von lupa Sa 03 Mai 2014, 15:12


    netzwerkB Pressemitteilung vom 3. Mai 2014

    netzwerkB unterstützt den "Internationalen Tag der genitalen
    Selbstbestimmung“

    Am 7. Mai 2014 findet zum zweiten Mal weltweit der "Internationale Tag der
    genitalen Selbstbestimmung" statt. netzwerkB unterstützt diese Aktion. Als
    Unterstützer werden unter anderem genannt (mehr unter
    http://genitale-selbstbestimmung.de):

    BVKJ - Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
    DAKJ - Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
    (I)NTACT - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und
    Frauen e.V.
    TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.
    National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC)


    netzwerkB verlangt Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung
    ihrer körperlichen und sexuellen Integrität! Dazu zählt auch der Schutz
    vor genitalen Verstümmelungen an Mädchen, Jungen und intersexuellen
    Kindern.

    Am 7. Mai 2014 jährt sich das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai
    2012, das eindeutig zum Schluss kam, dass genitale Verstümmelungen an
    männlichen Säuglingen und Kindern gegen das Grundrecht auf körperliche
    Unversehrtheit verstößt.

    Noch im gleichen Jahr, 2012, verfassten Bundesregierung, Bundestag und
    Bundesrat eine Gesetzesänderung, mit der nun Folter und dauerhafte
    Verstümmelung in Deutschland legalisiert wurden. Auf Druck der
    Religionsgemeinschaft wird sogar verherrlicht, dass Geistliche und sonstige
    Nicht-Mediziner an den Genitalien von kleinen Kindern hantieren.

    Die Folgen von Beschneidungen sind lebenslange Traumen, die den Betroffenen
    zum Teil klar werden, zum anderen Teil lange Zeit verdrängt werden. Wir
    als Betroffene von lebenslangen Traumata durch sexuelle Gewalt und durch
    Gewalt in weiteren Formen wissen davon aus eigenen Erfahrungen. Die Politik
    trat und tritt die Kinderrechte und die Belange der betroffenen Kinder mit
    ihren Füssen.

    netzwerkB fordert die neue schwarz-rote Bundesregierung unter Vorsitz von
    Dr. Angela Merkel auf, diese grundgesetzwidrige Änderung unverzüglich zu
    revidieren. Medizinische Eingriffe dürfen nicht ohne medizinische
    Indikation vorgenommen werden. Sie dürfen nie von Nicht-Medizinern
    vorgenommen werden, auch nicht an kleinen Kindern, die sich nicht wehren
    können. Solche Eingriffe benötigen der Zustimmung der Betroffenen, zu der
    sie erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres wirklich fähig sind.

    Genitale Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit gehören weltweit
    geächtet und verboten! Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat „jeder das
    Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Dies muss auch bei
    minderjährigen Kindern das höchste Recht sein.

    Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments faßte am 2. Oktober 2012
    einen Beschluss über die körperliche Unversehrtheit von Kindern und
    Jugendlichen (Children’s right to physical integrity, Doc. 13042 vom 2.
    Oktober 2012).

    Nach § 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaaten, zu
    denen auch Deutschland zählt, „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen
    zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder
    schädlich sind, abzuschaffen“.

    All diese Normen und Konventionen sind in Deutschland, Europa und weltweit
    endlich gesetzlich umzusetzen!

    Am 7. Mai 2014 findet eine Kundgebung ab 11 Uhr vor dem Kölner
    Landgericht, Luxemburger Straße 101, und eine Kundgebung ab 12:30 Uhr auf
    dem Roncalliplatz am Kölner Dom statt. Am Vortag, 6. Mai 2014, findet in
    der Universität zu Köln ein Symposium von 10:30 bis 17:30 Uhr statt.
    Veranstalter sind MOGIS e.V. und pro familie NRW e.V. (mehr unter
    http://genitale-autonomie.de/)

    Weitere Informationen finden Sie unter:
    https://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/

    -
    Für Rückfragen:
    netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
    Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
    presse@netzwerkb.org
    www.netzwerkB.org




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