netzwerkB Pressemitteilung vom 3. Mai 2014
netzwerkB unterstützt den "Internationalen Tag der genitalen
Selbstbestimmung“
Am 7. Mai 2014 findet zum zweiten Mal weltweit der "Internationale Tag der
genitalen Selbstbestimmung" statt. netzwerkB unterstützt diese Aktion. Als
Unterstützer werden unter anderem genannt (mehr unter
http://genitale-selbstbestimmung.de):
BVKJ - Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte
DAKJ - Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
(I)NTACT - Internationale Aktion gegen die Beschneidung von Mädchen und
Frauen e.V.
TERRE DES FEMMES - Menschenrechte für die Frau e.V.
National Organization of Circumcision Information Resource Centers (NOCIRC)
netzwerkB verlangt Schutz aller Kinder weltweit vor jeglicher Verletzung
ihrer körperlichen und sexuellen Integrität! Dazu zählt auch der Schutz
vor genitalen Verstümmelungen an Mädchen, Jungen und intersexuellen
Kindern.
Am 7. Mai 2014 jährt sich das Urteil des Kölner Landgerichts vom 7. Mai
2012, das eindeutig zum Schluss kam, dass genitale Verstümmelungen an
männlichen Säuglingen und Kindern gegen das Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit verstößt.
Noch im gleichen Jahr, 2012, verfassten Bundesregierung, Bundestag und
Bundesrat eine Gesetzesänderung, mit der nun Folter und dauerhafte
Verstümmelung in Deutschland legalisiert wurden. Auf Druck der
Religionsgemeinschaft wird sogar verherrlicht, dass Geistliche und sonstige
Nicht-Mediziner an den Genitalien von kleinen Kindern hantieren.
Die Folgen von Beschneidungen sind lebenslange Traumen, die den Betroffenen
zum Teil klar werden, zum anderen Teil lange Zeit verdrängt werden. Wir
als Betroffene von lebenslangen Traumata durch sexuelle Gewalt und durch
Gewalt in weiteren Formen wissen davon aus eigenen Erfahrungen. Die Politik
trat und tritt die Kinderrechte und die Belange der betroffenen Kinder mit
ihren Füssen.
netzwerkB fordert die neue schwarz-rote Bundesregierung unter Vorsitz von
Dr. Angela Merkel auf, diese grundgesetzwidrige Änderung unverzüglich zu
revidieren. Medizinische Eingriffe dürfen nicht ohne medizinische
Indikation vorgenommen werden. Sie dürfen nie von Nicht-Medizinern
vorgenommen werden, auch nicht an kleinen Kindern, die sich nicht wehren
können. Solche Eingriffe benötigen der Zustimmung der Betroffenen, zu der
sie erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres wirklich fähig sind.
Genitale Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit gehören weltweit
geächtet und verboten! Nach Artikel 2 des Grundgesetzes hat „jeder das
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“. Dies muss auch bei
minderjährigen Kindern das höchste Recht sein.
Der Sozialausschuss des Europäischen Parlaments faßte am 2. Oktober 2012
einen Beschluss über die körperliche Unversehrtheit von Kindern und
Jugendlichen (Children’s right to physical integrity, Doc. 13042 vom 2.
Oktober 2012).
Nach § 24 der UN-Kinderrechtskonvention haben die Vertragsstaaten, zu
denen auch Deutschland zählt, „alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen
zu treffen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder
schädlich sind, abzuschaffen“.
All diese Normen und Konventionen sind in Deutschland, Europa und weltweit
endlich gesetzlich umzusetzen!
Am 7. Mai 2014 findet eine Kundgebung ab 11 Uhr vor dem Kölner
Landgericht, Luxemburger Straße 101, und eine Kundgebung ab 12:30 Uhr auf
dem Roncalliplatz am Kölner Dom statt. Am Vortag, 6. Mai 2014, findet in
der Universität zu Köln ein Symposium von 10:30 bis 17:30 Uhr statt.
Veranstalter sind MOGIS e.V. und pro familie NRW e.V. (mehr unter
http://genitale-autonomie.de/)
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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