Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    "Verjährungsfristen finde ich völlig in Ordnung"


    lupa
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    Beitrag von lupa So 11 Mai 2014, 20:25

    Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,

    zum Thema Aufhebung der Verjährungsfristen bei sexualisierter Gewalt hat
    netzwerkB mit Jörn Wunderlich, MdB, Die Linke, Mitglied des Ausschusses
    für Recht und Verbraucherschutz, am 9. Mai 2014 folgendes Interview
    geführt:

    http://netzwerkb.org/2014/05/09/verjahrungsfristen-finde-ich-vollig-in-ordnung/

    Ihr netzwerkB Team
    -
    Hier können Sie spenden und Mitglied werden:
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