Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa Do 29 Mai 2014, 04:12


    Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,

    nachfolgende leiten wir Ihnen eine Anfrage vom Nachrichtenmagazin FOCUS
    weiter.

    Bei Rückfragen können Sie gern mit uns Kontakt aufnehmen.

    Ihr netzwerkB Team

    -

    Als FOCUS-Redakteur beschäftige ich mich mit den strafrechtlichen
    Konsequenzen, die es haben kann, wenn Betroffene über Missbrauch und
    Täter sprechen. Es geht mir vor allem um Fälle, in denen Täter
    Unterlassungen angestrengt haben. Sehr gern würde ich mit Betroffenen ins
    Gespräch kommen, die eine Unterlassung hinnehmen mussten. Über eine
    Kontaktaufnahme freue ich mich – auf Wunsch selbstverständlich streng
    vertraulich.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ansgar Siemens
    a.siemens@focus-magazin.de

    -
    Für Rückfragen:
    netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
    Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
    info@netzwerkb.org
    www.netzwerkB.org




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