Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa So 27 Jul 2014, 22:43


    Sondernewsletter: AufRecht bestehen-: Kein Sonderrecht im Jobcenter!


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    es wird mal wieder Zeit für eine Kampagne von Erwerbslosen. Deshalb heute ein Sondernewsletter.

    AufRECHT bestehen-: Kein Sonderrecht im Jobcenter!
    Wir haben dazu eine Website eingerichtet: http://www.aufrecht-bestehen.de und auf Facebook ebenfalls eine Präsenz: https://www.facebook.com/aufrechtbestehen. Dort kann auch diskutiert werden.  Auf der Website könnt Ihr Euch auch für einen Newsletter eintragen und Ihr werdet regelmäßig über den neusten Stand der Dinge informiert.



    AufRECHT bestehen:
    Kein Sonderrecht im Jobcenter!
     Macht mit! Beteiligt euch!
    *   Missstände im Jobcenter öffentlich machen und überwinden!
    *   Drohende Verschlechterungen im SGB II („Rechtsvereinfachung“) verhindern!
    *   Würde und Recht durchsetzen –
    das ist ja wohl das Mindeste!

    mit gemeinsamen, phantasievollen und auf konkrete Erfolge ausgerichtete Aktionen wollen wir die Missstände in den Jobcentern öffentlich machen. Wir wollen konkrete Verbesserungen für Leistungsberechtigte durchsetzen und drohende Verschlechterungen im Rahmen der so genannten „Rechtsvereinfachung im SGB II“ verhindern.

    Dies haben 60 VertreterInnen von örtlichen Erwerbsloseninitiativen aus unterschiedlichen Netzwerken auf der KOS-Tagung Mitte Juni in Lage-Hörste verabredet.
    Unsere Forderungen werden umso mehr Kraft entfalten, je mehr Menschen sie tatkräftig unterstützen.
    Wir rufen daher alle örtlichen Erwerbslosengruppen auf, sich mit eigenen Aktivitäten vor Ort an der Kampagne zur Praxis der Jobcenter zu beteiligen. Mehr dazu:
    http://www.aufrecht-bestehen.de/kampagne/2014072731.html



    Aufruf zur Kampagne

    AufRECHT bestehen:
    Kein Sonderrecht im Jobcenter!

    Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die Jobcenter aber sogar Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen.

    „Rechtsfreier Raum Jobcenter“:
    Wie sieht der Alltag im Jobcenter aus?
    • „Für Sie sind wir hier nicht zuständig.“
    • „Ihre Unterlagen sind nicht vollständig, kommen Sie wieder, wenn Sie alles beisammen haben. Vorher gibt es keinen Termin.“
    • „Ihr Kind ist ja noch gar nicht geboren. Wer weiß, ob das überhaupt was wird.“

    In dieser Atmosphäre, die von vielen als bedrückend und entwürdigend erlebt wird, zeigt sich die Haltung: Wer arm ist, hat faktisch weniger Rechte.
    Die Missstände in den Jobcentern haben strukturelle Ursachen: Zu wenig Personal, unzureichende Ausbildungen für die Arbeit im Jobcenter und interne Anweisungen von oben führen dazu, dass sich Leistungsberechtigte als Bittsteller und Bürger/-innen zweiter Klasse fühlen.
    Das Ziel der genannten Schikanen liegt auf der Hand Hartz-IV-Bezug soll so unbequem wie möglich gemacht werden.

    Mittellose und einkommensarme Menschen sollen von vornherein abgeschreckt werden, Leistungen zu beantragen. Rechtsansprüche auf Existenzsicherung werden auf diese Weise in großem Stil verwehrt. Mit der herrschenden Gewährungspraxis der Jobcenter kann bei denjenigen viel Geld eingespart werden, die ohnehin nichts haben. Es handelt sich mithin um Kürzungen von Sozialleistungen, für die kein Gesetz geändert werden muss – sie werden von den Behörden vor Ort in Eigenregie vollzogen.

    Noch nicht das Ende der Fahnenstange!
    Zurzeit werden Änderungen am Hartz-IV-Gesetz diskutiert, die den harmlos daherkommenden Titel: „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ tragen. Zwei Beispiele:
    Stellt ein Sozialgericht fest, dass ein Jobcenter Leistungen zu Unrecht verweigert hat, dann soll der Zeitraum abermals verkürzt werden, für den das Geld nachgezahlt werden muss.
    Die Jobcenter sollen noch leichter und auch ohne Bescheid von bewilligten Leistungen einen Teil des Geldes einbehalten und mit eigenen Rückforderungen verrechnen dürfen. In diesen Fällen wird also noch nicht einmal das ausgezahlt, was offiziell als Existenzminimum gilt. Weiterlesen:… http://www.aufrecht-bestehen.de/aufruf/201407275.html



    Weiteres Kampagnenmaterial:
    Extra-Ausgabe: Kampagne zur Praxis in den Jobcentern (A-Info 167, Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosen)
    http://www.aufrecht-bestehen.de/wp-content/uploads/2014/07/a-info_167_final.pdf
    Kampagnenleitfaden
    http://www.aufrecht-bestehen.de/wp-content/uploads/2014/07/kampagnenleitfaden22072014.pdf



    Über die bevorstehende Änderung des SGB II („Rechtsvereinfachung“) informieren wir Euch hier:
    http://www.aufrecht-bestehen.de/aenderung-sgb-ii/2014072726.html
    Wie Ihr mitmachen könnt und das selbst in sehr kleinen Gruppen, erfahrt Ihr hier:
    http://www.aufrecht-bestehen.de/category/mitmachen



    Soweit für heute. Wir freuen uns, wenn Ihr alle zum Gelingen dieser Kampagne beitragt.

    Die Redaktion des Erwerbslosen Forum Deutschland
    ---
    Bitte Antworten Sie hierauf nicht als Reply!  Antworten bitte ausschließlich an info@elo-forum.org

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