Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Hartz IV Newsletter August/1 (gegen-hartz.de)


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    info Hartz IV Newsletter August/1 (gegen-hartz.de)

    Beitrag von lupa Sa 02 Aug 2014, 23:29


    Lieber Leser/innen,

    hier wieder eine neue Ausgabe unseres Newsletters.

    1. Rechte von Schichtarbeitern gestärkt
    Ist eine Krankenschwester, die laut Arbeitsvertrag in unterschiedlichen Schichten arbeiten muss, aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, Nachtschichten zu übernehmen, wird sie dadurch nicht arbeitsunfähig. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 9. April 2014 (Aktenzeichen: 10 AZR 637/13). Demnach hat sie Anspruch auf Weiterbeschäftigung, ohne im Nachtdienst eingeteilt zu werden... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/rechte-von-schichtarbeitern-gestaerkt-90016187.php


    2. Hartz IV: Jobcenter zahlt Kur nicht
    Kosten für eine Kur, die zusätzlich zu den von der Krankenkasse übernommenen Beträgen anfallen, können nicht vom Jobcenter übernommen werden. Das entschied das Sozialgericht (SG) Karlsruhe in einem am 29. Juli 2014 veröffentlichten Urteil (Aktenzeichen: S 15 AS 2552/13). Demnach liege kein laufender, besonderer unabweisbarer Bedarf gemäß SGB II vor, urteilte der zuständige Richter... Weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-jobcenter-zahlt-kur-nicht-90016186.php


    3. Hartz IV-Abwrackprämie für Kühlschränke
    Seit vier Monaten können sich Hartz IV-Bezieher eine Art Abwrackprämie in Form eines 150 Euro-Gutscheins für ihren mindestens zehn Jahre alten Kühlschrank sichern, um ein energieeffizienteres Gerät anzuschaffen. Auf den Weg gebracht wurde das Tauschprogramm... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-abwrackpraemie-fuer-kuehlschraenke-90016185.php


    4. Bundessozialgericht bestätigt monatlichen Freibetrag für Nebeneinkünfte von Hartz IV-Beziehern
    Wenn Einkünfte aus einem Nebenverdienst in einem Monat doppelt eingehen, dürfen sich daraus keine Nachteile hinsichtlich des Freibetrages bei Hartz IV-Beziehern ergeben. Der Freibetrag müsse trotzdem auf beide Zahlungen angerechnet werden, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 25/13 R)... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/freibetrag-fuer-hartz-iv-nebeneinkuenfte-90016184.php


    5. Verschleierte Millionen Einkünfte der Abgeordneten
    Wie das Internetportal „Abgeordnetenwatch“ berichtet, haben deutsche Abgeordnete seit der Bundestagswahl im vergangenen September insgesamt mindestens rund 2,1 Millionen Euro von anonymen Geschäftskontakten bezogen. Zwar sind die Volksvertreter mittlerweile dazu verpflichtet, Nebeneinkünfte öffentlich zu machen, die exakte Höhe und die Herkunft des Geldes müssen dabei jedoch nicht genannt werden... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/verschleierte-millionen-einkuenfte-der-abgeordneten-90016183.php


    6. Kindergeld gilt bei Hartz IV nicht als Einkommen
    Wenn eine Mutter das Kindergeld, das sie für ihre mittlere Tochter erhält, an diese weitergibt, darf das Jobcenter dieses nicht als Einkommen auf die Hartz IV-Leistungen der Tochter anrechnen. Das entschied das Bundessozialgericht (BSG) mit seinem Urteil vom 17. Juli 2014 (Aktenzeichen: B 14 AS 54/13 R). Über den Fall berichtet Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder auf seiner Internetseite... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/kindergeld-gilt-bei-hartz-iv-nicht-als-einkommen-90016182.php


    7. Urteil: Hartz IV-Bezieher müssen sich nicht vorm Jobcenter rechtfertigen, für was sie ihr Schonvermögen ausgeben
    Hartz IV-Bezieher können ebenso wie jeder andere ihr Vermögen für einen selbstbestimmten Zweck ausgeben, ohne dass dies Auswirkungen auf den Anspruch auf Leistungen nach SGB II hat. Das entschied das Sozialgericht Heilbronn in seinem Urteil vom 24. Juli 2014 (Aktenzeichen: S 9 AS 217/12). Im konkreten Fall hatte ein Mann sein Schonvermögen im Rotlichtmilieu ausgegeben. Das Gericht stellte klar, dass der Hartz IV-Anspruch nicht an moralische Maßstäbe geknüpft sei... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anspruch-trotz-verprasstem-schonvermoegen-90016181.php


    8. Sigmar Gabriel diffamiert Hartz IV-Bezieher
    Was hat sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) nur dabei gedacht, als er bei einem Kongress der Energiebranche konventionelle Kraftwerke, die aufgrund der Energiewende immer weniger Strom produzieren aber aufgrund drohender Engpässe im Winter gegen Entschädigungsleistungen am Netz bleiben, mit Hartz IV-Beziehern verglich: „Nicht arbeiten, aber Geld verdienen“, sagte Gabriel. „Eine Frechheit!“, sagen wir... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sigmar-gabriel-diffamiert-hartz-iv-bezieher-90016180.php


    9. AufRecht bestehen: Kein Sonderrecht im Jobcenter!
    Das „Hartz-IV“-Gesetz macht Erwerbslose und AufstockerInnen zu BürgerInnen zweiter Klasse. Ihre Rechte sind im Vergleich zu anderen Sozialleistungsbeziehenden deutlich eingeschränkt worden. Vielfach verweigern die Jobcenter aber sogar Leistungen, auf die ein Rechtsanspruch besteht und begehen damit täglich Rechtsbruch. Diese Praxis will die Bundesregierung unter dem zynischen Schlagwort „Rechtsvereinfachung“ noch verschärfen... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/aktion-kein-sonderrecht-fuer-das-jobcenter-90016179.php


    10. Ein-Euro-Jobber als Sturmschäden-Beseitiger
    In Düsseldorf sollen Ein-Euro-Jobber die Schäden des Sturms „Ela“, der über Pfingsten in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt wütete, beseitigen. Damals lag der innerstädtische öffentliche Verkehr auf einigen Straßen für mehrere Tage brach. Längst sind nicht alle Schäden beseitigt. Deshalb hat sich die Stadt eine kostengünstige Lösung überlegt: Umgestürzte Bäume, Äste und herabgestürzte Dachziegel sollen von Hartz IV-Bezieher beseitigt werden. Insgesamt 15 Ein-Euro-Jobs wurden dafür geschaffen... Weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ein-euro-jobber-als-sturmschaeden-beseitiger-90016178.php


    11. Leiharbeiter proftieren nicht von Reform
    Nach den aktuellen Plänen des Bundesarbeitsministeriums zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes soll für Leiharbeiter zukünftig ab dem neunten Monat im Entleihbetrieb der Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber der Stammbelegschaft gelten. Bislang ist dies erst ab dem 13. Monat der Fall. Eine aktuelle Analyse des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat jedoch ergeben, dass nur knapp jeder vierte Leiharbeiter von der neuen Regelung profitieren würde. Denn nur ein geringer Teil der Leiharbeiter ist länger als neun Monate im Entleihbetrieb beschäftigt... Weiter:
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/leiharbeiter-proftieren-nicht-von-reform-90016177.php


    12. Urteil: Kürzung von Hartz IV-Leistungen wegen Meldeversäumnis ohne Aufhebung des Bewilligungsbescheids ist rechtswidrig
    Hartz IV-Bezieher haben Anspruch auf sozialgerichtlichen Eilrechtsschutz, wenn das Jobcenter Sanktionen in Form von Leistungskürzungen aufgrund von Meldeversäumnissen verhängt, ohne den Bewilligungsbescheid in der Höhe der Minderungsbeträge teilweise aufzuheben. Das entschied das Sozialgericht (SG) Dortmund in seinem Beschluss vom 13. Juni 2014 (Aktenzeichen: S 32 AS 1173/14 ER)... Weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-keine-sanktion-ohne-aufhebung-90016176.php


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