Bundesregierung verschärft ein bisschen Gesetze
netzwerkB Pressemitteilung vom 17.09.2014
Das Kabinett billigte am 17.09.2014 angeblich folgenden Gesetzentwurf:
"Die strafrechtliche Verjährung beim sexuellen Kindesmissbrauch soll erst
mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers beginnen. Damit können alle
schweren Sexualdelikte zukünftig nicht mehr vor der Vollendung des 50.
Lebensjahres des Opfers verjähren."
Norbert Denef, Sprecher des Netzwerks Betroffener von sexualisierter Gewalt
e.V., kurz netzwerkB, nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Die Bundesregierung verschärft ein bisschen Gesetze, was den Betroffenen
nicht wirklich weiterhilft.
Wir fordern die komplette Aufhebung der Verjährungsfristen - alles andere
ist Verrat gegenüber den Opfern und dient nur dazu, die Täter zu
schützen.
Weiterführende Informationen:
Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_30.07.1014.pdf
Rückwirkungsverbot:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_R%C3%BCckwirkungsverbot_30.07.2014.pdf
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen:
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/11/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebung-der-Verj%C3%A4hrungsfristen_A4.pdf
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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