Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa Do 16 Okt 2014, 02:07

    Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,

    nachfolgend der Beschluss der Mitgliederversammlung des Vereins "Netzwerk
    Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V." vom 11.10.2014 in Scharbeutz:

    http://netzwerkb.org/2014/10/15/netzwerkb-vorstand-2015/

    Ihr netzwerkB Team

    netzwerkB jetzt unterstützen:
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