Nordkirche betreibt weiterhin Täterschutz
netzwerkB Pressemitteilung vom 18.10.2014
netzwerkB wirft der Evangelischen-Lutherischen Kirche in Norddeutschland vor, weiterhin Täterschutz zu betreiben.
http://netzwerkb.org/2014/10/18/nordkirche-betreibt-weiterhin-taterschutz/
In einem Schreiben vom 14. Oktober 2014 an die Kirchengemeinden sowie die Dienste und Werke der Evangelisch- Lutherischen Kirche haben der Landesbischof Gerhard Ulrich sowie die Bischöfin Kirsten Fers sich u.a. wie folgt geäußert:
"Gemeinsam mit den Betroffenen soll in einem Fachteam im Einzelfall entschieden werden, ob im Falle einer sexuellen Grenzverletzung eine Strafanzeige an die Strafverfolgungsbehörde gestellt wird oder nicht.“
Wenn nun ausgerechnet eine Institution, in welcher Täter organisiert sind, gemeinsam mit den Betroffenen aufklären will, wäre das genauso als wenn die Mafia ihre Verbrechen intern aufarbeiten würde.
netzwerkB fordert deshalb den Staat auf, hier tätig zu werden, denn sexualisierte Gewalt ist ein Offizialdelikt, welches in Deutschland eine Straftat ist, die die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgen muss.
Weiter heißt es in dem Schreiben:
"Die Nordkirche unterstützt Initiativen für die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährungsfristen für sexuelle Übergriffe, wie die des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch.“
Hier nehmen Ulrich und Fehrs Bezug auf den neuen Gesetzentwurf vom Bundesjustizminister Heiko Maas, in dem lediglich die Hemmungsregelung vom 21. auf das 30. Lebensjahr des Opfers angehoben werden soll. Dieser neue Gesetzesentwurf ist eine Farce, denn Opfer brauchen in der Regel oftmals viel mehr Zeit, eine Anzeige zu erstatten, als dies nach der neuen Regelung vorgesehen ist.
Deshalb sollten Verjährungsfristen komplett aufgehoben werden und zwar auch rückwirkend, so dass Täter nicht mehr länger vor Strafverfolgung geschützt und die Opfer nicht mehr mit der Androhung von Unterlassungs- und Verleumdungsklagen zum Schweigen gebracht werden.
netzwerkB fordert schon seit vielen Jahren eine unabhängige Aufklärung der Verbrechen durch den Staat - anstatt weiterhin Täterschutz zu betreiben.
Weitere Informationen:
Brief-Landesbischof-Ulrich-und-Bischöfin-Fehrs.pdf
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/10/Brief-Landesbischof-Ulrich-und-Bischöfin-Fehrs.pdf
Untersuchungsbericht.pdf
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/10/Untersuchungsbericht.pdf
Argumente zur Aufhebung der Verjährungsfristen
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2012/11/netzwerkB_Positionspapier_Argumente-zur-Aufhebungder-Verjährungsfristen_A4.pdf
Rückwirkungsverbot
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_Rückwirkungsverbot_30.07.2014.pdf
Gesetzentwurf Verjährungsfristen aufheben
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2014/09/netzwerkB_Positionspapier_Gesetzentwurf_30.07.1014.pdf
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
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www.netzwerkB.org
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