Professor Fegert und der Täterschutz
netzwerkB Pressemitteilung vom 9. Februar 2015
http://netzwerkb.org/2015/02/09/professor-fegert-und-der-taterschutz/
Professor Fegert und der Täterschutz
Eine aktuelle Pressemeldung berichtet über die Forschung zur
Häufigkeitsangabe sexuellen Missbrauchs. Internationale Experten tauschten
ihr Wissen Ende 2014 in Berlin aus.
Der US-amerikanische Soziologe Prof. David Finkelhor, University New
Hampshire, der seit mehr als 30 Jahren zur Epidemiologie des sexuellen
Missbrauchs forscht referierte dort über die Schwierigkeit vergleichbare
Statistiken zur Prävalenz von sexuellem Missbrauch zu bekommen. Der Grund
hierfür sei, dass vieles von der Definition abhinge. So seien die Zahlen
niedriger, wenn man ausschließlich sexuellen Missbrauch mit Penetration
betrachtet, sie würden wiederum deutlich höher, wenn man Übergriffe mit
Berührungen im Genitalbereich oder an den Brüsten hinzunimmt.
„Unterschiedlich beziehungsweise nicht vergleichbar seien die Zahlen
auch, weil es in manchen Ländern Meldepflichten zum sexuellen Missbrauch
gibt und in anderen nicht. So gibt es in Deutschland keine strafrechtliche
Meldepflicht für Ärzte."
(Mehr hierzu: Ärztezeitung, 06.02.2015
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167721/Sexueller-Kindesmissbrauch-Am-haeufigsten-unter-Gleichaltrigen)
Gerade diese strafrechtliche Meldepflicht für Ärzte war 2012 auf Drängen
von Prof. Dr. Jörg Fegert, stellvertretender Präsident der Deutschen
Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und
Psychotherapie (DGKJP) in Deutschland abgeschafft worden.
(Mehr hierzu: netzwerkB PM vom 23.10.2012
http://netzwerkb.org/2012/10/23/netzwerkb-fordert-meldepflicht/)
netzwerkB fordert schon seit vielen Jahren eine Verankerung der
Meldepflicht im Strafgesetzbuch.
Jeder Verzicht auf eine Anzeige ist Täterschutz. Nicht die Opfer werden
geschützt, sondern die Täter. Die Täter können so weiter agieren und
gehen vor dem Hintergrund der lächerlich kurzen Verjährungsfristen davon
aus, dass sie weder bestraft, noch zivilrechtlich auf Schmerzensgeld und
Entschädigung belangt werden können.
Fegert vertritt aus unserer Sicht nicht die Opfer sondern betreibt aktiven
Täterschutz.
netzwerkB fordert den Gesetzgeber auf, die strafrechtliche Meldepflicht zum
'sexuellen Missbrauch' für Ärzte wieder einzuführen.
Weiterführende Informationen:
Ärztezeitung 06.02.2015:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/167721/Sexueller-Kindesmissbrauch-Am-haeufigsten-unter-Gleichaltrigen
netzwerkB Pressemitteilung 23.10.2012:
http://netzwerkb.org/2012/10/23/netzwerkb-fordert-meldepflicht/
netzwerkB Pressemitteilung 11.11.2010:
http://netzwerkb.org/2010/11/11/fegert-nennt-missbrauchsopfer-lugner-2/
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Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Telefon: +49 (0)4503 892782 oder +49 (0)163 1625091
presse@netzwerkb.org
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