Hartz IV Newsletter der Gegen-Hartz Redaktion / März 2
Liebe Leser/innen und Freunde,
hiermit übersenden wir Ihnen unseren aktuellen Rundbrief.
1. Studie: 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen Angehörige
Rund 280.000 Hartz-IV-Empfänger pflegen nach eigenen Angaben Angehörige. Das sind gut sieben Prozent der Personen im erwerbsfähigen Alter, die in einem Haushalt leben, der Hartz-IV-Leistungen bezieht. Bei Personen, die keine Hartz-IV-Leistungen beziehen, liegt dieser Anteil bei fünf Prozent. Dies geht aus einer Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) vom Donnerstag hervor... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-empfaenger-pflegen-angehoerige-90016475.php
2. Höhere Zuschüsse für Hartz IV Beziehende in Berlin
Im Innenstadtbereich von Berlin steigen die Mieten seit einigen Jahren rasant an. In der Folge werden Haushalte mit geringem Einkommen in die unattraktiveren Außenbezirke verdrängt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, hat Sozialsenator Mario Czaja (CDU) dem rot-schwarzen Senat am Dienstag eine Neuregelung vorgelegt, die das Bundessozialgerichts per Urteil von Berlin gefordert hatte. Demnach werden die maximalen Zuschüsse in allen Bereichen erhöht. Czaja sprach von Mehrkosten von rund 1,7 Millionen Euro... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hoehere-zuschuesse-fuer-berliner-hartz-iv-bezieher-90016473.php
3. Feststellungsklage wird verhandelt: Keine Hartz IV Leistungen bei verweigerten Kontoauszügen?
Am 17. März verhandelt das Sozialgericht in Koblenz darüber, ob eine Leistungseinstellung wegen nicht Vorlage der Kontoauszüge rechtmäßig ist. Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, dass eine Vorlage der Kontoauszüge der letzten drei Monate im Rahmen der Mitwirkungspflicht gefordert werden kann, allerdings ist die von vielen Jobcentern praktizierte Vorgehensweise der Leistungseinstellung bei Nichtvorlage der Kontoauszüge weder durch die Rechtsprechung des BSG noch durch die Regelungen der Sozialgesetzgebung begründet... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-kontoauszuege-keine-hartz-iv-leistungen-90016472.php
4. Urteil: Anruf reicht nicht aus für Arbeitslosmeldung
Für die Arbeitslosmeldung bei der Agentur für Arbeit reicht es nicht aus, sich nur telefonisch zu melden. Das stellte das Sächsische Landessozialgericht klar (Aktenzeichen: L 3 AL 1/13 B PKH). Die Arbeitslosmeldung muss demnach immer persönlich erfolgen. Anderenfalls läuft man Gefahr, bis zum persönlichen Erscheinen in der Arbeitsagentur kein Geld zu erhalten. Über das Urteil berichtet die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV)... Weiter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/arbeitslosmeldung-muss-persoenlich-erfolgen-90016469.php
5. Umfrage: SPD hat durch die Einführung von Hartz IV viel Glaubwürdigkeit verloren
Die SPD bekommt das Image als "Hartz IV Partei" nicht los. Meinungsumfragen zufolge kommt die SPD weiterhin auf nicht viel mehr als 25 Prozent der Wählerstimmen. Die Prestigeprojekte Mindestlohn, Rente mit 63 und Frauenquote haben offenbar nicht zur Verbesserung des Parteiimage beitragen. Laut einer Analyse von TNS Infratrest im Auftrag der Parteispitze haben die Hartz IV-Reformen die Glaubwürdigkeit der Partei stark beschädigt... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/spd-image-durch-hartz-iv-reformen-beschaedigt-90016468.php
6. Übernahme der Heizkostennachforderung, auch wenn diese geschätzt wurden
Wenn die Energielieferanten oder Stadtwerke nicht die Möglichkeit haben, die Zählerstände abzulesen, werden diese in den meisten Fällen geschätzt. Das kann sich auch ungünstig für den Betroffenen in Form einer Heizkostennachforderung äußern. Die Frage, die sich für Bezieher von Hartz IV Leistungen ergibt, ist die der Übernahme. Darüber verhandelte das Sozialgericht Kiel (Aktenzeichen: S 39 AS 1609/13)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-uebernahme-der-heizkostennachforderung-90016467.php
7. Bosheit oder dümmliche Arroganz?
Hartz IV Hilfsbedürftige, die lieber mit einer Begleitperson ihres Vertrauens zu “ihrer” Behörde gehen, haben eindeutig das Recht dazu: im Paragraphen 13, Sozialgesetzbuch X, ist das eindeutig geregelt, so in den Absätzen 1 und 4 des betreffenden Paragraphen. Es steht den Sachbearbeitern in den sogenannten „Jobcentern“ nicht zu, diese Tatsache irgendwie abfällig zu kommentieren oder sogar dieses Recht in Zweifel zu ziehen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-bosheit-oder-duemmliche-arroganz-90016466.php
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