hoffe dass Karlsruhe das Betreuungsgeld kippt ...
denn es ist nicht konform mit dem Grundgesetz.
Eltern die ALG II beziehen bekommen das Betreuungsgeld nicht. Damit ist es gegen das Gleichheitsgesetz, wie so vieles in unserem Land.
Das gleiche ist beim Kindergeld. Kinder die mit ihren Eltern in Hartz IV Bezug sind wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Was nichts anderes heißt, dass man diesen Kindern das ihnen, vom Gesetz her, das Kindergeld wieder abnimmt, es wird als Lebensunterhalt angerechnet.
Eltern mit Arbeit, aber auch Reiche und Politiker, bekommen das Kindergeld zusätzlich. Da ist es für die Kinder gedacht, bei ALG II Bezug wird es angerechnet. Diese Ungleichheit verstößt meiner Meinung nach auch gegen das Gleichheitsgesetz. Ausgerechnet die Kinder, die das Kindergeld dringend bräuchten, denen wird es wieder abgenommen. Das darf nicht hingenommen werden.
Auch das ist eine Form von Rassismus.
Gleich ist in Deutschland noch lange nicht gleich - einige sind gleicher als andere ...
Jedes Kind hat ein Recht auf Kindergeld ... auch die Kinder die im ALG II Bezug sind ...
nicht die einen dürfen es behalten - den anderen wird es als Lebensunterhalt angerechnet.
Eine Petition von mir wurde in Berlin abgelehnt mit der Begründung: es komme auf die Tagesordnung demnächst ... ach ja? Nichts ist geschehen ... eine neue Petition ist in Vorbereitung ...