[Krisenprotest] z.K. Übersetzung des Berichts der Wahrheitskommission
für die Staatsverschuldung Griechenlands
Betreff: [Eurokrise-infos] Übersetzung des Berichts der Wahrheitskommission für die Staatsverschuldung Griechenlands
>
> Die Liste Eurokrise-Infos dient dem Austausch allgemeiner Informationen. Inhaltliche Diskussionsbeiträge bitte an eurokrise@listen.attac.de senden. Liebe Leute,
>
> "Die hier vorgelegten Beweise zeigen, dass Griechenland nicht nur nicht
> in der Lage ist, die Schulden zu tilgen, sondern das auch nicht tun
> sollte, und zwar hauptsaechlich weil die aus den Abkommen mit der
> Troika hervorgegangenen Schulden eine eindeutige Verletzung der
> grundlegenden Menschenrechte der Buergerinnen und Buerger Griechenlands
> darstellen."
>
> Anbei die Uebersetzung der Zusammenfassung des Berichts der
> Wahrheitskommission, mit der Bitte um Verbreitung; der gesamte Bericht
> wird zur Zeit uebersetzt. Dazu spaeter.
> Viele Gruesse
> Marie-Dominique
> [1]http://www.attac.de/bildungsangebot/sig/startseite/
> Bitte unterstuetzen:
> [2]http://cancelgreekdebt.org/de/
>
> Wahrheitskommission fuer die Staatsverschuldung
>
> Sonderkommission des griechischen Parlaments
>
> Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse
>
> 17. Juni 2015
>
> Im Juni 2015 steht Griechenland vor der Entscheidung, die gescheiterten
> von den Glaeubigern auferlegten makrooekonomischen Anpassungsprogramme
> fortzufuehren oder Veraenderungen zu bewirken und die Ketten der
> Verschuldung zu sprengen. Fuenf Jahre nach Auflegung der
> Anpassungsprogramme steckt das Land nach wie vor tief in einer
> oekonomischen, demokratischen und oekologischen Krise. Die Blackbox der
> Verschuldung blieb verschlossen, und bis heute war weder eine
> griechische noch eine internationale Behoerde geneigt, die Wahrheit
> darueber, wie und warum Griechenland dem Regime der Troika unterworfen
> wurde, ans Licht zu bringen. Die Verschuldung, in deren Namen der
> Bevoelkerung nichts erspart wurde, bleibt die Richtschnur, nach der
> eine neoliberale Anpassung durchgesetzt wird, die die schwerste und
> laengste Rezession, die Europa in Friedenszeiten je erlebte, ausgeloest
> hat.
>
> Es ist dringend erforderlich und der gesellschaftlichen Verantwortung
> geschuldet, dass eine Reihe von legalen, sozialen und wirtschaftlichen
> Fragen aufgeworfen wird, die eine angemessene Beruecksichtigung
> verlangen. Deshalb setzte das griechische Parlament im April 2015 die
> Wahrheitskommission fuer die Staatsverschuldung mit dem Auftrag ein,
> die Entstehung und den Anstieg der oeffentlichen Schulden, die Art der
> Verschuldung und die Gruende dafuer sowie die Auswirkungen der mit den
> Krediten verbundenen Bedingungen auf die Wirtschaft und die
> Bevoelkerung zu untersuchen. Die Wahrheitskommission hat die Aufgabe,
> sowohl im Inland als auch im Ausland auf die mit der Verschuldung
> Griechenlands verbundenen Fragen aufmerksam zu machen sowie Argumente
> fuer eine Streichung der Schulden zu formulieren und Wege dafuer zu
> finden.
>
> Die in diesem vorlaeufigen Bericht enthaltenen Erkenntnisse der
> Kommission erhellen die Tatsache, dass das gesamte Anpassungsprogramm,
> dem Griechenland unterworfen wurde, eine politisch begruendete
> Massnahme war und ist.
> Der technokratische Umgang mit makrooekonomischen Variablen und
> Verschuldungsprognosen ‒ Zahlen, die das Leben und den
> Lebensunterhalt der Bevoelkerung direkt betrafen ‒, ermoeglichte
> es, dass die Diskussionen ueber die Verschuldung auf einer rein
> technischen Ebene gefuehrt wurden und sich vor allem um die Behauptung
> drehten, dass die Griechenland auferlegten Massnahmen seine Faehigkeit
> zur Schuldentilgung verbessern wuerden. Die in diesem Bericht
> aufgefuehrten Fakten lassen Zweifel an dieser Behauptung aufkommen.
>
> Die hier vorgelegten Beweise zeigen, dass Griechenland nicht nur nicht
> in der Lage ist, die Schulden zu tilgen, sondern das auch nicht tun
> sollte, und zwar hauptsaechlich weil die aus den Abkommen mit der
> Troika hervorgegangenen Schulden eine eindeutige Verletzung der
> grundlegenden Menschenrechte der Buergerinnen und Buerger Griechenlands
> darstellen.
> Deshalb kommt die Kommission zu dem Schluss, dass Griechenland diese
> Schulden nicht zurueckzahlen sollte, weil sie illegal, illegitim und
> verabscheuungswuerdig sind.
>
> Darueber hinaus ist die Kommission zu der Erkenntnis gelangt, dass die
> Untragbarkeit der griechischen Staatsverschuldung den internationalen
> Glaeubigern, den griechischen Behoerden und den Massenmedien von Anfang
> an klar ersichtlich war. Dennoch hintertrieben die griechischen
> Behoerden und die Regierungen einiger anderer EU-Laender 2010 die
> Umstrukturierung der Staatsschulden in der Absicht, Finanzinstitute zu
> schuetzen. Die Massenmedien verbargen die Wahrheit vor der
> Oeffentlichkeit, indem sie ein Bild malten, das die Rettung als Vorteil
> fuer Griechenland darstellte, und eine Geschichte ersannen, die die
> Bevoelkerung als eine Ansammlung von Uebeltaetern erscheinen lassen
> sollte, die ihre gerechte Strafe bekommen.
>
> Die in den Programmen von 2010 und 2012 zur Verfuegung gestellten
> Rettungspakete wurden extern nach einem komplizierten System verwaltet,
> was jede finanzielle Eigenstaendigkeit verhinderte. Da die Verwendung
> der Hilfsgelder von den Glaeubigern vorgeschrieben wurde, ist es nicht
> verwunderlich, dass weniger als 10 Prozent davon fuer die laufenden
> Staatsausgaben bestimmt wurde.
>
> Dieser vorlaeufige Bericht enthaelt eine erste Skizzierung der mit den
> Staatsschulden verbundenen Hauptprobleme und Kernfragen und vermerkt
> die gravierendsten mit der Entstehung der Schulden zusammenhaengenden
> Rechtsverletzungen.
> Er skizziert ebenfalls die Rechtsgrundlagen, auf denen eine einseitige
> Aussetzung der Schuldentilgung erfolgen koennte. Die Erkenntnisse
> werden in neun Kapiteln dargestellt.
>
> In Kapitel 1, Verschuldung vor dem Eingreifen der Troika, wird der
> Anstieg der griechischen Schulden seit den 1980er Jahren analysiert. Es
> wird nachgewiesen, dass der Anstieg der Schulden nicht auf einen
> uebermaessigen Anstieg der Staatsausgaben, die in Wahrheit niedriger
> waren als die Ausgaben anderer Laender der Eurozone, zurueckzufuehren
> ist, sondern vielmehr auf extrem hohe Zinszahlungen an die Glaeubiger,
> uebermaessige und ungerechtfertigte Militaerausgaben, sinkende
> Steuereinnahmen aufgrund illegaler Kapitalflucht, die Rekapitalisierung
> von Privatbanken durch den Staat und internationale Ungleichgewichte,
> die auf Maengel bei der Ausgestaltung der Waehrungsunion
> zurueckzufuehren sind.
>
> Die Einfuehrung des Euro verursachte in Griechenland einen dramatischen
> Anstieg privater Schulden, der Auswirkungen sowohl auf grosse
> europaeische Banken als auch auf griechische Banken hatte. Eine sich
> ausweitende Bankenkrise befoerderte die griechische
> Staatsschuldenkrise. Die Regierung Giorgos Papandreou trug ihren Teil
> dazu bei, die 2009 sich abzeichnende Bankenkrise als
> Staatsschuldenkrise erscheinen zu lassen, indem das Haushaltsdefizit
> und die Staatsverschuldung bestaendig in den Vordergund gerueckt
> wurden.
>
> In Kapitel 2, Entwicklung der griechischen Staatsverschuldung von 2010
> bis 2015, wird nachgewiesen, dass der erste Kreditvertrag von 2010
> vorrangig das Ziel verfolgte, griechische und andere europaeische
> Privatbanken zu retten und den Banken zu ermoeglichen, ihren Bestand an
> griechischen Staatsanleihen und das damit verbundene Risiko zu
> reduzieren.
>
> Kapitel 3, Glaeubiger der griechischen Staatsschulden im Jahr 2015,
> behandelt die umstrittene Beschaffenheit der aktuellen griechischen
> Schulden und skizziert die Hauptmerkmale, die in Kapitel 8 eingehender
> untersucht werden.
>
> Kapitel 4, Schuldenmechanismus in Griechenland, enthuellt die
> Mechanismen, die mit den seit Mai 2010 getroffenen Abkommen entwickelt
> wurden. Sie verursachten eine erhebliche Neuverschuldung bei
> bilateralen Glaeubigern und der Europaeischen
> Finanzstabilisierungsfazilitaet (EFSF) sowie ungerechtfertigte Kosten,
> wodurch die Krise verschaerft wurde. Die Mechanismen offenbaren, wie
> der Grossteil der geliehenen Gelder direkt zu Finanzinstituten
> geflossen ist. Statt Griechenland eine Hilfe zu sein, haben sie den
> Privatisierungsprozess durch den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten
> beschleunigt.
>
> In Kapitel 5, Konditionalitaeten gegen Tragfaehigkeit, wird gezeigt,
> wie die Glaeubiger die Aufnahme strenger Konditionalitaeten in die
> Kreditvertraege durchsetzten, was unmittelbar zu wirtschaftlichen
> Schwierigkeiten und zur Untragbarkeit der Schulden fuehrte. Diese
> Konditionalitaeten, auf denen die Glaeubiger nach wie vor bestehen,
> fuehrten nicht nur zu einem niedrigeren Bruttoinlandsprodukt (BIP) und
> einer hoeheren staatlichen Kreditaufnahme - und somit zu einer hoeheren
> Staatsschuldenquote (Staatsverschuldung im Verhaeltnis zum BIP), was
> ihre Untragbarkeit noch unterstrich -, sondern auch zu dramatischen
> Veraenderungen in der Gesellschaft und verursachten eine humanitaere
> Krise. Die griechische Staatsverschuldung kann im Augenblilck als
> voellig untragbar angesehen werden.
>
> In Kapitel 6, Auswirkungen der "Rettungsprogramme" auf die
> Menschenrechte, wird aufgezeigt, dass die mit den "Rettungsprogrammen"
> verknuepften Massnahmen die Lebensbedingungen der Bevoelkerung
> unmittelbar beeintraechtigt und Menschenrechte verletzt haben, die
> Griechenland und seine Partner nach nationalem, regionalem und
> internationalem Recht verpflichtet sind zu respektieren, zu schuetzen
> und zu foerdern.
> Die drastischen Anpassungen, die der griechischen Wirtschaft und
> Gesellschaft als Ganzes auferlegt wurden, haben eine rapide
> Verschlechterung des Lebensstandards bewirkt und sind nach wie vor
> unvereinbar mit sozialer Gerechtigkeit, gesellschaftlichem
> Zusammenhalt, Demokratie und Menschenrechten.
>
> In Kapitel 7, Rechtsfragen rund um die Memoranda of Understanding und
> die Kreditvertraege, wird nachgewiesen, dass Menschenrechte verletzt
> wurden, sowohl von Griechenland als auch von den Geldgebern, also den
> Mitgliedsstaaten der Eurozone, der Europaeischen Kommission, der
> Europaeischen Zentralbank (EZB) und dem Internationalen Waehrungsfonds
> (IWF), die Griechenland diese Massnahmen auferlegt haben. All diese
> Akteure zeigten sich ausserstande, die Menschenrechtsverletzungen als
> eine Folge der Massnahmen anzusehen, zu deren Durchfuehrung sie
> Griechenland verpflichtet hatten, und verletzten darueber hinaus
> unmittelbar die griechische Verfassung, indem sie Griechenland eines
> Grossteils seiner souveraenen Rechte beraubten. Die Abkommen enthalten
> sittenwidrige Klauseln, die Griechenland zwangen, auf bedeutende
> Bereiche seiner Souveraenitaet zu verzichten. Angelegt ist das bereits
> in der Wahl des englischen Rechts als Grundlage fuer die Abkommen, das
> die Umgehung der griechischen Verfassung und der internationalen
> Menschenrechte erleichterte. Die Unvereinbarkeit mit Menschenrechten
> und gewohnheitsrechtlichen Verpflichtungen, verschiedene Anzeichen fuer
> Taeuschung aufseiten der Vertragspartner und der unzumutbare Inhalt
> machen die Abkommen ungueltig.
>
> Kapitel 8, Bewertung der Schulden im Hinblick auf Illegitimitaet,
> Verabscheuungswuerdigkeit, Illegalitaet und Untragbarkeit, liefert eine
> Bewertung der griechischen Staatsverschuldung gemaess den von der
> Kommission verabschiedeten Definitionen von unrechtmaessigen,
> verabscheuungswuerdigen, illegalen und untragbaren Schulden.
>
> In Kapitel 8 wird nachgewiesen, dass die griechische Staatsverschuldung
> auf dem Stand vom Juni 2015 untragbar ist, weil Griechenland derzeit
> nicht in der Lage ist, seine Schulden zu bedienen, ohne seine
> Faehigkeit, die grundlegenden Menschenrechte einzuhalten, ernsthaft zu
> gefaehrden. Darueber hinaus liefert der Bericht Beweise dafuer, dass in
> Bezug auf alle Glaeubiger deutliche Anzeichen fuer illegale, illegitime
> und verabscheuungswuerdige Schulden zu erkennen sind.
>
> Die Schulden beim IWF sollten als illegal angesehen werden, weil die
> Gewaehrung der zugrunde liegenden Kredite gegen die Statuten des IWF
> verstoesst und die damit verbundenen Bedingungen gegen die griechische
> Verfassung, internationales Gewohnheitsrecht und von Griechenland
> unterzeichnete Vertraege verstossen.
> Sie sind auch illegitim, weil die Bedingungen eine Politik
> vorschrieben, durch die Menschenrechte verletzt wurden, und sie sind
> verabscheuungswuerdig, weil der IWF wusste, dass die auferlegten
> Massnahmen undemokratisch und unwirksam waren und zu schwerwiegenden
> Einschraenkungen soziooekonomischer Rechte fuehren wuerden.
>
> Die Schulden bei der EZB sollten als illegal angesehen werden, weil die
> EZB ihre Befugnisse ueberschritt, indem sie als Bestandteil der Troika
> die Auflegung makrooekonomischer Anpassungsprogramme (zum Beispiel
> Deregulierung des Arbeitsmarkts) durchsetzte. Sie sind auch illegitim
> und verabscheuungswuerdig, weil die Raison d'Etre des Securities Market
> Programme (SMP) hauptsaechlich darin bestand, die Interessen der
> Finanzinstitute zu bedienen und den europaeischen und griechischen
> Privatbanken zu ermoeglichen, ihre griechischen Anleihen loszuwerden.
>
> Die EFSF vergab Kredite, die als illegal angesehen werden sollten, weil
> sie gegen Artikel 122 (2) des Vertrags ueber die Arbeitsweise der
> Europaei-schen Union (AEUV) verstossen und mehrere soziooekonomische
> Rechte und Buergerrechte verletzen. Ausserdem enthalten das
> Rahmenabkommen von 2010 und das Master Financial Assistance Agreement
> von 2012 der EFSF mehrere sittenwidrige Klauseln, was eindeutig auf ein
> Fehlverhalten der Geldgeberin hinweist. Das Gebaren der EFSF verstoesst
> auch gegen demokratische Grundsaetze, weswegen die Schulden bei der
> EFSF illegitim und verabscheuungswuerdig sind.
>
> Die bilateralen Kredite sollten als illegal angesehen werden, weil sie
> gegen Bestimmungen der griechischen Verfassung verstossen. Die
> Kreditvergabe laesst auf ein eindeutiges Fehlverhalten der Geldgeber
> schliessen und war an Bedingungen geknuepft, die Gesetze oder die
> oeffentliche Ordnung verletzten. Sowohl EU-Recht als auch
> internationales Recht wurde verletzt mit dem Ziel, bei der
> Ausgestaltung der makrooekonomischen Programme die Menschenrechte zu
> umgehen.
> Die bilateralen Kredite sind ausserdem illegitim, weil sie nicht zum
> Wohl der Bevoelkerung verwendet wurden, sondern nur zur Rettung
> privater Glaeubiger Griechenlands.
> Sie sind auch verabscheuungswuerdig, weil die Geberlaender und die
> Europaeische Kommission von potenziellen Verstoessen wussten, es aber
> 2010 und 2012 unterliessen, die Auswirkungen der makrooekonomischen
> Anpassung und der Haushaltskonsolidierung, die Bedingungen fuer die
> Kredite waren, auf die Menschenrechte abzuschaetzen.
>
> Die Schulden bei privaten Glaeubigern sollten als illegal angesehen
> werden, weil Privatbanken sich schon vor der Bildung der Troika
> unverantwortlich verhielten und ihre Sorgfaltspflichten
> vernachlaessigten und weil ausserdem einige der privaten Glaeubiger wie
> zum Beispiel Hedgefonds taeuschten. Teile der Schulden bei Privatbanken
> und Hedgefonds sind aus den gleichen Gruenden illegitim; ausserdem
> wurden griechische Banken in gesetzwidriger Weise mithilfe von
> Steuermitteln rekapitalisiert.
> Schulden bei Privatbanken und Hedgefonds sind verabscheuungswuerdig,
> weil die groessten privaten Glaeubiger wussten, dass die Schulden nicht
> im Interesse der Allgemeinheit gemacht wurden, sondern vielmehr zum
> Vorteil der Glaeubiger.
>
> Der Bericht endet mit einigen praktischen Erwaegungen. Kapitel 9,
> Rechtsgrundlagen fuer die Nichtanerkennung und Einstellung der
> Rueckzahlung der griechischen Staatsschulden, beschreibt moegliche
> Vorgehensweisen fuer eine Schuldenstreichung und besonders die
> Voraussetzungen, unter denen ein souveraener Staat unter Einhaltung
> internationalen Rechts das Recht auf einseitige Nichtanerkennung von
> Schulden oder Einstellung der Schuldentilgung ausueben kann.
>
> Mehrere rechtliche Bestimmungen erlauben einem Staat die einseitige
> Nichtanerkennung illegaler, verabscheuungswuerdiger und illegitimer
> Schulden. Im Fall Griechenlands kann ein solcher Akt sich auf folgende
> Punkte stuetzen: Taeuschung durch die Glaeubiger, wodurch Griechenland
> gedraengt wurde, nationales Recht und internationale
> Menschenrechtsverpflichtungen zu verletzen; Vorrang der Menschenrechte
> vor Abkommen wie den von frueheren Regierungen mit Glaeubigern oder der
> Troika getroffenen; Zwang; unlautere Bedingungen, die die griechische
> Souveraenitaet und Verfassung offenkundig verletzen; das international
> anerkannte Recht eines Staats, gegen gesetzwidrige Handlungen seiner
> Glaeubiger vorzugehen, die vorsaetzlich seine Finanzhoheit
> beeintraechtigen, ihn zur Aufnahme verabscheuungswuerdiger, illegaler
> und illegitimer Schulden noetigen, die wirtschaftliche Selbstbestimmung
> beeintraechtigen und fundamentale Menschenrechte verletzen.
> Im Fall untragbarer Schulden hat jeder Staat das Recht, in
> aussergewoehnlichen Situationen eine Notlage festzustellen, um seine
> von einer ernsten und unmittelbaren Gefahr bedrohten grundlegenden
> Interessen zu schuetzen. In einer solchen Situation kann ein Staat von
> der Erfuellung internationaler Verpflichtungen, durch die - wie im Fall
> ausstehender Forderungen - die Gefahr erhoeht wird, befreit werden.
> Ausserdem haben Staaten das Recht, sich einseitig fuer zahlungsunfaehig
> zu erklaeren, wenn die Bedienung einer Schuld untragbar ist. In einem
> solchen Fall handeln sie nicht gesetzwidrig und sind deshalb auch nicht
> haftbar.
>
> Die Wuerde von Menschen ist mehr wert als illegale, illegitime,
> verabscheuungswuerdige und untragbare Schulden
>
> Nach Abschluss der Voruntersuchung betrachtet die Kommission
> Griechenland als das Opfer eines Angriffs, der vom Internationalen
> Waehrungsfonds, von der Europaeischen Zentralbank und von der
> Europaeischen Kommission vorbereitet und durchgefuehrt wurde. Diese
> gewaltsame, illegale und unmoralische Tat zielte ausschliesslich darauf
> ab, private Schulden auf den Staat zu uebertragen.
>
> Mit der Uebergabe dieses vorlaeufigen Berichts an die Behoerden und die
> Bevoelkerung Griechenlands sieht die Kommission den ersten Teil ihrer
> Aufgabe, wie sie in der Entscheidung der Parlamentpraesidentin vom 4.
> April 2015 definiert wurde, als erfuellt an. Die Kommission hofft, dass
> der Bericht ein brauchbares Werkzeug fuer alle darstellt, die der
> zerstoererischen Logik der Austeritaet entfliehen und sich fuer das
> einsetzen wollen, was heute in Gefahr ist: Menschenrechte, Demokratie,
> die Wuerde der Menschen und die Zukunft kommender Generationen.
>
> Als Antwort an diejenigen, die ungerechtfertigte Massnahmen durchsetzen
> wollen, mag die griechische Bevoelkerung das anfuehren, was Thukydides
> ueber die Verfassung Athens schrieb: "[4]Die Verfassung, die wir haben,
> heisst Demokratie, weil der Staat nicht auf wenige Buerger, sondern auf
> die Mehrheit ausgerichtet ist." (Gefallenenrede des Perikles aus der
> Geschichte des Peleponnesischen Krieges von Thukydides)
>
> Original: griechisches Parlament,
> Pressemitteilung vom 17. Juni 2015,
> [5]http://www.hellenicparliament.gr/en
>
> Uebersetzung: Werner Horch, [6]http://www.coorditrad.attac.org
>
> Truth Committee on Public Debt,
> Preliminary Report:
> [7]http://www.hellenicparliament.gr/UserFiles/8158407a-fc31-4ff2-a8d3-4
> 33701dbe6d4/Report_web.pdf
>
> References
>
> 1. http://www.attac.de/bildungsangebot/sig/startseite/
> 2. http://cancelgreekdebt.org/de/
> 3. http://greekdebttruthcommission.org/
> 4. http://gutezitate.com/zitat/265188
> 5. http://www.hellenicparliament.gr/en
> 6. http://www.coorditrad.attac.org/
> 7. http://www.hellenicparliament.gr/UserFiles/8158407a-fc31-4ff2-a8d3-433701dbe6d4/Report_web.pdf
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