WG: Abhilfeersuchen betreffs meines Sohnes in der Angelegenheit
der Nichtbearbeitung meiner eingereichten Beweisanträge
Hartmut Joerger <@Mail> schrieb am 15:45 Mittwoch, 17.Juni 2015:
Das LG und OLG, welche sich schon in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm und Ehre bekleckerten hält sich nicht an die vorherrschenden Gesetze in dieser NGO BRD.
Ohne richterliches Gehör (§ 16 GVG und Artikel 101 sowie 103 des GG FÜR die BRD werden mir bzw. meinem Sohn offensichtlich nicht zugestanden) wird geurteilt, beschlossen und verfügt. Von Anbeginn dieser, meinen Sohn betreffenden Angelegenheit, schlägt sich die politisch weisungsgebundene Justiz, die nach Wegfall des § 15 GVG keine staatsrechtliche mehr ist (und was die Situation dieses Besatzungskonstrukts BRD auch wahrscheinlich nie war), auf die Seite der beruf-nahe stehenden, von der Gegenseite mandatierten Kanzlei Schmitz & Schmitz.
Gestellte Beweisanträge werden nicht bearbeitet, Beweislastumkehr nicht erbracht und nun lässt mir das OLG eine nicht unterschriebene Verfügung von einer angeblichen Urkundsbeamtin, die sich gleichzeitig auch als Justizangestellte ausgibt (welch Widerspruch!) zukommen.
Geradezu in feudal geprägter Haltung und sich zeigender, majestätischer Echauffiertheit verweist das OLG BA auf den erschaudernden Begriff des "Anwaltszwangs". Wohl nach der ZPO (?), die keinerlei Geltungsbereich aufweist und die in der Eingangsformel auf das Deutsche Reich Bezug nimmt (http://www.gesetze-im-internet.de/zpoeg/eingangsformel.html). In dieser BRD dürfte es niemanden geben, der legitimiert ist, das nicht untergegangene Deutsche Reich zu vertreten. Siehe Anhang.
Da ich, als Vollmachtnehmer meines Sohnes, alles Relevante in meinen Beweisanträgen aufgeführt habe und auch mein Sohn die entsprechenden Fragen stellte (siehe Anhänge) erspare ich mir weitere, detaillierte Ausführungen.
Am Mittwoch, 10.06.2015 nahm ich Akteneinsicht beim LG/OLG BA. In der Akte war die im Anhang stehende Verfügung nicht enthalten. Der "richterliche Beschluss vom 04.05.15 enthielt kein Dienstsiegel und die Unterschriften der Frau Dr. Susanne Lorenz und der Herren Gerhard Ramming und Carsten Sellnow mit der Berufsbezeichnung "Richter-in" waren nur mit deren Nachnamen und in kleiner Schreibweise getätigt. Die von mir vorgenommene Akteneinsicht lässt auch in einigen anderen Punkten in mir Zweifel aufkommen, dass die sog. Richterschaft nach bestehenden und vorherrschenden Gesetzen gehandelt bzw. nicht gehandelt hat.
Ich sehe mich und meinen Sohn in den uns zustehenden Grundrechten verletzt, wenn nicht sogar beraubt. Die bisher gezeigte Haltung der Bamberger Richterschaft (Frank Dietze, Thomas Fahr, Dr. Susanne Lorenz, Carsten Sellnow, Gerhard Ramming und Wolfgang Kienlein sowie der "Justizangestellten, Westphely und Barthelmes (sie hat wohl einen Verwandten, der am LG/OLG tätig ist und auch die Berufsbezeichnung Richter hat, die sich als Urkundsbeamtinnen ausgeben als nicht nach vorherrschenden Gesetzen handelnd.
Ich beteuere, dass ich keine Ideologien vertrete, keiner Partei angehöre und niemals die Absicht hatte und habe, irgendjemanden persönlich anzugreifen. Aber ich halte Gesetzesumsetzung und Gleichheit vor den vorherrschenden Gesetzen für ein unabdingbares MUSS.
Da meinem Sohn und mir das bislang versagt wurde, sehe ich mich gezwungen, den Weg der Öffentlichkeit zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Joerger
(Vollmachtnehmer)
Hartmut Joerger <@Mail> schrieb am 11:43 Donnerstag, 21.Mai 2015:
Sehr geehrte Damen und Herren,
da das LG und OLG Bamberg die von mir, dem Vollmachtnehmer meines Sohnes, eingereichten Beweisanträge nicht zur Kenntnis nimmt, bitte ich Sie um Abhilfe.
Mein neuerliches Schreiben an das OLG Bamberg sowie zuvor an das LG Bamberg und Teile der von meinem Sohn geführten Korrespondenz füge ich als Anlage bei.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Joerger