AW: ADAC-Rechtsberatung:
#Aktenzeichen: JZE-15-20840# WG: Ihr doppelt verwendetes AZ 6/538994
(wem wollen Sie das nun zuordnen, meiner Frau oder mir?)
– Mein GZ 0811 (bei Zuschriften unbedingt angeben)
Vielen Dank für Ihre Antwort und Ihr Angebot, Frau Watzlawik.
Meine Mitteilungen an den ADAC, dessen Mitglied ich schon seit Jahrzehnten bin, haben den Zweck, dass dieses brisante Thema, von dem Millionen Menschen betroffen sind, zu publizieren und zu sensibilisieren.
Es MUSS endlich für eine klare Gesetzeslage gesorgt werden, die ja aufgrund des Zustandes dieser BRD auf deutschem Boden durch die überstehenden, immer noch geltenden Militärgesetze eigentlich vorhanden ist.
Es kann nicht weiter angehen, dass Mitarbeiter öffentlicher Dienststellen die politisch weisungsgebundene Willkür praktizieren.
Jedes Gesetz braucht, damit es gilt, ein Einführungsgesetz und einen räumlichen Geltungsbereich. Beides hat das OWiG und die ZPO nicht mehr.
Diese Tatsache bekomme ich auch immer wieder von Anwälten, die bei ihren Kammern einen Eid auf diese NGO BRD ablegten, bestätigt. Auch bekomme ich stetig bestätigt, dass Unterschriften zu leisten sind und dass Urteile sowie Beschlüsse wie Urkunden zu behandeln sind. --> Unterschriften, unbeschädigtes Dienstsiegel.
Die BRD Instanzen sowie die meisten Richter gehen auf diese Fakten nicht ein und halten sich nicht daran. Das entspricht nicht nur fehlenden Anstand, Nicht-Würdigung vorgelegter Beweise, der Zersetzung letztlich verbliebener freiheitlicher, demokratischer Grundordnung, Täuschung im Rechtsverkehr, Nötigung, Rechtsbeugung, Anwendung von NS Gesetzen (Justizbeitreibungsordnung - Erzwingungshaft - Zwangsenteignung), somit einem Rechtsbankrott, und pure Willkür.
Der ADAC hätte ein gewaltiges Gewicht für Abhilfe und Klarheit zu sorgen. Warum berichten Sie nicht darüber? Fallbeispiele gibt es jeden Tag zuhauf.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Joerger
Justizbeitreibungsordnung
JBeitrO
Ausfertigungsdatum: 11.03.1937
Vollzitat:
"Justizbeitreibungsordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 365-1, veröffentlichten
bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 4 Absatz 9 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258)
geändert worden ist"
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 G v. 29.7.2009 I 2258
Fußnote
(+++ Textnachweis Geltung ab: 1. 1.1981 +++)
(+++ Maßgaben aufgrund EinigVtr vgl. JBeitrO Anhang EV +++)
Eingangsformel
Auf Grund des Artikels 5 des Ersten Gesetzes zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 16.
Februar 1934 (Reichsgesetzbl. I S. 91) in Verbindung mit Artikel VII des Zweiten Gesetzes zur Änderung der
Rechtsanwaltsordnung vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1470) wird folgendes verordnet:
Weiteres Beweismaterial können Sie gerne erhalten.
Unternehmensberater
Hartmut Joerger
Buchenlandweg 116
89075 Ulm
Telefon: 07 31 / 9 26 74 67
E-mail: hartmut.joerger@yahoo.de
Betr.Nr. 04000054
Erl. 34 c Gew.O Stadt Ulm
v.19.01.2004
Erl. 34 d Abs. 1 GeWO
v. 30.10.2007 IHK Ulm
Anlageberatung i.S der Bereichsausnahme
des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes
"waltraud.watzlawik@adac.de"
Sehr geehrter Herr Joerger,
vielen Dank für Ihre Mail, die uns zur juristischen Bearbeitung weitergeleitet wurde.
Da die Rechtslage anhand der vorliegenden Informationen nicht abschließend beurteilt werden kann, bitten wir Sie, sich zur weiteren Beratung an einen unserer ADAC-Vertragsanwälte in der Nähe Ihres Wohnortes zu wenden.
Für diese erste Beratung entstehen keine Kosten. Die Kanzleiadressen können Sie unserer Internetseite www.adac.de unter der Rubrik "Info, Test und Rat / Rechtsberatung / Vertragsanwalts-Suche" entnehmen oder unter der allg. ADAC-Servicenummer 08005 10 11 12 (kostenlos) erfragen.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Waltraud Watzlawik
ADAC Juristische Zentrale
Verkehrsrecht
ADAC e.V., Hansastraße 19, 80686 München
Tel. 089/7676-2484, Fax 089/7676-8484
waltraud.watzlawik@adac.de
www.adac.de
Von: Hartmut Joerger [mailto.joerger@yahoo.de]
Gesendet: Mittwoch, 26. August 2015 19:16
An: vued@forchheim.de; ADAC-Mail; redaktion@infranken.de
Betreff: Ihr doppelt verwendetes AZ 6/538994 (wem wollen Sie das nun zuordnen, meiner Frau oder mir?) – Mein GZ 0811 (bei Zuschriften unbedingt angeben)
Hartmut Joerger Buchenlandweg 116 89075 Ulm
Friedrich Zirsack
Monika Lieshi
Stadt Forchheim
Sattlertorstraße 5
[91301] Forchheim
Kriegsgefangenenpost Ulm, 26.08.2015
vorab als e-mail an vued@forchheim.de
Ihr nicht angefordertes und nicht unterschriebenes Angebotsschreiben vom 20.08.2015, welches ich am 17.08.2015 in unserem Briefkasten vorgefunden habe
Ihr doppelt verwendetes AZ 6/538994 (wem wollen Sie das nun zuordnen, meiner Frau oder mir?) – Mein GZ 0811 (bei Zuschriften unbedingt angeben)
Ihr nicht als Beweismittel dienendes Foto vom 10.08.2015
Mein Schreiben ist kein Eingeständnis, kein Widerspruch und auch keine Vertragszustimmung, sondern aufgrund fehlender Rechtssicherheit eine Zurückweisung Ihres, von mir nicht angeforderten und von Ihnen nicht unterschriebenen Angebotes. Hinweis: Maschinell erstellte Schreiben ohne Unterschrift haben keine Geltung und sind schon mal gleich gar nicht gültig. Siehe u.a. auch das Urteil des BVerfG: Eine Unterschrift unter einem Schreiben ist eine Wirksamkeiten Erfordernis!
Urteil/Beschluss vom 27. 1. 2003 – 1 B 92. 02; OVG Schleswig (Lexetius.com/2003,409[2003/4/229])
Ferner: Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40. 87 BVerwGE 81, 32,) sowie VwVfG § 37 III (Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes)
(3) „Ein schriftlicher Verwaltungsakt muss die erlassende Behörde erkennen lassen und die Unterschrift oder die Namenswiedergabe des Behördenleiters, seines Vertreters oder seines Beauftragten enthalten.
Das Gebot der Rechtssicherheit kann ich nirgends erkennen. Teilen Sie mir deshalb bitte das geltende Einführungsgesetz und den räumlichen Geltungsbereich des OwiG, der StVO und der ZPO mit. Auf die Eingangsformel der ZPO verweise ich zudem explizit und fordere von Ihnen die Legitimation, dass Sie beide sowie Ihre Dienststelle legitimiert sind, das Deutsche Reich zu vertreten.
Ferner erbitte ich den Legitimationsnachweis, dass Frau Monika Lieshi als Angestellte der Stadt Forchheim hoheitliche Akte verrichten darf, eine eidesstattliche Versicherung von Frau Monika Leshi, dass sie keine Provisionen erhält und dass sie an besagten Tag zu dieser Uhrzeit noch offiziell im Dienst war.
Dass die sog. Staatshaftung nicht mehr existiert und Sie sowie Frau Lieshi privat nach BGB §§ 823 + 839 haften, dürfte Ihnen beiden bekannt sein.
Abgesehen davon, dass auf Ihrem, mir geschickten Foto kein Parkverbotsschild zu erkennen ist und auch nicht, dass es sich hier um den Ort „Auf den Kellern“ handelt, taugt dieses Foto nicht als Beweismittel.
Mit freundlichen Grüßen und dem Vorbehalt der Veröffentlichung
Hartmut Joerger
Hartmut Joerger
Buchenlandweg 116
89075 Ulm
Telefon: 07 31 / 9 26 74 67
E-mail: hartmut.joerger@yahoo.de