Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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März 2014

ThemenAntwortenAutorGesehenNeueste Beiträge
Keine neuen Beiträge   Thomé Newsletter 27.03.2014 0lupa436März 2014 1-34Den letzten Beitrag anzeigen Do 27 März 2014, 21:08
von lupa
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