Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Europarat spricht sich gegen Beschneidung aus


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     Europarat spricht sich gegen Beschneidung aus  Empty Europarat spricht sich gegen Beschneidung aus

    Beitrag von lupa So 06 Okt 2013, 18:15

    netzwerkB Pressemitteilung vom 5. Oktober 2013

    Der Europarat beschloss am 1. Oktober 2013 in Straßburg die Resolution
    "Children’s right to physical integrity" (Recht der Kinder auf
    körperliche Unversehrheit) mit breiter Mehrheit (78 ja-Stimmen, 13
    nein-Stimmen und 15 Enthaltungen).

    Darin drückt der Europarat seine Besorgnis aus:

    "The Parliamentary Assembly is particularly worried about a category of
    violation of the physical integrity of children, which supporters of the
    procedures tend to present as beneficial to the children themselves despite
    clear evidence to the contrary. This includes, amongst others, female
    genital mutilation, the circumcision of young boys for religious reasons,
    early childhood medical interventions in the case of intersexual children
    and the submission to or coercion of children into piercings, tattoos or
    plastic surgery."

    "Die Parlamentarische Versammlung ist besonders besorgt über den Bereich
    der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, deren
    Befürworter dazu neigen, die Verfahren als vorteilhaft für die Kinder
    darzustellen trotz eindeutiger Beweise für das Gegenteil. Dazu gehören
    unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von
    Jungen aus religiösen Gründen, die frühkindliche medizinische
    Intervention bei intersexuellen Kindern und das Angebot oder der Zwang für
    Kinder, sich Piercings, Tätowierungen oder plastischer Chirurgie zu
    unterziehen."

    Hier der Wortlaut der Resolution 1952 (2013):

    [Resolution des Europarats vom 1. Oktober 2013]
    http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/10/2013-10-01_council_of_europe_childrens_right_to_physical_integrity.pdf

    netzwerkB unterstützt diese Resolution

    netzwerkB erklärt hierzu: Gewalt gegen Kinder muss geahndet werden und
    dazu zählen alle Arten von medizinisch nicht erforderlichen Verletzungen
    der körperlichen Unversehrtheit. Die Politik eines Landes muss sich daran
    messen lassen, was sie für den Kinderschutz leistet. Wir sind alarmiert,
    dass die Abgeordneten der Regierungsparteien im Deutschen Bundestags, die
    die Kinderrechte schützen wollten, aufgefordert wurden, vor der Abstimmung
    am 19. Juli 2012 das Plenum zu verlassen (so Marlene Rupprecht im Interview
    mit Lioba Werrelmann, WDR, am 20. Juli 2013).

    netzwerkB fordert die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf, eine
    vollständige Korrektur des Kinderschutzes herbeizuführen. Der neue
    Bundestag ist hierzu gefragt. Eine Politik, die medizinische Risiken,
    Schmerzen, bleibende Schäden und Genitalverstümmelung für Kinder
    zulässt – zum Teil sogar unter Bedingungen, für die ein Arzt die
    Zulassung sofort entzogen bekäme – und sich aus der Verantwortung
    stiehlt, ist
    beschämend für diesen Rechtsstaat. Ein Schutz der Kinder muss bis zum
    vollendeten 18. Lebensjahr gewährleistet bleiben.

    Wir fordern ebenso auch die Religionsgemeinschaften auf, die eigenen
    Interessen nicht über den Kinderschutz zu stellen.
    -
    Für Rückfragen:
    netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
    presse@netzwerkb.org
    www.netzwerkB.org
    -
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