netzwerkB Pressemitteilung vom 5. Oktober 2013
Der Europarat beschloss am 1. Oktober 2013 in Straßburg die Resolution
"Children’s right to physical integrity" (Recht der Kinder auf
körperliche Unversehrheit) mit breiter Mehrheit (78 ja-Stimmen, 13
nein-Stimmen und 15 Enthaltungen).
Darin drückt der Europarat seine Besorgnis aus:
"The Parliamentary Assembly is particularly worried about a category of
violation of the physical integrity of children, which supporters of the
procedures tend to present as beneficial to the children themselves despite
clear evidence to the contrary. This includes, amongst others, female
genital mutilation, the circumcision of young boys for religious reasons,
early childhood medical interventions in the case of intersexual children
and the submission to or coercion of children into piercings, tattoos or
plastic surgery."
"Die Parlamentarische Versammlung ist besonders besorgt über den Bereich
der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, deren
Befürworter dazu neigen, die Verfahren als vorteilhaft für die Kinder
darzustellen trotz eindeutiger Beweise für das Gegenteil. Dazu gehören
unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von
Jungen aus religiösen Gründen, die frühkindliche medizinische
Intervention bei intersexuellen Kindern und das Angebot oder der Zwang für
Kinder, sich Piercings, Tätowierungen oder plastischer Chirurgie zu
unterziehen."
Hier der Wortlaut der Resolution 1952 (2013):
[Resolution des Europarats vom 1. Oktober 2013]
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/10/2013-10-01_council_of_europe_childrens_right_to_physical_integrity.pdf
netzwerkB unterstützt diese Resolution
netzwerkB erklärt hierzu: Gewalt gegen Kinder muss geahndet werden und
dazu zählen alle Arten von medizinisch nicht erforderlichen Verletzungen
der körperlichen Unversehrtheit. Die Politik eines Landes muss sich daran
messen lassen, was sie für den Kinderschutz leistet. Wir sind alarmiert,
dass die Abgeordneten der Regierungsparteien im Deutschen Bundestags, die
die Kinderrechte schützen wollten, aufgefordert wurden, vor der Abstimmung
am 19. Juli 2012 das Plenum zu verlassen (so Marlene Rupprecht im Interview
mit Lioba Werrelmann, WDR, am 20. Juli 2013).
netzwerkB fordert die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf, eine
vollständige Korrektur des Kinderschutzes herbeizuführen. Der neue
Bundestag ist hierzu gefragt. Eine Politik, die medizinische Risiken,
Schmerzen, bleibende Schäden und Genitalverstümmelung für Kinder
zulässt – zum Teil sogar unter Bedingungen, für die ein Arzt die
Zulassung sofort entzogen bekäme – und sich aus der Verantwortung
stiehlt, ist
beschämend für diesen Rechtsstaat. Ein Schutz der Kinder muss bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr gewährleistet bleiben.
Wir fordern ebenso auch die Religionsgemeinschaften auf, die eigenen
Interessen nicht über den Kinderschutz zu stellen.
-
Für Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
presse@netzwerkb.org
www.netzwerkB.org
-
Jetzt netzwerkB unterstützen!
Hier können Sie spenden und Mitglied werden:
http://netzwerkb.org/jetzt-unterstuetzen/
Der Europarat beschloss am 1. Oktober 2013 in Straßburg die Resolution
"Children’s right to physical integrity" (Recht der Kinder auf
körperliche Unversehrheit) mit breiter Mehrheit (78 ja-Stimmen, 13
nein-Stimmen und 15 Enthaltungen).
Darin drückt der Europarat seine Besorgnis aus:
"The Parliamentary Assembly is particularly worried about a category of
violation of the physical integrity of children, which supporters of the
procedures tend to present as beneficial to the children themselves despite
clear evidence to the contrary. This includes, amongst others, female
genital mutilation, the circumcision of young boys for religious reasons,
early childhood medical interventions in the case of intersexual children
and the submission to or coercion of children into piercings, tattoos or
plastic surgery."
"Die Parlamentarische Versammlung ist besonders besorgt über den Bereich
der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit von Kindern, deren
Befürworter dazu neigen, die Verfahren als vorteilhaft für die Kinder
darzustellen trotz eindeutiger Beweise für das Gegenteil. Dazu gehören
unter anderem die weibliche Genitalverstümmelung, die Beschneidung von
Jungen aus religiösen Gründen, die frühkindliche medizinische
Intervention bei intersexuellen Kindern und das Angebot oder der Zwang für
Kinder, sich Piercings, Tätowierungen oder plastischer Chirurgie zu
unterziehen."
Hier der Wortlaut der Resolution 1952 (2013):
[Resolution des Europarats vom 1. Oktober 2013]
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2013/10/2013-10-01_council_of_europe_childrens_right_to_physical_integrity.pdf
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netzwerkB erklärt hierzu: Gewalt gegen Kinder muss geahndet werden und
dazu zählen alle Arten von medizinisch nicht erforderlichen Verletzungen
der körperlichen Unversehrtheit. Die Politik eines Landes muss sich daran
messen lassen, was sie für den Kinderschutz leistet. Wir sind alarmiert,
dass die Abgeordneten der Regierungsparteien im Deutschen Bundestags, die
die Kinderrechte schützen wollten, aufgefordert wurden, vor der Abstimmung
am 19. Juli 2012 das Plenum zu verlassen (so Marlene Rupprecht im Interview
mit Lioba Werrelmann, WDR, am 20. Juli 2013).
netzwerkB fordert die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, auf, eine
vollständige Korrektur des Kinderschutzes herbeizuführen. Der neue
Bundestag ist hierzu gefragt. Eine Politik, die medizinische Risiken,
Schmerzen, bleibende Schäden und Genitalverstümmelung für Kinder
zulässt – zum Teil sogar unter Bedingungen, für die ein Arzt die
Zulassung sofort entzogen bekäme – und sich aus der Verantwortung
stiehlt, ist
beschämend für diesen Rechtsstaat. Ein Schutz der Kinder muss bis zum
vollendeten 18. Lebensjahr gewährleistet bleiben.
Wir fordern ebenso auch die Religionsgemeinschaften auf, die eigenen
Interessen nicht über den Kinderschutz zu stellen.
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