Hartz IV Newsletter der Gegen-Hartz Redaktion / Januar 5/2016
Liebe Leser/innen,
wie immer senden wir den aktuellen Newsletter unserer Redaktion zum Wochenende zu:
1. Hartz IV: Spart das Jobcenter Essen auf Kosten von Erwerbslosen?
In den aktuellen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters Essen findet sich folgende Formulierung/Regelung:
Diese EGV ist gültig ab … bis …, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruches. Ein Anspruch auf Leistungen aus dieser EGV besteht nur, sofern auch ein Zahlungsanspruch auf SGB II-Leistungen besteht... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sparen-auf-kosten-von-erwerbslosen.php
2. Hartz IV: Beerdigungskosten: Besser Erbe ausschlagen
Beerdigungskosten sind in Deutschland sehr hoch. Die nächsten Verwandten müssen stets für die Kosten aufkommen. Wer das Erbe ausschlägt, muss nicht für die Kosten aufkommen, sofern er Hartz IV-Leistungen bezieht. Die Kosten müssen dann vom Sozialhilfeträger beglichen werden. Die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informierte über eine aktuelle Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe (Az.: S 1 SO 1842/15)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-beerdigungskosten-erbe-ausschlagen.php
3. Vordrucke zum Einreichen von Jobcenter-Unterlagen
Hier noch einmal ein paar Schreiben, die Sie bei Einreichung von Unterlagen an den Mitarbeiter bzw. Leistungsbearbeitungsmitarbeiter im Jobcenter abgeben... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-vordruck-fuer-unterlagen-abgabe.php
4. Hartz IV-Strafen trotz Jobcenter-Fehler
Es ist keine Seltenheit, dass Unterlagen von Hartz IV-Antragstellern im Jobcenter verloren gehen. Wer erwartet, dass die Behörde für den Schaden aufkommt, irrt. Vielmehr müssen die Leistungsberechtigten zum Teil erhebliche Einbußen in Kauf nehmen, sofern sie nicht stichhaltig beweisen können, dass die Unterlagen tatsächlich abgegeben bzw. zugeschickt wurden... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-strafen-trotz-jobcenter-fehler.php
5. Hartz IV: Direktzahlung der Miete durchs Jobcenter
Erhält der Mieter Arbeitslosengeld II (Hartz IV), kann er das Jobcenter anweisen, die Miete direkt an den Vermieter zu zahlen. Allerdings steht diesem in der Regel kein Direktzahlungsanspruch zu. Das urteilte das Landessozialgericht Bayern... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-direktzahlung-der-miete-durchs-jobcenter.html
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