Aktuelles zu Hartz IV von der GEGEN-HARTZ.DE Redaktion / Feb 3
Liebe Leser/innen,
gern übermitteln wir wieder unseren aktuellen Newsletter.
1. Hartz IV-Regelsatz: Mustervorlage für Widerspruch
Die Höhe der Hartz IV Regelbedarfe wird in einem Bundesgesetz neu ermittelt, wenn die Ergebnisse einer bundesweiten neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) vorliegen. Die geltenden Regelsätze basieren noch auf Daten der EVS von 2008. In 2013 wurde turnusgemäß eine neue EVS erhoben. Dem BMAS liegen die Auswertungen der Ergebnisse.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-regelsatz-mustervorlage-fuer-widerspruch.php
2. Keine Arbeitslosengeld-Sperre wegen Wechsel in befristeten Job: Wohnortnaher Job kann Grund für Wechsel sein
Wechseln Arbeitnehmer von einer unbefristeten in eine befristete Stelle nahe ihrem Wohnort, darf das Arbeitsamt später bei Arbeitslosigkeit nicht pauschal eine Sperre auf das Arbeitslosengeld I verhängen. Denn der Beschäftigte könne mit der Kündigung des unbefristeten, weiter entfernten Arbeitsverhältnisses ein berechtigtes Interesse geltend machen, entschied das Sozialgericht Speyer in einem am Freitag, 19. Februar 2016, bekanntgegebenen Urteil (Az.: S 1 AL 63/15)... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/keine-alg-i-sperre-bei-wechsel-in-befristeten-job.php
3. Bundesverband Rehabilitation fordert schnelle Hartz IV Anpassung
Der BDH Bundesverband Rehabilitation fordert die Bundesregierung auf, die notwendige Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze nicht weiter auf die lange Bank zu schieben und ein klares Signal für eine gerechtere Sozialpolitik zu setzen. Deutschland benötige jetzt die nötigen Schritte, die Gerechtigkeitslücke zu schließen, die nicht zuletzt auch in der fehlenden Anpassung der Hartz-IV-Regelsätze Ausdruck finde und eine wachsende Zahl von Haushalten der Gefahr zunehmender Armut aussetze.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bdh-fordert-schnelle-hartz-iv-anpassung.php
4. BSG lüftet Jobcenter-Deckel für Unterkunftskosten
Hartz-IV-Empfänger, die ohne Genehmigung ihres Jobcenters umziehen, müssen zwar eine Deckelung ihrer Unterkunftsleistungen hinnehmen. Doch diese ist „nicht statisch“, bekräftigte am Mittwoch, 17. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 12/15 R). Der Deckel müsse angehoben werden, wenn auch die als angemessen anerkannten Mietkosten steigen... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/bsg-lueftet-jobcenter-deckel-fuer-unterkunftskosten.php
5. Hartz-IV-Kind kann selbst keine Unterkunftskosten geltend machen
(jur). Besucht ein auf Hartz IV angewiesenes Kind seinen getrennt lebenden Vater, kann es nicht selbst die Übernahme der dort anfallenden Unterkunftskosten einfordern. Bestehe wegen der Wahrnehmung des Umgangsrechts ein zusätzlicher Wohnraumbedarf, müsse vielmehr der betroffene Elternteil dies geltend machen, urteilte am Mittwoch, 17. Februar 2016, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (Az.: B 4 AS 2/15 R). Auch dann scheide eine Kostenübernahme für die Hälfte der Unterkunftskosten des Vaters aber aus... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kind-kann-wohnkosten-nicht-einklagen.php
6. Kein Hartz-IV-Zuschlag für Umgang mit Kind der Ex-Partnerin
Das Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Hartz IV Leistungsempfänger die Kosten für eine größere Wohnung zu bezahlen, nur weil sich dort regelmäßig auch das Kind der Ex-Partnerin aufhält. Das urteilte das Sozialgericht Berlin (Az: S 82 AS 17604/14 ) Zwar kann die Ausübung des Rechts auf Umgang mit einem Kind sozialrechtliche Ansprüche begründen. Voraussetzung hierfür ist jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. Sog. „soziale Eltern“ haben keine sozialrechtlichen Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes sind. In Ausnahmefällen kommen allenfalls Ansprüche des Kindes selbst in Betracht... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/urteile/hartz-iv-kein-geld-fuer-umgang-der-kinder.html
7. Unterhaltspflicht trotz Hartz IV
Auch ein Hartz-IV-Empfänger kann zur Zahlung von Unterhalt für sein Kind verpflichtet sein. Denn wenn er sich nicht ernsthaft um eine Vollbeschäftigung bemüht, kann ihm ein fiktives Einkommen zugerechnet werden, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 16. Februar 2016, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 UF 213/15). Damit sprach das OLG einem heute knapp dreijährigen Mädchen Unterhaltszahlungen in Höhe von monatlich 236 Euro zu... Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/unterhaltspflicht-trotz-hartz-iv.php
8. Sparsamkeit vor Hartz-IV-Antrag keine Pflicht
Haben Arbeitslose vor ihrem Hartz-IV-Antrag in zwei Jahren über 130.000 Euro für sich ausgegeben, darf ihnen das Jobcenter deshalb nicht „sozialwidriges Verhalten“ unterstellen und gezahlte Sozialleistungen zurückfordern. Denn stehen Personen nicht im Hartz-IV-Bezug, sind sie grundsätzlich berechtigt, mit ihrem „Vermögen nach eigenem Gutdünken umzugehen“, entschied das Sozialgericht Düsseldorf in einem aktuell veröffentlichten Gerichtsbescheid.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/sparsamkeit-vor-hartz-iv-antrag-keine-pflicht.php
9. Statt weniger mehr Hartz IV Bürokratie?
Dass was als „Rechtsvereinfachungen im SGB II“ daher kommt, hat es an vielen Stellen in sich. Statt Prozesse zu vereinfachen, werden stellenweise Verschärfung vorgenommen. Hartz IV Beziehende sind allein durch die neuen Sanktionsmöglichkeiten massivsten Armutsgefahren ausgesetzt. Während Erwerbslosengruppe derzeit Sturm gegen die Verschärfungen laufen,.. Weiter:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/statt-weniger-mehr-hartz-iv-buerokratie.php
10. Überlastungssituationen führen zu "verschwundenen Unterlagen" in den Jobcentern
Immer wieder berichten Hartz IV Betroffene, dass ihre Unterlagen auf seltsame Weise verschwinden und angeblich postalisch nicht ankommen. Erwerbslosengruppen weisen daher seit Jahren daraufhin, alle eingereichten Unterlagen zu kopieren und diese per Bestätigung am Kundenschalter des Jobcenters abzugeben. Die Unterlagen sind dann per Bestätigung durch den Entgegennehmenden zu quittieren. Nur dann kann im Nachhinein nachgewiesen werden, dass es zu keinen Verzögerungen bei der Einreichung kam.. Weiter:
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