Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa Di 31 Dez 2013, 05:31

    Liebe Mitglieder und Freunde von netzwerkB,

    zum Thema "Fonds Sexueller Missbrauch" nachfolgend ein Leserbrief von
    Andrea Beckers:

    Hallo,

    alles Augenwischerei.
    Keinen Cent wollen die zahlen. Nicht mal Schuheinlagen, damit es bei der
    Arbeit nicht so schmerzt.

    In Anlage der Ablehnungsbescheid:
    http://netzwerkb.org/2013/12/29/alles-augenwischerei/

    Ihr netzwerkB Team

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