Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. *Art.1, Abs.1 GG*

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Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, dass sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine
Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser
Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielt. *Artikel 30 aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.*






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    Beitrag von lupa Fr 29 Aug 2014, 10:38


    Wahl in Sachsen

    da haben die Parteien Angst vor der Afd ... könnt laut lachen wenn es nicht ernst wäre ...

    dann liebe anderen Parteien,
    macht eine gute Politik. Eine Politik für die Bürger dann braucht ihr auch keine Angst vor einer Partei wie die Afd zu haben. Ansonsten habt ihr neben der NPD noch die Afd im Landtag drinnen.

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